STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14198 Thema: Anerkennung von Berufskrankheiten in Sachsen 2015-2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verfahren zur Anerkennung einer Berufskrankheit wurden in Sachsen in den Jahren 2015 bis 2017 eingeleitet? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln !) Frage 2: Wie viele dieser Verfahren endeten mit der Anerkennung einer Berufskrankheit ? (Bitte aufschlüsseln wie unter 1.!) Frage 3: Wie lange dauert die durchschnittliche Bearbeitung eines Antrages auf Anerkennung einer Berufskrankheit? (Bitte aufschlüsseln wie unter 1.!) Frage 4: Über wie viele Fälle muss gegenwärtig noch entschieden werden? (Bitte aufschlüsseln wie unter 1.!) Frage 5: Welche Krankheiten werden in der Regel als Berufskrankheit anerkannt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 5: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.51-18/650 Dresden, , f· August 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 o 1 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Letzteres ist hier der Fall, denn die Feststellung von Berufskrankheiten obliegt den Unfallkassen der Länder und den gewerblichen Berufsgenossenschaften im Rahmen der Selbstverwaltung. Es handelt sich also um keine Aufgabe der Staatsregierung. Diese verfügt deshalb über keine eigenen Statistiken im Sinne der Fragestellungen. Mit freundlichen Grüßen ./'/ j L~ "• 6 ~f~~;; .. ~~. V ~U! Barbara Kle 'sch ' Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-08-17T12:44:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes