STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Böhme (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14206 Thema: Pumpspeicherwerke in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen ist folgende Vorbemerkung vorangestellt: „Laut Medienberichten (Freie Presse vom 02.06.2017) plant die Vattenfall GmbH den Abbau von Stellen in seiner Wasserkraftsparte. Weiter¬ hin machen immer wieder Gerüchte die Runde, wonach Vattenfall seine beiden sächsischen Pumpspeicherwerke (PSW), Markersbach und Nie¬ derwartha, verkaufen möchte." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die jährliche Auslastung (tatsächliche Betriebszeiten und Leistung) der sächsischen PSW Niederwartha und Markersbach (bitte jähr¬ liche Auslastung seit 1991 jeweils im Verhältnis zur maximal möglichen Auslastung angeben)? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Eine Pflicht der Staatsregierung, sich die erfragten Daten zu verschaffen, besteht nicht. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verant¬ wortlich. Sie ist daher lediglich in solchen Angelegenheiten zur Auskunft ver¬ pflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall. Die Frage bezieht sich auf die unternehmerische Betriebsführung der Pumpspeicherwerke Niederwartha und Markersbach. Die Pumpspeicherwerke gehören der Vattenfall Wasserkraft GmbH. Somit betrifft die Frage ausschließlich Tätigkeiten, die von einem Privaten in eige¬ ner Zuständigkeit wahrgenommen werden. Seite 1 von 4 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 45-1053/7/4 Dresden, 21. Aug. 201S ir Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamilic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Der Private nimmt im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt auch keine öffentli¬ chen Aufgaben wahr. Ferner bestehen keine vertraglichen Beziehungen der Staatsre¬ gierung zu dem Privaten im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt. Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen und welche Gespräche hat sie wann mit welchen Akteuren und mit welchem Ergebnis geführt, um die Wirtschaftlichkeit von sächsischen PSW zu verbessern, insbesondere hinsichtlich der Befreiung von Netzentgel¬ ten? Die Wirtschaftlichkeit von Pumpspeicherwerken hängt von verschiedenen Einflussfak¬ toren ab. Dazu zählen unter anderem die technische Effizienz der einzelnen Anlage, die Bedingungen des Strommarktes sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die technische Ausstattung eines Pumpspeicherwerkes liegt einzig im Ermessen des Betreibers, Die Entwicklungen am Strommarkt sind zwar auch auf politische Rahmen¬ bedingungen zurückzuführen, jedoch besteht hier von Seiten der Staatsregierung kaum die Möglichkeit der Einflussnahme im Sinne der Fragestellung. Die Rahmenbedingungen für das Energieversorgungssystem werden durch Bundesge¬ setze vorgegeben. Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ausschließlich sächsischer Pumpspeicherwerke sind daher nicht möglich. Die Staatsregierung hat sich auf verschiedenen Wegen dafür eingesetzt, dass Bedingungen geschaffen wer¬ den, die auch den sächsischen Pumpspeicherwerken einen wirtschaftlicheren Betrieb ermöglichen. Im Vorfeld der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wandte sich die Staatsregierung Ende 2012 auf verschiedenen Ebenen mehrfach schriftlich an Vertre¬ ter der Bundesregierung. Es wurde in diesen Schreiben jeweils die Bedeutung der Pumpspeicherwerke für die Energiewende betont und auf die Notwendigkeit der Schaf¬ fung von Rahmenbedingungen hingewiesen, die einen Erhalt und wirtschaftlichen Be¬ trieb dieser Anlagen ermöglichen. Maßgeblich angeregt wurde die Befreiung von Netzentgelten. Dies gilt umso mehr, als sich zum einen aus dem Ausbau der erneuer¬ baren Energien ein deutlicher Netzausbaubedarf ergibt sowie zum anderen das Netzengpassmanagement in den vergangenen Jahren zu einem Anstieg der Netzent¬ gelte und somit zu einer Mehrbelastung führten. Zwar wurden mit § 118 Absatz 6 in die Novellierung des EnWG zeitlich befristete Netzentgeltbefreiungen aufgenommen, diese sind jedoch auf die beiden sächsischen Pumpspeicherwerke nicht anwendbar, da es sich hierbei nicht um Neuanlagen bezie¬ hungsweise um Anlagen handelt, die eine Kapazitätserweiterung erfahren haben. Gemeinsam mit dem Freistaat Thüringen brachte die Staatsregierung einen Antrag zum Dritten Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (Bun¬ desrats-Drucksache 740/3/12) ein. Dieser Antrag wurde vom Bundesrat angenommen. In der mit Art. 3 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarkt¬ gesetz) im Sommer 2016 vorgenommenen Änderung der Stromnetzentgeltverordnung (§ 19 Absatz 4) findet sich die Grundintention des Antrags wieder, die Netzentgeltbe¬ lastung auf die Differenz zwischen ein- und ausgespeichertem Strom zu begrenzen. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Im November wandte sich die Geschäftsführung der Vattenfall Wasserkraft GmbH schriftlich an die Hausleitung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Ein ebenfalls schriftlich übermitteltes Gesprächsangebot vom Januar 2017 an die Geschäftsführung der Vattenfall Wasserkraft GmbH wurde jedoch nicht wahrgenommen. Die zum Teil erfolgreichen Bemühungen um die Befreiung der Pumpspeicherwerke von Netzentgelten können nicht die durch die Energiewende bedingten verringerten Erlös¬ möglichkeiten von Pumpspeicherwerken am Strommarkt aufgrund allgemein gesunke¬ ner Strompreise und geringerer realisierbarer Arbitrage an der Strombörse kompensieren. Frage 3: Welche Stellung nehmen PSW nach Ansicht der Staatsregierung für die Energiesicherheit in Sachsen ein, insbesondere in der Aktualisierung des sächsischen Energie- und Klimaprogramms? Die Sächsische Staatsregierung hat sich in ihrer Stellungnahme zum „Grünbuch - Ein Strommarkt für die Energiewende" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Rolle der Pumpspeicherwerke geäußert. Diese Stellungnahme ist im Inter¬ net abrufbar unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellunanahmen/- Stellunqnahmen-Gruenbuch/Orqanisationen/150224-wirtschaftsministerium-bzw-wirtschaftsminister -sachsen.pdf? blob=publicationFile&v=1 (zuletzt abgerufen am 1. August 2018). Darüber hinaus wird von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staats¬ regierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exe¬ kutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungs¬ prozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April - 7 - 2008, Vf. 87-I-06). Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, da die Aktualisie¬ rung des Energie- und Klimaprogramms noch in der Bearbeitung ist und keine ab¬ schließende Abstimmung innerhalb der Staatsregierung dazu erfolgte. Frage 4: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Betroffenheit säch¬ sischer Wasserkraftwerke bei den geplanten Stellenstreichungen und Leistungsreduktionen in der Wasserkraftsparte von Vattenfall? Abgesehen von den Informationen aus dem in der Vorbemerkung angeführten Presse¬ artikel beziehungsweise gleichlautenden Presseartikeln liegen der Staatsregierung kei¬ ne darüber hinausgehenden Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 5: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über mögliche Verkaufsop¬ tionen der PSW Markersbach und Niederwartha, über potenzielle Käufer und den voraussichtlichen Zeitpunkt eines Verkaufs? Der Sächsischen Staatsregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Seite 4 von 4 2018-08-21T14:02:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes