STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/195-2018/ Dresden, j August 2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/14220 Thema: Personalkosten der sächsischen Musikschulen - Nachfrage zur kleinen Anfrage Drs. 6/13622 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie und nach welchen Kriterien berechnet sich konkret die Höhe der Personalkostenförderung bei den sächsischen Musikschu len? Zur Berechnung der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel für die Perso nalkostenförderung aller Musikschulen wird auf die zusammenfassende Ant wort auf die Fragen 1 - 4 zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, Drs.-Nr. 6/13622 vierwiesen. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen zu den Personalausgaben sind fol gende Angaben der Musikschulen gemäß der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung der Arbeit an Musikschulen und über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der Kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen vom 13. November 2013: 1. Höhe der hauptberuflichen und nebenberuflichen förderfähigen Perso nalausgaben der Lehrkräfte des Vorvorjahres und 2. Anzahl der erfolgreichen Begabtenvorspiele der Musikschule der voran gegangenen drei Jahre. Die Personalkostenförderung wird unterschieden in a) Grundfinanzierung Personalkostenförderung b) Leistungsabhängige Personalkostenförderung Zertifikat seit 2007 audK tjerufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst meiden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte eiektronisctie Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Berechnung für jede einzelne Musikschule erfolgt mittels einer Formel. Diese ist wie folgt aufgebaut: a) Grundfinanzierung Personalkostenförderung a. Summe der förderfähigen Personalausgaben der Musikschule der haupt amtlich Angestellten des Vorvorjahres x 1,0 + förderfähige Personalaus gaben der Musikschule der nebenberuflich Angestellten des Vorvorjahres xO.8 b. Diese Summe wird multipliziert mit den zur Verfügung stehenden Mitteln des aktuellen Jahres für die Grundfinanzierung aller Musikschulen c. Geteilt durch die Summe der förderfähigen Personalausgaben aller Mu sikschulen der hauptamtlich Angestellten des Vorvorjahres x 1,0 + Summe der förderfähigen Personalausgaben aller Musikschulen der ne benberuflich Angestellten x 0,8 Die Formel für das Förderjahr 2018 zur Berechnung der Grundfinanzierung der Perso nalkosten sieht entsprechend wie folgt aus: PKMS2016 — (^^HAf52016 ^ l'O + P^NMS2016 ^ Q'8) X PKFQesamtlOW (.^^HGesamt2016 ^ "F P^NGesamt2016 ^ FpKMS2018 Förderung Personalkosten der Musikschule für das Jahr 2018 PKhMS2016 förderfähige Personalkosten der hauptamtlich Angestellten der Musikschule im Jahr 2016 PKnMS2016 förderfähige Personalkosten der nebenberuflich Angestellten der Musikschule im Jahr 2016 PKFGesamt2018 Zur Verfügung stehende Mittel des Jahres 2018 zur Förderung der Grundfinanzierung der Personalkosten der Musikschulen PKHGesamt2016 Summe der förderfähigen Personalkosten der hauptamtlich Angestellten aller Musik schulen des Jahres 2016 PKNGesamt2016 Summe der förderfähigen Personalkosten der nebenberuflich Angestellten aller Mu sikschulen des Jahres 2016 b) Leistungsabhängige Förderung der Personalkosten Für die leistungsabhängige Förderung der Personalkosten stehen jährlich 730.000 EUR innerhalb des Haushaltsansatzes zur Verfügung. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt so: a. Summe der erfolgreichen Begabtenvorspiele der Musikschule der drei Vorjahre b. Multipliziert mit 730.000 EUR c. Geteilt durch die Summe der erfolgreichen Begabtenvorspiele aller Mu sikschulen der drei Vorjahre. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUIVI FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Formel für das Förderjahr 2018 zur Berechnung der leistungsabhängigen Förde rung der Personalkosten sieht entsprechend wie folgt aus: PKLMS2018 (^AfSZOlS + ^M52016 + ^MSZOll) ^ 730.000 (^GesamtZOlS "h ^GesamtZOlö "F ^GesamtlOl?) FpKLMS2018 Förderung leistungsabhängige Personalkosten der Musikschule für das Jahr 2018 BmS2015, BmS2016, ... Anzahl der erfolgreichen Begabtenvorspiele der Musikschule des Jahres 2015, 2016 und 2017 BGesamt2015, BGesanil2016,... Anzahl der erfolgreichen Begabtenvorspiele aller Musikschulen des Jahres 2015, 2016 und 2017 Frage 2: Wie viel höher werden die Personalaufwendungen für festangestellte Mu sikschullehrer gegenüber den anderen Lehrkräften gewichtet? Wie in der Beantwortung von Frage 1 dargestellt, werden förderfähige Personalkosten von festangestellten Lehrkräften mit dem Wert 1,0 erfasst, während nebenberufliche Lehrkräftemit dem Wert von 0,8 in der Formel erfasst werden. Musikschulen erhalten entsprechend höhere Zuweisungen, wenn sie mehr festangestellte Lehrkräfte einplanen. Frage 3: Wie ist der Schlüssel, nach dem die zur Verfügung stehenden Mittel pro zentual auf die Musikschulen verteilt werden, ausgestaltet - nach Schülerzahl, Un terrichtsstundenzahl, Lehrerzahl oder sonstige Kriterien? Die Art und Weise der Berechnung der prozentualen Verteilung der Fördergelder auf die Musikschulen wurde in der Antwort auf Frage 1 dargestellt. Maßgebliche Kriterien sind die Höhe der hauptberuflichen und nebenberuflichen förderfähigen Personalausgaben der Lehrkräfte des Vorvorjahres sowie die Anzahl der erfolgreichen Begabtenvorspiele der Musikschule der vorangegangenen drei Jahre. hdlichen GrüßenMitf Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2018-08-22T13:47:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes