STAATSI\4 I NI STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAqTSMINISTERIUM FÚR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger (AfD) Drs.-Nr.: 6114222 Thema: Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem ElektroG Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausf[ihrungen vorangestellt: ,,Am 15. August 2018 treten die Neufassung des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) sowie die Elektro- und Elektronikgerätegesetz- Gebührenverordnung (ElektroGGebV) in Kraft. Die Neuregelungen erfassen u.a. auch Kleider und Möbel mit elektrischer Funktion. ln Sachsen sind insbesondere Holzkunsthersteller von den Neuregelungen betroffen. Bei Verstößen gegen das ElektroG drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 Euro, g 45 Abs. 2 ElektroG. Das ElektroG setzt die europäische wEEE-Richtlinie 20021191E,U bzw. die novellierte wEEE-Richtlinie 20121191EU um. Die umsetzung der Richtlinien in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU ist dabei uneinheitlich . so werden beispielweise Registrierungspflichten sehr unterschiedlich gehandhabt." Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Positionen hat die Staatsregierung bei der Umsetzung der o.g. Richtlinien und der Novellierung des ElektroG jeweils in welchen Sitzungen, Ausschüssen, Arbeitsgruppen etc. erarbeitet und vertreten? Die Staatsregierung hat bei der Umsetzung der in der Vorbemerkung genannten Richtlinien in deutsches Recht ihre Positionen im Rahmen der Befassung mit den entsprechenden Gesetzesentwtrrfen der Bundesregierung im Plenum des deutschen Bundesrates erarbeitet und vertreten. Die Positionen können im Einzelnen den Anlagen entnommen werden. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Ielefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 30. Juli 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t263 Dresden, ?C.0¡. lr'lP s¡mu[+ 6oo CO @ oN 01.&tcñlñh¡tu,.¡SdrkhñSrhl¡ht.d@ft ru'wft úd[ññebñ Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße'1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen beflnden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Ftir alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugâng für e¡ektronisch sign¡erte sowie fúr vêrschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 3 STAATSÏVIINISTERIUIM FÜR UN4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Zur Umsetzung der Richtlinie 2002196/EU (richtige Bezeichnung statt 2002/1g/EU) durch den Entwurf eines Gesetzes über das lnverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) gibt Anlage 1 das Stimmverhalten zu den in Anlage 2 aufgeführten Empfehlungen der Ausschüsse für die Befassung im Bundesratsplenum wieder. Zur Umsetzung der Richtlinie 2Q12119/EU durch den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das lnverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, das in den Artikeln 1 bis 3 mit dem Gesetz über das lnverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) das alte ElektroG novelliert, gibt Anlage 3 das Stimmverhalten zu den in Anlage 4 aufgeführten Empfehlungen der Ausschüsse für die 1. Befassung im Bundesratsplenum wieder. Die Anlagen 5 und 6 geben das Stimmverhalten der Staatsregierung zur 2. Befassung mit dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das lnverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten im Bundesratsplenum wieder. Frage 2: Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach g 45 Abs. I ElektroG wurden im Freistaat Sachsen 2016, 2017 und im ersten Halbjahr 2018 durch die zuständige Landesbehörde geahndet? (Bitte jeweils nach Jahren, dem konkreten Bußgeldtatbestand ¡.S.d S 45 Abs. I ElektroG und der verhängten Gesamtbußgeldhöhe p.a. aufschlüsseln.) Durch die zuständigen Landesbehörden wurden im Jahr 2016 zwei Ordnungswidrigkeiten nach $ 45 Abs. 1 Nr. 9 ElektroG mit einer Geldbuße in Höhe von insgesamt 550 Euro geahndet. lm Jahr 2017 wurde eine Ordnungswidrigkeit nach $ 45 Abs. 1 Nr. 9 ElektroG mit einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro geahndet. Weiterhin wurde eine Ordnungswidrigkeit nach $ 45 Abs. 1 Nr. 9 und Nr. 14 ElektroG mit einer Geldbuße in Höhe von 1.500 Euro geahndet. lm ersten Halbjahr 2018 wurden zwei Ordnungswidrigkeiten nach g 45 Abs. 1 Nr. 9 ElektroG mit einer Geldbuße in Höhe von insgesamt 1.000 Euro geahndet. Frage 3: Welche Behörden sind im Freistaat Sachsen fi,ir den Vollzug des ElektroG zuständig? Für den Vollzug des ElektroG sind im Freistaat Sachsen die unteren Abfallbehörden bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten zuständig. Frage 4: Wofür wurden die Bußgelder aus den Jahren 2016 und 2017 verwendet ? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl# Die Verwendung von Bußgeldern wird grundsätzlich durch $ 90 Abs. 2 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OW¡G) in Verbindung mit $ 2 Abs. 1 Sächsisches Ordnungswidrigkeitengesetz (SächsOWiG) geregelt. Werden Bußgeldbescheide durch die unteren Abfallbehörden erlassen, fließen die Bußgelder den Kreis- beziehungsweise Gemeindekassen zu. Da Bußgelder, die aufgrund von Ordnungswidrigkeiten nach ElektroG erhoben werden, keiner bestimmten Zweckbindung unterliegen, kann die Frage nach der Verwendung dieser Mittel nicht konkreter beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen ru Thomas Schmidt Anlagen: 6 Seite 3 von 3 Anlage I 805. Sitzung des Bundesrates am 05. November 2004 TOP 25 GL Hntu,Trf eines Gesetzes tiber das Inverkehrbringen, dic Rücknahmc und clis umweltv,erlrägliche Entsorgung von Elektro- uncl Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) gemäß Artikel 76 Abs. 2 GG; Drr-rcksache 664104 zu; Drucksache 664104; Drucksache 664ØA4 Initiator Art der Vorlage Bundesrat Bundestag X Bundesregierung EU Paralleleinbringr¡ng Haltune SN Vorlase Stellungnahn"re Schlussabstimmung: Jatr Nein tr Au.ssch ussempfehlungen X l. Durchgang 2. Durchgang 2. unechter Durchgang VA-Rückläufer X Zustimmungsgesetz Einspruchsqesetz Buntlosrat Vorlage: SteIlungnahrrre Schlussabstimmung: Jatr Nein tr Antråisc Land Drs.-Nr. SN BR Bemerl