STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Ðr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6114225 Thema: Abschussplanerhöhung des Forstbezirkes Neudorf, Staatsbetrieb Sachsenforst Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt. ,,Dem Forstbezirk Neudorf wurden für die Abschussplanperiode 20lG bis 2019 der Abschuss von 900 Stücken Rotwild genehmigt. Da ab dem Jagdjahr 201612017 jedoch mit sehr häufigen und teilnehmerreichen Gesellschaftsjagden gearbeitet wurde, ist die jährliche Strecke erwartungsgemäß stark gestiegen. lm Ergebnis ist der aktuelle Abschussplan bereits jetzt erfüllt. Es muss dabei von Beginn an klar gewesen sein, dass der eingereichte und genehmigte Abschussplan bei dieser Vorgehensweise unterlaufen wird. Der Forstbezirk Neudorf beantragte nun eine Erhöhung des Abschussplanes um weitere 500 Stück Rotwild. Ðamit sollen allein im Jagdjahr 201812019 rund 55 Prozent der Strecke geschossen werden, die ursprünglich für 3 Jagdjahre geplant war und die Strecke, die in den vorangegangenen beiden Jagdjahren geschossen wurde, noch einmal deutlich gesteigert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Als Begründung ftir die angestrebte extrem hohe Abschussplanerhöhung wird das Ziel angegeben Verbissschäden reduzieren zu müssen, da diese gerade in den Bereichen der Naturverjüngung in einem nicht tolerierbaren Maße liegen würden. Aus welchen Gründen wurde bei der Genehmigung des ursprünglichen Abschussplanes die Dynamik der Verbissschäden offensichtlich falsch eingeschätzt , welche im Rahmen der Abschussplanerstellung genutzten Annahmen haben sich als falsch eruviesen? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de" Ihr Zeichen lhre Nachricht vom 30. Juli 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t256 Dresden, lJ,O9. à,Orl9 s¡mu[+ t'.- o) rt, (f) ao o c{ - 0h ZltuñÀhlù& ù¡ $ór&hñUbñlrbhdwtu Um[ ûil hfieñi Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de VerkehrsverbÌndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze g¡lt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsminister¡- um für Umwe¡t und Landwirtschafi zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf vwvw.smul. sachsen.de * Kein Zugang für êlektron¡sch s¡gnierte sowie für verschlirssêlte êlektron¡sche ÐokumenteSeite 1 von 4 STAATSMINISTERìUIVI FÜR UN4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN æ lm Ergebnis des Wildschadenmonitorings im Jahr 2015 wurden für den Forstbezirk Neudorf sehr hohe Verbiss- und Schälschäden festgestellt, die die Erreichung der gesetzlich definierten Ziele im Staatswald infrage stellen. Diesem Umstand wurde mit der Erhöhung des Dreijahresabschussplanes für die Periode der Jagdjahre 201612017 bis 201812019 auf 900 Stück Rotwild Rechnung getragen (Abschussplanperiode 201312014 bis 201512016 im IST: 747 Stück Rotwild). Gleichzeitig wurde mit einer konsequenten Überarbeitung der Organisation und Durchführung der Venryaltungsjagd im Forstbezirk Neudorf begonnen. Nicht die Höhe der Wildschäden unterlag einer Fehleinschätzung. Vielmehr wurden die Größe und das Reproduktionspotenzial der Rotwildpopulation im Gebiet des Forstbezirkes Neudorf sowie die Wirkung der Umstellung der Bejagungsstrategie falsch eingeschätzt . Der deutlich höhere Jagderfolg korrespondiert aber mit der Erfüllung der per Gesetz vorgegebenen Aufträge an den Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) zur Bewirtschaftung des Staatswaldes des Freistaates Sachsen und in diesem Zusammenhang den übergeordneten Zielen für die Durchführung der Jagd in den Verwaltungsjagdbezirken des Freistaates Sachsen. Frage 2: Wie wurde der nötige zusätzliche Abschuss von weiteren 500 Stück Rotwild berechnet, von welchem Bestand an Rotwild und Zuwachsträgern wurde für diese Berechnung ausgegangen und welche weiteren konkreten Annahmen liegen dieser Berechnung zu Grunde? Der beantragten Erhöhung des Abschussplanes um 500 Stück Rotwild für den Forstbezirk Neudorf für das letzte Jagdjahr der laufenden Abschussplanperiode liegt keine Berechnung zugrunde, was die jagdrechtlichen Regelungen im Freistaat Sachsen auch nicht vorsehen. Maßgeblich war ein deduktives Vorgehen über Höhe und Struktur der Rotwildstrecke der vergangenen beiden Jagdjahre in den Verwaltungsjagdbezirken des Forstbezirkes Neudorf in Verbindung mit den hochauflösenden Ergebnissen zu Verbiss - und Schälschäden im Rahmen der stichprobenbasierten Betriebsinventur der Forsteinrichtung im Jahr 2017. Frage 3: Wildbiologische Untersuchungen der vergangen Jahre haben gezeigt, dass die Bestandeshöhe nur ein Faktor von vielen ist, welche in der Summe Schäl- und Verbissschäden beeinflussen (falsche Jagdstrategie , Stress durch Jagd und Freizeitnutzung der Landschaft, fehlende Winterfütterung etc.). Wurden zeitgemäße Methoden des Rotwildmanagements , insbesondere die Schwerpunktbejagung auf den Flächen mit hohem Schadensrisiko, lokale Reduktion des Jagddrucks, Schaffung von Ruhezonen, Wiederaufnahme einer artgerechten Erhaltungsfütterung im Winter, eingesetzt? Wenn ja, wie waren die Resultate und wo sind diese dokumentiert. Wenn nein, warum nicht? Derzeit sind keine wissenschaftlich anerkannten Literaturquellen bekannt, die die oben getroffenen Annahmen unter der Grundbedingung eines großflächigen Umbaus strukturarmer, naturferner und dysfunktionaler Fichtenwälder zu strukturierten, artenreichen und multifunktionalen Mischwäldern belegen. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Empirisch zeichnet sich jedoch ab, dass ab der Überschreitung einer dynamisch zu betrachtenden, räumlich und zeitlich differenzierten Populationsdichte in Abhängigkeit von der Lebensraumqualität und der Lebensraumkapazität, die im Wesentlichen durch das effektiv nutzbare Angebot an Winteräsung bestimmt wird, mit Wildschäden zu rechnen ist. Diese werden dann im Wesentlichen durch die Populationsdichte und das Migrationsverhalten beeinflusst. Dieser Zusammenhang findet sich auch in der Zuhilfenahme der Vegetation als Weiser für die Bestandeshöhe im Jagdrecht wieder (g 21 Sächsisches Jagdgesetz - SächsJagdG). Mit Beginn des Jagdjahres 201812019 bis Ende des Jagdjahres 202112022 wird in Teilen der Forstbezirke Adorf, Eibenstock, Neudorf und Bärenfels die Wirkung einerjagdlichen Raumplanung analysiert. Grundlage ist die Definition von waldbaulichen Risikobereichen. Darauf aufbauend wurden Kern- und Waldumbauzonen sowie Verdrängungsbereiche ausgewiesen. lnnerhalb der Zonen erfolgt insbesondere eine unterschiedlich starke Variation des Jagddruckes (Bejagungszeiten wildartenübergreifend von fünf bis zwölf Monaten). Die Erprobung (Lenkung der Raumnutzung, Entwicklung von Wildschäden) von Ablenkungsfütterungen in den Kernzonen wird für den Winter 201812019 in Teilen des Untersuchungsgebietes geprüft. Frage 4: lm Jagdjahr 201612017, also direkt nach Erstellung und Genehmigung des Abschussplanes für die Jagdjahre 2016 bis 2019, wurden bereits 483 Stûick Rotwild und damit ca. 53% ursprünglich angestrebten Gesamtstückzahl von 3 Jagdjahren geschossen. Wann und in welchem Umfang wurde a. die Hegegemeinschaft Erzgebirge, b. andere angrenzende Jagdreviere sowie c. Jagdbehörden und d. andere Verantwortliche innerhalb des Staatsbetriebes Sachsenforst darliber informiert, dass die jährlichen Abschusszahlen für das Rotwild derart stark steigen sollen und der Abschussplan deutlich vorfristig erfüllt werden wird? Eine lnformation der Hegegemeinschaft Ezgebirge (deren Mitglied der Forstbezirk Neudorf nicht ist) erfolgte regulär im Zuge des Abschussplanverfahrens sowie einer etwaigen Anderung, nicht aber zum Vollzug des laufenden genehmigten Dreijahres- Abschussplanes. Eine darüber hinausgehende lnformation angrenzender Jagdbezirke erfolgte nicht. Über die Erfüllung des Abschussplanes und die Notwendigkeit einer Nachbeantragung war die Geschäftsleitung des SBS im Januar 2018 informiert, woraufhin ein umfangreicher Prüfungs- und Begrundungsprozess eingeleitet worden ist. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 5: Die beantragte Abschussplanerhöhung beinhaltet ausschließlich Aussagen zu stückzahlen, nicht jedoch zum geplanten Geschlechterverhältnis der zusätzlichen Abschüsse. ln älteren kleinen Anfragen wurde deutlich, dass bei den Rotwildstrecken in verschiedenen Forstbezirken des staatsbetriebes sachsenforst das Geschlechterverhältnis deutlich zu weiblichen Stücken verschoben ist. welches Geschlechterverhältnis hatten die Rotwildstrecken der Jagdjahre 201612017 und 201712018 und wie ist der zusätzliche Abschuss in Bezug auf das Geschlechterverhältnis geplant? Die Rotwildstrecken des Forstbezirkes Neudorf weisen für die Jagdjahre 2016t2017 und 201712018 ein Geschlechterverhältnis (männlich:weiblich) von 1:1,3 beziehungsweise 1:1,2auf. lm Zuge der vorgesehenen Erhöhung des Abschussplanes wird das Geschlechterverhältnis der bisherigen Abschussplanung von 1 :1 ,5 beibehalten. undlichen Grußen Thomas Schmidt Freistaat SACHSEN Seite 4 von 4 2018-08-22T13:54:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes