SACHSISCHES STMTSIVINISTERIUM FÜR UIVWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 I 0107ôDresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6114226 Thema: Bejagungsmethoden im Forstbezirkes Neudorf, betrieb Sachsenforst STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Staats- Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 30. Juli 2018 Aktenzeichen (bitte be¡ Antwort angeben) z-1050t2t257 Dresden, Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,M¡t Beginn des Jagdjahres 201612017 wurden die Bejagungsmethoden im Forstbezirk Neudorf des Staatsbetriebes Sachsenforst grundlegend umgestellt. Es wurden verstärkt Bewegungsjagden anstelle von Einzelansitzen durchgeführt, die Abschusszahlen wurden in etwa verdoppelt und mit einer extremen Reduktion der Zuwachsträger stark in die Altersstruktur der Population eingegriffen. Gleichzeitig ist der Forstbezirk Neudorf Teil des Projektes ,,Rotwildmanagement pro Waldumbau" des Staatsbetriebes Sachsenforst, welches ebenfalls im April 2016 startete und bis voraussichflich Juni 201 9 durchgeführt wird." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie haben sich die Verbiss- sowie die Schälschäden, getrennt nach Sommer- und Winterschäle, konkret im Forstbezirk innerhalb der beiden letzten Jahre verändert? Verbiss- und schälschäden (Neuschäle) werden durch den staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) insbesondere im Rahmen des Wildschadensmonitorings erhoben. Die Erhebungen werden in den Verwaltungsjagdbezirken ab einer Größe von 500 Hektar periodisch im dreijährigen Turnus durchgeführt (zuletzt im Jahr 2018). Die Auswertung des wildschadensmonitorings 2018 ist noch nicht abgeschlossen. Erst mit Abschluss der Auswertung wird ein methodengleicher Vergleich der Ergebnisse für die Jahre 2015 und 2018 vorliegen. I ü, ÅåJt;, ?{]"lB simu[+ Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstreßè 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erre¡chen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef inden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplåtze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirlschaft zur Erfilllung der lnformat¡onspflichten nach der Europäischen Datenschutz-G rundverord nung auf www.smul.sachsen.de . KeÌn Zugang für elektÍonisch signiêrte sow¡e fi¡r verschlilsselte elêktronischê DokumenteSeite 1 von 4 STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2 Aus welchen Gründen haben welche Verantwortlichen unmittelbar nach Genehmigung des Abschussplanes für die Jagdjahre 2016-2019 entschieden, die Abschusszahlen für Rotwild von Beginn an um ca. 60% (ca. 200 Tiere) zu steigern und in wie weit wurde die Erhöhung der Abschusszahlen mit Behörden oder weiteren Verantwortlichen innerhalb des Staatsbetriebes Sachsenforst abgestimmt? lm Freistaat Sachsen wird der Abschussplan für Rotwild für einen Zeitraum von drei Jagdjahren aufgestellt und von der Jagdbehörde bestätigt beziehungsweise festgesetzt ($ 21 Absatz 1 Sächsisches Jagdgesetz - SächsJagdG). Eine Aufteilung des bestätigten beziehungsweise festgesetzten Abschusses auf die einzelnen Jagdjahre des dreijährigen Abschussplanzeitraums sieht das sächsische Jagdrecht nicht vor. Für die Abschussplanperiode der Jagdjahre 201612017 bis 201812019 wurde durch die obere Jagdbehörde für den Forstbezirk Neudorf ein Gruppenabschussplan in Höhe von 900 Stück Rotwild bestätigt. lnnerhalb dessen entscheidet der Forstbezirk über die Organisation, Durchführung und Steuerung der Jagdausübung und Abschussplanerfüllung . Frage 3: Allein im Jagdjahr 201612017 betrug der Abschuss von Rotwild der Altersklassen 0 und I mit ca. 250 Tieren über die Hälfte des Gesamtabschusses . Wie hoch wird der jährliche Zuwachs im Forstbezirk Neudorf eingeschätzt und welche Auswirkungen auf die gesunde Altersstruktur, welche ebenfalls Teil Vorbildlichkeit im Bereich der Hege ist, wird bei diesem überproportionalen Abschuss der Zuwachsträger en¡vartet? lm Jagdjahr 201612017 wurden im Forstbezirk Neudorf 153 Stück Rotwild der Altersklasse 0 (Kälber) und 123 Stück der Altersklasse I (Schmalspießer und -tiere) erlegt. ln Summe wurden damit276 Stück der Altersklassen 0 und 1 bei einem Gesamtabschuss von 483 Stück erlegt, was einem Anteilvon 57 Prozent entspricht. Der jährliche Zuwachs im Sinne neugeborener Kälber kann für das Geburtsjahr 2016 als Mindestzuwachs über die Jagdstrecken der Jagdjahre 201612017 und 201712018 hergeleitet werden. Hierbei ergibt die Summe der im Jagdjahr 201612017 erlegten Kälber (153) und der im Jagdjahr 201712018 erlegten Schmalspießer und -tiere (96) die Summe der mit hoher Wahrscheinlichkeit im Gebiet des Forstbezirkes Neudorf in etwa geborenen Kälber. ln Ziffer lV der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über das Schalenwild (VwV Schalenwild) vom 1. Mäz 2013 sind die anzustrebenden anteiligen Abschussvorgaben der jeweiligen Altersklassen am geschlechterspezifischen Gesamtabschuss bei regionalen Schalenwildpopulationen definiert. Der Vergleich zwischen den Abschussvorgaben der VwV Schalenwild und der Jagdstrecke des Forstbezirkes Neudorf für das Jagdjahr 201612017 zeigt, dass sich der Anteil der erlegten Stück Rotwild der Altersklassen 0 und 1 im Einklang mit den Vorgaben der VwV Schalenwild befindet und in keiner Weise überproportional ist (siehe nachfolgende Tabelle). Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Waren die Änderungen der Bejagungsmethoden und der Abschusszahlen bei der Planung des Rotwildprojektes des staatsbetriebes Sachsenforst bekannt oder sind diese Änderungen Teil bzw. eine Folge der Projektdurchführung? Wenn nein, wie schätzt die Staatsregierung die Aussagekraft der Projektergebnisse ein, wenn während des Projektes eine derart radikale Umstellungen der Jagd erfolgt und zusätzlich in diesem hohen Maße in die Altersstruktur der Population eingegriffen wird? Die notwendige Umstellung des Jagdregimes im Forstbezirk Neudorf war bei der Konzipierung des Kooperationsprojektes ,,Rotwildmanagement pro Waldumbau" vollumfänglich bekannt. Unbekannt wat zu diesem Zeitpunkt die Wirksamkeit dieser Umstellung in Bezug zur aktuellen Reduktionsphase. Das Kooperationsprojekt flankiert methodisch diesen Prozess, indem es über Verfahren der Wildbestandsschätzung und mittels räumlich hochauflösenden Schälschadenserhebungen zeitgleich wertvolle wissenschaftliche Erkenntnisse für ein zeitgemäßes Rotwildmanagement liefert. Die Aussagekraft der Projektergebnisse wird durch die Steigerung der Rotwildstrecken in Teilen des Untersuchungsgebietes Neudorf nicht negativ beeinflusst. Der Frage 5 sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,, lm Zwischenbericht Juni 2016 ,,Populationsdichte, Populationsstruktur, Migrationsverhalten und Lebensraumnutzung des Rotwildes im linkselbischen Elbsandstein- und Erzgebirge als Grundlage für ein wald-, wildtierökologisch und waldbaulich begründetes Rotwildmanagement " wird festgestellt, dass die Streckenstruktur eine Verschiebung des Geschlechterverhältnis zu Gunsten des weiblichen Wildes vermuten lässt und damit ein erhöhtes Reproduktionspotential besteht. Gleichzeitig wurde in den kleinen Anfragen 614720 Frage 2 sowie 6/6469 Frage 2 beschrieben, dass auf einzelnen Flächen des Sachsenforstes mindestens seit dem Jagdjah¡ 2014t2015 gezielt mehr weibliche Stücken Rotwild geschossen wurden, als männliche. Begründet wurde dies mit den Ergebnissen des Wildschadenmonitorings. Damit ist die Verschiebung des Geschlechterverhältnisses der Streckendaten nicht auf natürliche Hintergründe zurückzuführen, sondern dieses Verhältnis wurde gezielt angestrebt." Frage 5: ln welchem Rahmen wurden die Beteiligten des Rotwildprojektes über d ie Plan u ngsg ru nd lagen älterer Absch ussplanperioden inform iert u nd in wie weit wurden dieses die Berechnungen, Grundlagen und planansätze zur Verfügung gestellt? Jagdjahr Altersklassen 0 und I männlich Altersklassen 0 und I weiblich VwV Schalenwild [%] Jagdstrecke [%] VwV Schalenwild [%] Jagdstrecke [%] 201612017 65 62 55 53 Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT l#iXðiis¡r.r Den Projektbeteiligten wurden bei der Erarbeitung des Kooperationsprojektes die Angaben zur Abschussplanung und Abschussplanerfüllung des Rotwildes für vorhergehende Abschussplanperioden sowie die Ergebnisse des Wildschadensmonitorings 2015 in den Verwaltungsjagdbezirken zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen I Thomas Schmidt Seite 4 von 4 2018-08-28T15:17:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes