STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14228 Thema: Abschiebung nach Afghanistan am 03. Juli 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Recherchen von MDR exakt waren unter den drei nach Afghanistan Abgeschobenen vom 03. Juli zwei Personen, die nicht unter die bisher definierten Gruppen der Straftäterinnen „Gefährderinnen" sowie Menschen, die ihre „Identität hartnäckig verweigern", fielen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hatten zuständige Ausländerbehörde und Zentrale Ausländerbehörde Kenntnis von der geplanten Hochzeit der betroffenen Person aus dem Landkreis Leipzig mit der Lebensgefährtin deutscher Staatsbürgerschaft ? Weder die zuständige untere Ausländerbehörde noch die Zentrale Ausländerbehörde hatten Kenntnis von einer möglicherweise geplanten Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen. Vielmehr gab der Betroffene in seiner Anhörung im Rahmen des Asylverfahrens an, dass seine Frau und sein Kind noch in Afghanistan leben. Frage 2: Erfolgte die Abschiebung der Person aus dem Landkreis Bautzen aus der Wohnung der Lebensgefährtin und wenn ja, auf Grund welcher Rechtsgrundlage und inwieweit wurde hier Art. 13 GG verletzt? Unter den drei abgeschobenen Personen befand sich keine in der Zuständigkeit des Landkreises Bautzen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14168 verwiesen . Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/209 Dresden, 28. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Hatten zuständige Ausländerbehörde und Zentrale Ausländerbehörde Kenntnis von den psychischen Erkrankungen der betroffenen Person aus dem Landkreis Zwickau? Die untere Ausländerbehörde hatte Kenntnis von einer krankhaften, seelischen Störung des Betroffenen. Diese wurde ausweislich eines ärztlichen Gutachtens jedoch als behandel - und heilbar angesehen. Ein dafür erforderliches kooperatives Verhalten der betroffenen Person war allerdings nicht gegeben. Frage 4: Welche Ausweisungstatbestände des Aufenthaltsgesetzes wurden der Entscheidung zur Abschiebung der Betroffenen zugrunde gelegt beziehungsweise nach welchen Kriterien wurden die Abgeschobenen ausgewählt? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14168 verwiesen. Ergänzend wird mitgeteilt, dass keine gesonderte Auswahl von abzuschiebenden Personen nach bestimmten Kriterien erfolgt, aber jede Entscheidung über eine Abschiebung auf einer Einzelfallprüfung basiert. Frage 5: Gibt es trotz der Antwort auf die Anfrage mit der Drs. 6/13829 Einschränkungen bei Abschiebungen nach Afghanistan (zum Beispiel keine Abschiebung von Kindern beziehungsweise Familien)? Bei Abschiebungen nach Afghanistan, auch zur Frage möglicher Einschränkungen, erfolgt stets eine sorgfältige Einzelfallprüfung, bei der die Belange schutzbedürftiger Personen besonders berücksichtigt werden. r undlichen Grüßen g c(I 'Pro( Dr. Roland VVöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-08-28T10:42:30+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes