STAATSMìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAqTSMINISTERIUM FÛR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfâch'10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-vo n-Li nden a u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6114231 Thema: Nachfragen zum im Tagebausee Mortka versenkten Tier, dass als Wolf eingestuft wurde Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Am 10. Juni 2018 wurde laut verschiedenen Presseberichten ein totes Tier im Tagebausee Mortka entdeckt, welches als Wolf identifiziert worden ist. Untersuchungen ergaben, dass das Tier erst erschossen und anschließend mit einem Betonklotz am Bauch versenkt worden sei. Die Untersuchungen des Kadavers im IZW Berlin besagen, dass es sich bei dem gefundenen Tier um einen Wolf handelte . Das vom Lupus lnstitut veröffentlichte Bild des Tieres lässt aufgrund verschiedener deutlich wolfsuntypischer Merkmale jedoch Zweifel an dieser Einstufung aufkommen. Auf dem Bild ist beispielsweise ein deutlicher Stopp zwischen Fang und Kopf zu erkennen, das Tier hat spitze und zu große Ohren, dazu erscheinen auch die Anordnung der Schneidezähne sowie die Fanglänge im Vergleich zur Kopfgröße eher hundetypisch. Zusätzlich ist auf dem Bild als Besonderheit ein sehr langer Fangzahn unten links zu erkennen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Beteiligten identifizierten das Tier zu welchem Zeitpunkt nach dem Auffinden als Wolf, die Spaziergänger oder spätere Beteiligte? (Bitte kuze Beschreibung des Vorganges, wann von welchen Beteiligten eine Wolfstötung vermutet wurde und an welchem Punkt des Verfahrens das Wolfsbüro Lupus hinzugezogen worden ist.) Dresden, ZO)" t "ø.4t simul+ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 31. Juli 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t259 okaruñilddr&r*ffi Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsministerium ff¡r Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signiêrte sow¡e für verschlüsselte elektronischê Dokumènte (\ooo(Ð @ o(\ Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUT\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Am sonntag, den 10. Juni 2018, erfolgte um 12:27 uhr über das online- Sichtungsformular des Kontaktbüros Wölfe im Freistaat Sachsen die Meldung durch Spaziergänger, dass im Bereich der Uferböschung des Restloches Mortka vermutlich ein Wolf tot im Wasser läge. Am Morgen des 11. Juni 2018 wurde sich umgehend mit dem Melder in Verbindung gesetzt. Es wurde vereinbart, sich zusammen mit dem Melder vor Ort zu begeben, um die Situation zu klären. Nach Eintreffen vor Ort, gegen 10:00 Uhr, wurde ein etwa schäferhundgroßer Canide ungefähr vier Meter von der Uferkante entfernt im Wasser treibend vorgefunden. Dieser war aufgrund der Lagesituation im Wasser fast völlig unbehaart. So konnte zunächst nicht sicher festgestellt werden, ob es sich um einen Wolf handelte. Zahnstatus sowie Habitus ließen jedoch den Schluss zu, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit der Fall war, auch wenn das Aussehen des Tieres durch die Lage im Wasser beeinflusst worden war. Es wurde das zuständige Landratsamt (LRA) über den Fund informiert und um Hilfe gebeten, das Tier zu bergen, um es genauer untersuchen zu können. Gegen 11:00 Uhr war der zuständige LRA-Mitarbeiter vor Ort. Während des Bergungsversuches konnte rechtsseitig eine mutmaßliche Schusswunde, linksseitig ein möglicher Ausschuss mit austretenden Gewebefetzen festgestellt werden. Da somit der Verdacht auf illegale Tötung eines Wolfes bestand, wurde das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen llber den Sachverhalt informiert. Es wurde vereinbart, dass das Tier wie vorgesehen geborgen und ans Leibnitz lnstitut für Zoo- und Wildtierforschung (lZW Leibniz) verbracht werden solle, da durch die vermutlich längere Liegezeit im Wasser eine forensische Spurensicherung ohne Erfolg sein würde. Während des zunächst erfolglosen Bergungsversuchs wurde durch LUPUS festgestellt, dass das Tier offensichtlich mit einer Leine umwickelt wurde, an deren Ende Betonklötze befestigt waren. Dies ließ den Schluss zu, dass das Tier zur Verschleierung einer Straftat vorsätzlich im Gewässer versenkt werden sollte. Das LKA wurde abermals kontaktiert und der diesbezügliche Sachstand weitergegeben. Es wurde vereinbart, die örtliche Polizei sowie die Kriminaltechnik hinzuzuziehen. Nachdem diese am Auffindeort eingetroffen waren, wurde das Tier geborgen, die Betongewichte entfernt und spurentechnisch gesichert. Da die Bergung des Wolfes bis in die Abendstunden dauerte, wurde der Kadaver in den frühen Morgenstunden des 12. Juni 2018 zur Untersuchung an das IZW in Berlin gebracht. Frage 2: Welche Untersuchungen wurden am IZW Berlin durchgeführt und welche konkreten Merkmale führten trotz der im Volwort genannten stark hundetypischen Merkmale zu der Einschätzung, dass es sich um einen Wolf handeln musste? Das IZW führte an dem betreffenden Tier die üblichen Untersuchungen durch: Das Tier wurde mittels Computertomographie (CT) auf seine Todesursache untersucht, anschließend wurde es nach dem Standardprotokoll vermessen und seziert. Die erhobenen Körpermaße (auch die Zähne betreffend) sowie die CT-Befunde und auch die Farbe und Beschaffenheit der verbliebenen Behaarung passten gut in die üblichen Maße und Eigenschaften von Wölfen. Daher wurde das Tier als Wolf identifiziert. Des Weiteren wurden genetische Proben genommen. Da davon auszugehen war, dass die Gewebeprobe nach der längeren Lage im Wasser keine Ergebnisse liefern würde, wurden neben Muskelgewebe auch Zähne entnommen. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UN4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Wurden zusätzlich zu den Analysen am IZW Berlin genetische sowie kraniologische Untersuchungen durchgeführt? Wenn ja, welche konkreten genetischen Untersuchungen wurden durchgeführt, wo wurde der Schädel des Tieres eingelagert und welche genauen Ergebnisse lieferten die jeweiligen Untersuchungen? (Aufgrund der im vorwort beschrieben deutlich wolfsuntypischen Merkmale des Tieres bitte die Ergebnisberichte oder Gutachten der genetischen sowie kraniologischen Untersuchungen, die zu der Schlussfolgerung kommen, dass es sich bei dem Tier um einen Wolf handeln muss, der kleinen Anfrage anhängen.) Es wurden genetische Untersuchungen am Senckenberg Forschungsinstitut, Außenstelle Gelnhausen, durchgeführt. Hier wurde überprüft, ob es sich um einen Wolf, einen Hund oder einen Wolf-Hund-Hybriden handelte. Man erhielt das Ergebnis, dass es sich um eine Wölfin mit dem Genotyp GW922f handelt, die bereits einmal im Januar 2018 an der Bundestraße 96 nahe Spohla beprobt worden war. Auf die anliegenden Berichte wird verwiesen. Damals wurde nach einem an die Polizei gemeldeten Unfall mit einem Wolf, den das Tier aber überlebt hatte, nach Meldung der Polizei an das LUPUS lnstitut am Unfallort nach Haaren gesucht und die gefundenen Haare zur Untersuchung eingeschickt . Die Wölfin GW922t kann derzeit keinem genetisch bekannten Rudel zugeordnet werden, allerdings ist die Auswertung der Genetikproben des Monitoringjahres 201712018 auch noch nicht abgeschlossen. Es ist also möglich, dass sie in den nächsten Wochen noch zugeordnet werden kann. Der Schädel des Tieres befindet sich noch am lZW, wird aber in Küze dem SMNG(Staatliches Museum für Naturkunde Görlitz) überstellt werden, wo die standardmäßigin Sachsen an allen Wölfen durchgeführten kraniologischen Untersuchungen durchgeführt werden. Frage 4: ln Presseberichten ist die Rede von mehreren Schusswunden, die der Kadaver des Tieres aufweist. Wie lauten die Analyseergebnisse, durch was das Tier tatsächlich gestorben ist? Wurde es beispielsweise mehrfach beschossen oder mit Schrot, wurde es aus kurzer oder weiterer Distanz erschossen und wurde das Tier anderweitig misshandelt? Das Tier wurde beschossen. Es war nach dem Beschuss nicht sofort tot. Weitere Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Seite 3 von 4 STAATSI\4 I N I STE RI U I\4 FÜR UN4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENlÐ Frage 5: ln Folge des Fundes wurden durch das Landeskriminalamt Ermittlungen in Bezug auf die verletzung des Tierschutz- und Bundesnaturschutzgesetzes eingeleitet. wie ist der aktuelle Stand des verfahrens, wurden im Rahmen dieses verfahrens weitere untersuchungen an dem Tier und dem Fundort durchgeführt und können im Rahmen dieser Ermittlungen weitere Ergebnisse und Details bekannt gegeben werden? (Bitte bereits vorliegende Ergebnisse der untersuchungen schildern.) Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse liegen der Staatsregierung noch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung CIAçL ú!-*4 Oliver Schenk Anlagen: 4 Seite 4 von 4 .lohf a WFW Lei bniz- ln*ittf für Zoound Wildtierforsúurg Iû FÛTSTHUI{GsIËRBUF¡Ð ååIU¡I EV, T.BBN|ZINS¡¡TUIFhæ t¡'lDWlrrnFrcgHU.¡G(tãV). FF7004Si 1@t BR"jN LUPUS Institut f. Wolfsmonitoring & -forschung in Deutschland Dorfaue 9 02979 Spreetal OT Spreewitz Berlin, den 13.08.2018 Sehr geehrte Damen und Herren, das Ergebnis der computertomographischen Untersuchung bestätigte die Einschätzung, dass es sich bei dem Kadaver mit der Sektionsnummer N0245-2018 um einen Wolf (Canis tupus) handelt. Typische anatomische Strukturen des Skeletts, insbesondere des Schädels mit dem Gebiss lassen den Schluss zu, dass es sich um einen Wolf und keinen Haushund handelt. Die verschiedensten Dimensionsparameter wurden erhoben und mit unserem umfassenden Referenzdatenpool verglichen um diese Einschätzung zu validieren. Mit freundl a Leibniz- G emei nschaft Brqlrn(lnRf WLültEtEEAm{rcRo.llgìfi\Iloil Reproductionmanagement Guido Fr.itsch, Veterinarian TEL. +49 30 5'l 68-434 f ritsch@ia¡¡-berlin. de o HAl¡SnilSqA¡r¡OneSSt A|FÐKOrVÆ¡F.S|RAßË f¡ lsrsBERlN(FREmOTSE q PGi¡Æ{{Uf, Ft?F6ÍALAÐf€Sñ¡ PF?O04æ I@¿IBEFUN GBM^l,lY .IE.æN lE"æN +¡$S516&0 'TE-€ñAX +,ß)S512ô1Ol BAÑIOBENq'NG 6\,IMWtsANKBERJN IBAN: DB¡im4m@4Ð6 svuF7Brc æBADF)Oo( RÉTNI'{GSANSC¡RFT rcRSO{t¡êSVÉFEt tlD BERrN EV R,DO/VRCHAIJ&SE? - 12tæBRIN SIE.F{IIIIMR ntwt51& IA'T.IDNR/VATB NO D€{57m11 Guido Fritsch ßen, tNTti,¡Er WWW.IZA/.BER-!N.E Áhr Z WffiW Lei bniz- I n*itt¡t für Zocund V'lf i ü dier{ordrunE : :-:t :. t'r: L¡¡BNTZINSnTUTRßæ tNDwrjlnEmFSCt{.Jl¡G¡A¡V). rn70ots, 1@4 BEFUN Gesa Kluth LUPUS Institut f. Wolfsmonitoring & -forschung in Deutschland Dorfaue 9 02979 Spreetal OT Spreewitz Berlin, den 13.08.2018 Sehr geehrte Frau Kluth, das Frgebnis der computertomographischen Untersuchung bestätigte die Einschätzung, dass es sich bei dem.Kadaver mit der Sektionsnummer N0245-2018 um einen Wolf (Canis lupus) handelt. Typische anatomische Strukturen des Skeletts, insbesondere des Schädels mit dem Gebiss lassen den Schluss zu, dass es sich um einen Wolf und keinen Haushund handelt, Die verschiedensten Dimensionsparameter wurden erhoben und mit unserem umfassenden Referenzdatenpool verglichen um diese Ëinschätzung zu validieren. Mit freundlichen I Lâ ibr¡iã -6êlriÈi nsch af I B¡dTM('{AR''WIIdIFEGEARO{ FNCûIS|aì/AIICII Reproductionmanagement Guido Fritsch, Veterinarian T¡¡. +49 30 51 68-434 f ritsch@izw-bertin. dê HATJSÀNSê|ñFÍADNÊSSË AI".ffiEDKOA/ALKE-S'IMßE 17 ræ15 BAUN (mf EDRcrtsFË-Þq PGTÂI{SCHEFÍF TAL ÂDDNESS PF70 04 30 IOOA1BÊFUN CEFMANY .IETON TE-ErcN +4930516&0 TÉ-6ÀX 1493û512&104 tsANI(VERgNflN¡G CCÍVIMERZEANK BËRUN IBAN: DBl1m4&mffi4m6 g¡¡lríelc ccBÂDffi)o(x REtf\¡ç{GsAN8ÕFrr FCRSCI{JùIGSIÆFSUNÞ ÊËFU N EV. RI.ÐO/VEROIALFSEE ? 124æ EERIN SÍB.F¡¡UMMÊN 2ztffit516¡ø USHÞNRIVAlRæNO DE't36/85û1'l Gui Fritsch t't, rNlm,¡Ef WVWV.IZúI.BER-IN.DE 4r^ A¡x MF 3 Lsi bniz- lrÉitnt fi¡r Zoo und Wildtierfoædrung tM F{}RSCIiUNGST/ffiB{JfuU pglu{\, El¿ LAEMZJNSnÌLrHFæ utDt/1t[DntTRSCHJ'lc(tã9. pFæotæ. 1@l BERIN LUPUS Institut f. Wolfsmonitoring & -forschung in Deutschland Dorfaue 9 02979 Spreetal OT SpreewiE ¿ .G,lr^ L Leibn iz- Gemei nschaft å,tr¡mcMRlwtu¡jf Ë¡tBEt FcRcr*Br'AnCN WILDLIFE DISEASES DR. CLÀUDIA A.SZENTIKS TEL. +49 30 51 68-213 SZENTIKS@IZW.BERLIN. DE ¡IA¡JSA¡{SCTñFT'ADRÊSSE AL.ÍTEÞKq,VAIJ(FSTRAßË,17 1ß1ãBBL|N (RffiOrSFÊ-oq Berlin, den 13.08.2018 Sehr geehrte Damen und Herren, Wasserleíchen verändern je nach Dauer der im Wasser gelegenen Zeit ihr Außeres rnitunter sehr beträchtlich. OftmaÈ ist die Tierartbestimmung beim ersten Anblick nicht möglich. Weitere Untersuchungen mit Erhebung der Körpermaße sowie detaillierten und kritischen Blick auf die einzelnen Körperteile sind hier von Nöten. Die meisten Wasserleichen sind stark aufgedunsen und die oberen Hautschichten erscheinen verquollen. lnsbesondere wenn das Stadium des weitestgehenden Haarverlustes eingetreten ist, kann die Artbestimmung erschwert werden. Diesbezrigl¡cn ist es besonders wichtig, auf Messpunkte zurück zu greifen, die wenig von derartigen posf mortalen Veränderungen beeinflusst werden. Bezüglich des Wolfes mit der Sektionsnummer N0245-2018 ergab sich in der Sektionshalle die eindeutige Artzugehörigkeit zum Wolf (Canís lupus) aufgrund der im Folgenden aufgelisteten Parameter: - Körpermaße (Länge, Widerristhöhe, Schwanzlänge, Halsumfang, Brustumfang, Bauchumfang) - Maße der Gliedmaßen (Fußlänge) - Maße des Kopfes (Länge, Breite, Ohrlänge) - Gebiss (Abstand der Canini, Länge der Zähne, Zustand der Zähne) - Fell (Farbe der noch vorhandenen Haare, Zustand bzw. Form der Haare) - Krallen (Farbe und Form der noch vorhandenen Kralle, Fehlen von Hinweisen auf ein tierärãliches Händling und Fehlen von Asphaltabnutzungsspuren) Eo POS'TANSCIñFT'PiGTALÁDOfiESS pF7004s 1GE¡BEFLIN GERlrAt¡Y lE-æt{ IE..ÊrcN +49æ516&0 re-gCx *,{9æSt ãfto4 BANIORENOU{G @\,IMEFUBANK BRIN IBAN: Dql4l04m@4$G wvlFf/Btc @ADF)OO( Eñ¡I'{GSA¡¡SCTRFf TRSCHI'\¡GS/F8I.'\¡D BF.¡N EV. n-oo¡m,o+r¡ssætr ' 12IæBEñJN srÉEnitutilR nw!51f,4 USHDNR/VATRæNO oElÍF7&011 lmR{Er WWW.IÀA/-BEFLIN.DE Mageninhalt (kein Nachweis von Hundefutter) Seitens der Pathologie wurde, nach der erfolgten eindeutigen Artbestimmung, eine illegale Wolfstötung durch Schuss Anhanddes Verletzungsmusters und der sichergestellten Geschossparti kel festgestellt u nd m itgeteilt. Mit dlichen Gnißen, WFW Lelbniz- lrÉitr¡t für Zoe und Wildtieforsrung lM FORSHIJI'¡ûSI/ERÊJNB EERUN Av. ¿ '{n;0," Lei bn iz- Gemêi nschaft R cumcilARYturd¡Eæot môrññ/AÌcil d ,4, hf ç SENCI