SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜRKULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt (AfD) Drs.-Nr.: 6/14235 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Thema: Aktualisierung der Kleinen Anfrage 6/3723: Absenkung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ln wie vielen Fällen wurden die Elternbeiträge gemäß § 15 Abs.1 SächsKitaG im Jahr 2017 herabgesetzt? (Bitte Gründe einzeln aufschlüsseln.) Frage 2: Wie hoch waren die durchschnittlichen Absenkungen im Jahr 2017? Frage 3: Wie hoch war der Gesamtbetrag der Absenkungen im Jahr 2017? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Eine gesetzliche Meldepflicht der Kommunen zu den erfragten Daten besteht nicht. Im Rahmen einer Umfrage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage haben die Landkreise und Kreisfreien Städte die in der Anlage dargestellten Angaben gemacht. Mit freundlichen Grüßen Anlage Seite 1 von 1 Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 31. Juli 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/14/33 Dresden, ~'( . August2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang : poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/14235 - AnzahlFälle Absenkung Elternbeitrag nach durch-§ 15 Abs. 1 SächsKitaG1 Gesamtbetrag schnittliehe Kreisfreie 2017 Absenkungen 1 Absenkung Stadt/ je Fall 2 2017 Landkreis für Eltern mit 2017 für Allein- mehreren ins- in € erziehende Kindern in gesamt in €/Monat Kindertagesbetreuung Chemnitz, Stadt wird nicht erfasst - Dresden, Stadt 5.713 13.432 19.145 12.137.983,00 52,83 Leipzig, Stadt 9.763 15.007 24.770 10.785.462,37 36,29 LK Bautzen 3.256 6.6493 9.905 4.618.316,28 38,85 Erzgebirgskreis 8.691 4 3.357.609,70 32,19 LK Görlitz 3.469 4.253 7.722 2.352.218,08 25,38 LK Leipzig 3.5765 4.314 7.890 3.580.050,47 37,81 LK Meißen 3.045 4.502 7.547 2.523.304,00 27,86 Mittelsachsen 3.908 5.211 9.119 3.871 .204,74 35,38 Nordsachsen 2.964 3.156 6.120 2.216.250,35 30,18 Sächs. Schweiz- 3.826 4.536 8.362 1.701.535,13 16,96 Osterzgebirge Vogtlandkreis 3.050 2.751 5.801 2.218.128,95 31,86 LK Zwickau 4.270 4.622 8.892 4.579.708,00 42,92 1 Angaben Landkreise und Kreisfreie Städte im Rahmen Umfrage SMK. 2 Berechnung SMK aus Gesamtbetrag Absenkungen und Fälle insgesamt. 3 Anzahl Juni 2017. Bei "Eitern mit mehreren Kindern in Kindertagesbetreuung" sind auch das zweite bzw. weitere Kinder von Alleinerziehenden mitgezählt. 4 Stand 4. Quartal 2017 5 Enthalten sind auch das zweite und weitere Kinder Alleinerziehender, die eine Geschwisterkinderabsenkung erhalten 2018-08-22T11:24:49+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes