STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Atbertstraße 1 O 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt (AfD) Drs.-Nr.: 6/14237 Thema: Präventionsprogramm des BMFSFJ zur Jugendsozialarbeit an Schulen gegen religiös begründete Radikalisierung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Ab März 2018 soll an bundesweit 162 Standorten eine sozialpädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen etabliert werden, um vor religiös begründeter Radikalisierung zu schützen. In 15 Bundesländern sollen 172,5 Vollzeitstellen durch das BMFSFJ finanziert werden. https ://www.bmfsfj.de/bmfsfj/j ugend I iche-gegen-voru rteile-u nd-extremism us-staerken/122064" Vorbemerkung: Beim Bundesvorhaben „Jugendsozialarbeit an Schulen" handelt es sich um ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), welches auf Grundlage des Nationalen Präventionsprogramms gegen religiös begründeten Extremismus initiiert wurde. Es handelt sich um ein ausschließlich vom Bund finanziertes Programm, für das die grundlegenden Entscheidungen im BMFSFJ getroffen werden. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wird das Projekt auch in Sachsen durchgeführt? Wenn ja, welche Standorte und wie viele Stellen wird es geben? Das Bundesvorhaben „Jugendsozialarbeit an Schulen" wird nach Entscheidung des BMFSFJ an folgenden 8 Standorten in Sachsen durch die Jugendmigrationsdienste umgesetzt: Träger Jugendmigrationsdienst Standort Stellenanteile AWO Chemnitz I Freiberg 1 VzÄ KJS Dresden 1 VzÄ KJS Freital 1 VzÄ IB Leipzig 1 VzÄ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-18/684 Dresden, ijAugust 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat IB Löbau I Bautzen 1 VzÄ EJSA Pirna 1 VzÄ EJSA Weißwasser 1 VzÄ AWO Zwickau I Aue 1 VzÄ GESAMT 8VzÄ Frage 2: Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Standorte in Sachsen? Das BMFSFJ initiierte das Vorhaben „Jugendsozialarbeit an Schulen" und informierte die Länder im Oktober 2017 mit der Bitte um Vorschlagslisten für geeignete Schulstandorte, die bereits mit Jugendmigrationsdiensten (JMD) vor Ort kooperieren. Zehn verschiedene Schulstandorte in Sachsen wurden - nach Meldung durch die Schulaufsicht - mit einem Schreiben des SMK vom 9. November 2017 an das BMFSFJ gemeldet. Eine Rückäußerung zur Teilnahme am genannten Programm liegt dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus nicht vor. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) wurde ebenfalls durch das BMFSFJ gebeten, JMD-Standorte der einzelnen Bundesländer, die bereits mit Schulen kooperieren, zu benennen. Über die zur Anwendung gekommenen Kriterien zur Auswahl ist nichts bekannt, da das SMK am Planungs- und Auswahlprozess nicht beteiligt war. Es handelt sich um ein ausschließlich vom Bund finanziertes Programm, für das die grundlegenden Entscheidungen im BMFSFJ getroffen werden. Frage 3. Wie begründet sich die Notwendigkeit eines solchen Programmes in Sachsen? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 4. Welche Kenntnisse über religiöse Radikalisierungen von Schülern in Sachsen und deren Ausmaß hat die Staatsregierung in den letzten 10 Jahren? Es wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen Drs. 6/12847 und Drs. 6/13235 verwiesen . Frage 5. Inwieweit sind/werden die Schulsozialarbeiter in Sachsen in Hinblick auf die Prävention religiös begründeter Radikalisierung geschult? Dem Landesjugendamt ist bekannt, dass im Auftrag der Koordinierungs- und Beratungsstelle Radikalisierungsprävention KORA im Demokratie-Zentrum Sachsen - eines Vorhabens der Sächsischen Staatsministerin für Gleichstellung und Integration in Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern und dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz - in Bezug auf islamistische Radikalisierung Fortbildungsveranstaltungen für Fachkräfte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich der Schulsozialarbeit angeboten werden. Die zuständigen Ansprechpartner/innen der Jugendämter im Freistaat Sachsen wurden am 18.06.2018 in einer Beratung des Arbeitskreises „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz" Seite 2 von 3 SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ über die entsprechenden Angebote der Beratungsstelle KORA und ihrer Partner informiert . Weitere, an Schulsozialarbeiter/innen gerichtete Fortbildungsangebote zum Themenbereich sind nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen / / ''--3 !Lt/ Barbara Klepsch Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-08-27T12:03:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes