STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 O 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt (AfD) Drs.-Nr.: 6/14244 Thema: Nachfrage zur Großen Anfrage 6/11420: 10-Punkte-Plan gegen Crystal Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bezugnehmend auf Frage 22 bis 24 der o.g. Großen Anfrage: Welche Aktivitäten wurden unternommen, um das Ziel nach Punkt 7 des 10-Punkte- Plan gegen Crystal zu erreichen? Frage 2: Wie erfolgte insbesondere die Verbesserung der Meldewege in allen Systemen ? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Grundlage für die Umsetzung der in Punkt 7 des 10-Punkte-Plans formulierten Zielstellung „Die Meldewege aus allen Systemen sind zu verbessern" ist eine (frühzeitige) Erkennung einer Suchterkrankung bzw. die Erkennung einer Entwicklung einer solchen sowie die Kenntnis des bestehenden Hilfesystems inklusive Meldewege. Diesbezüglich fanden in den vergangenen Jahren zahlreiche Weiter- und Fortbildungen sowie Fachtagungen für den in Punkt 7 benannten Personenkreis statt, vgl. Drs. 6/11188, Abschnitt B, Fragen 12 bis 16. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 53-0141 .51-18/681 Dresden, _l,,.lAugust 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Frage 3: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Bezugnehmend auf Frage 50 der o.g. Großen Anfrage: Wie wird konkret der Punkt 4 des 10-Punkte-Planes gegen Crystal in Bezug auf die dort genannten Hebammen umgesetzt? Frage 4: Bezugnehmend auf Frage 50 der o.g. Großen Anfrage: Kann davon ausgegangen werden, dass der Punkt 4 des 10-Punkte-Planes gegen Crystal in Bezug auf die dort genannten Hebammen nicht umgesetzt wird, wenn die Staatsregierung in der Großen Anfrage antwortet, dass ihr keine Erkenntnisse hierüber vorliegen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: In Punkt 4 des 10-Punkte-Plans gegen Crystal werden Hebammen als eine Berufsgruppe benannt, welche über Fortbildungen und Konferenzen zum Thema Crystal informiert und sensibilisiert werden sollen. Fortbildungen für Hebammen werden beispielsweise von Trägereinrichtungen oder Organen der Selbstverwaltung auf Fachtagungen und Kongressen organisiert, vgl. Drs. 6/11420, Antwort zu Frage 50. Darüber hinaus werden seit dem Jahr 2012 Qualifizierungskurse zur Familienhebamme und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin in Sachsen für bereits ausgebildete Fachkräfte am Felsenweg-Institut der Karl Kübel Stiftung in Dresden angeboten. Seit 2015 besteht daneben für bereits zertifizierte Hebammen sowie Familien-Gesundheits - und Kinderkrankenpflegerinnen die Möglichkeit der Teilnahme an freiwilligen bedarfsgerechten Zusatz- bzw. Vertiefungsseminaren, u. a. auch zu Themen in Bezug auf suchtmittelkonsumierende Eltern. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-08-27T12:05:13+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes