STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt (AfD) Drs.-Nr.: 6/14245 Thema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage mit der Drs.Nr. 6/6786 Nichtraucherschutzgesetz bei Tabakerhitzern (tabacco heating-systems, THS) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Tabakerhitzer sind relativ neu auf dem Markt erhältlich. Als Beispiel sei das Produkt IQOS von Philip Morris International genannt. Anders als bei E-Zigaretten werden in THS Tabakstifte auf 250 bis 350°C erhitzt. Die Dämpfe werden über ein Mundstück inhaliert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gelten die Vorschriften des SächsNSG auch für Tabakerhitzer - wenn nein, warum nicht? Ergänzend zu der der Kleinen Anfrage seitens des Fragestellers vorangestellten Ausführung findet bei neuartigen Tabakerhitzern ein Verbrennungsvorgang wie bei Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Tabakpfeifen nicht statt. Der Konsum von erhitztem Tabak erfüllt aufgrund der fehlenden Verbrennung nicht die Definition von Rauchen entsprechend des Informationssystems der Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Daher gelten die Vorschriften des SächsNSG grundsätzlich nicht für Tabakerhitzer. Frage 2: Von welchem Risiko des Passivrauches bei Tabakerhitzern geht die Staatsregierung aus? Die Sächsische Staatsregierung geht davon aus, dass der Erhitzungsvorgang von THS für anwesende Nichtraucher deutlich weniger schädlich ist als das Rauchen von Tabak in herkömmlicher Form. Diese Einschätzung stützt sich u. a. auf folgende Erkenntnisse: Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen {bitte bei Antwort angeben) 53-0141.51-18/682 .~esden, t'Y August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen (CVUA)1 haben die Emissionen von Tabakerhitzern analysiert. Die Untersuchungen des BfR in Zusammenarbeit mit dem CVUA kommen zu dem Schluss, dass Tabakerhitzer weniger Schadstoffe, wie z. B. krebserregende Substanzen, erzeugen als konventionelle Tabakprodukte. So sind beispielsweise Aldehyde im Dampf von Tabakerhitzern um bis zu 95% verringert im Vergleich zum Rauch einer Referenzzigarette . Bei den hochgradig krebserregenden flüchtigen organischen Verbindungen erreichen Tabakerhitzer sogar eine Reduktion von bis zu 99% im Vergleich zur Zigarette. Auch international wird bestätigt, dass der beim Gebrauch von Tabakerhitzern erzeugte Dampf für anwesende Nichtraucher weniger schädlich ist als der beim Verbrennen von Tabak entstehende Rauch. Das britische wissenschaftliche Committee on Toxicity2 sowie die britische Gesundheitsbehörde Public Health England3 bestätigen beide eine Verringerung der Schadstoffexposition für Nichtraucher. Mit freundlichen Grüßen 1 https :/ /www. bfr. bund.de/de/presseinformation/2018/20/wie _gefaehrlich _ sind_tabakerhitzer _ -204438. htm l 2 https://cot.food.gov.uk/sites/default/files/heat_not_burn_tobacco_summary.pdf 3 https://www.gov.uk/government/publications/e-cigarettes-and-heated-tobacco-prod ucts-evidence-review/evidence-review-of-e-cigarettes-and-heated-tobacco-products- 2018-executive-summary Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-08-29T10:04:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes