STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14247 Thema: Auszahlung Investitionsunterstützung für Kommunen Bereich Feuerwehr Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Durch den Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller wurde mehrfach die Aussage getroffen, dass die Kommunen bereits 2018 mit rund 19 Millionen Euro für Investitionen zusätzlich ausgestattet werden. In seiner Ansprache zum Landesfeuerwehrtag am 28.07. in Görlitz informierte der Minister darüber, dass die finanziellen Mittel bereits an die Kommunen ausgezahlt seien. Hierzu meine Fragen:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Zuwendungen zur Unterstützung der Kommunen für Investitionen 2018 pro Landkreis geplant und wie hoch sind die Zuwendungen pro Landkreis nach der Erhöhung um 19 Millionen Euro ? Bitte pro Landkreis aufschlüsseln. Die Höhe der Zuwendungen zur Unterstützung der Kommunen für Investitionen im Jahr 2018 und die der Erhöhung ergeben sich pro Landkreis /Kreisfreie Stadt aus Anlage 1. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/57/104 Dresden, 28. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Frage 2: Wann wurden die ursprünglich geplanten Mittel für 2018 an die Landkreise überwiesen ? Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln. Die Mittel wurden mit der Bewirtschaftungsbefugnis vom 5. April 2018 an die Landesdirektion Sachsen (LDS) zugewiesen. Die Aufschlüsselung ergibt sich aus Anlage 1. In dieser Bewirtschaftungsbefugnis sind neben den geplanten Mitteln auch die Ausgabereste von 2017 berücksichtigt. Die Zuweisungen an die Landkreise können der Tabelle in Anlage 2 entnommen werden. Frage 3: Wann wurden die 19 Millionen Euro zusätzlicher Mittel für 2018 an die Landkreise überwiesen? Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln. Diese Mittel wurden mit der Bewirtschaftungsbefugnis vom 23. April 2018 an die LOS zugewiesen. Die Aufschlüsselung ergibt sich aus Anlage 1. Die Zuweisungen an die Landkreise können der Tabelle in Anlage 2 entnommen werden. Frage 4: Welche Kommunen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Förderfestbetrag bei Sammelbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen um 20 Prozent zu erhöhen? Bitte einzeln aufschlüsseln. Der Staatsregierung liegt bislang ein Antrag zur Erhöhung des Festbetrages für Sammelbeschaffungen für elf Mannschaftstransportwagen durch die Gemeinden Glauchau, Lichtenstein, Oberlungwitz, Hartenstein, Waldenburg, Crinitzberg, Limbach-Oberfrohna, Schönberg und Kirchberg vor. Frage 5: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über fehlende Eigenmittel bei den Kommunen vor, welche ein Abrufen der zusätzlichen Mittel aus dem Investitionspaket unmöglich machen? Bitte mit Kommune benennen. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird von einer Beantwortung abgesehen. Eine Pflicht der Staatsregierung, sich die erfragten Daten zu verschaffen, besteht nicht. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn es werden nur Anträge der Kommunen bearbeitet, bei denen der Eigenanteil auch geleistet wird. Mitfrekidlicbten Zrüßen C•44‹r67 lao nd \Mner Anlagen: 2 Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/14247 Kreisfreie Stadt/Landkreis Chemnitz, Stadt Dresden, Stadt Fördermittelzuweisung nach Haushaltsplan 2018 (inkl. Ausgabereste 2017) 603.000,61 1.219.921,12 Fördermittelzuweisung der Erhöhung 532.697,59 1.077.692,17 Leipzig, Stadt 1.240.148,99 1.095.561,71 Bautzen 2.305.165,62 2.036.409,49 Erzgebirgskreis 1.958.569,44 1.730.222,49 Görlitz 2.013.454,38 1.778.708,47 Leipzig 1.675.371,15€ 1.480.041,90 Meißen 1.504.984,73 1.329.520,60 Mittelsachsen 2.110.741,10 1.864.652,66€ Nordsachsen 1.844.776,31 1.629.696,34 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 1.655.534,44 1.462.517,93 Vogtlandkreis 1.451.046,68 1 1.281.871,12 Zwickau 1.273.933,73 1 1.125.407,52 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 14247 Landkreis Uberweisung ursprünglich geplanter Mittel - Datum Überweisung zusätzlicher Mittel - Datum Bautzen , 12.04.2018. 15.05.2018 Görlitz , 12.04.2018 15.05.2018 Meißen 12.04.2018 15.05.2018 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 18.04.2018 15.05.2018 Erzgebirgskreis 12.04.2018 15.05.2018 Mittelsachsen 12.04.2018 15.05.2018 Vogtlandkreis 12.04.2018 15.05.2018 Zwickau . 12.04.2018 15.05.2018 Leipzig 12.04.2018 15.05.2018 Nordsachsen 12.04.2018 15.05.2018 2018-08-28T10:40:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes