STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÀCHSISCHES STACTSMINISTERIUM FÙR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresdên Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNIS g0/ DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6114255 Thema: Brände in Abfallbehandlungs- und Recyclinganlagen und Deponien seit Juli 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Brände von Abfallbehandlungs- und Recyclinganlagen bzw. offenen oder eingehausten Abfalllagern und Deponien sind der Staatsregierung seit Juli 2017 bekannt geworden (Bitte Angabe des Ortes, der Zeit, der Firma, Brandereignis, Schadenshöhe und Ursache)? Es wird auf Anlage 1 venryiesen. Frage 2: Welche Erkenntnisse über Brandstiftung und mangelnden Brandschutz liegen der Staatsregierung bei den seit Juli 2017 bekannt gewordenen Bränden vor? Weitere Erkenntnisse über mögliche Brandstiftungen und mangelnden Brandschutz im Zusammenhang mit den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Bränden liegen den zuständigen Behörden nicht vor. Frage 3: Bei welchen Anlagen wurden im Rahmen der überwachung seit Juli 2017 Verstöße gegen bestehende Brandschutzvorschriften unabhängig von Brandereignissen festgestellt (Bitte Angabe des Ortes, der Zeit, der Firma, Mangel bzw. Verstoß)? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm u l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 1 . August 201 I Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t262 Dresden,3o.8, ¿f s¡mu[+ Eo¡ 0¡ &k!ñàlñh¡dñ&r górkh.tuùmhnrdw&.umtui¿ffiehñ Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Filr Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am K0nigsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bifte beim Pfortendienst melden. 'Koin Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische DokumentêSeite 1 von 5 STAATSI\4INìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT 1. lm Rahmen einer Brandverhütungsschau am 24. August 2017 wurden bei einer Anlage der Firma Becker Umweltdienste GmbH in Chemnitz folgende Mängel festgestellt: - Feuerwehrplan nicht aktuell, - kein aktueller Nachweis über Prüfung und lnstandhaltung der Rettungszeichenleuchten, - Lagerung brennbarer Materialien im Bereich einer Ladestelle von Staplerbatterien, - verschlossene Notausgangstür, - Lagerung brennbarer Materialien und Gegenstände im Hausanschlussraum Elektro im Verwaltungsbereich und - Ausstattung des Serverraumes mit ungeeigneten Pulverlöschern. 2. Bei der Überuvachung der Anlage der Firma Städtereinigung Tappe GmbH in Zwickau am 4. Oktober 2017 wurden folgende Mängel vorgefunden: - Hinweisschild zut Löschwasserentnahmestelle (Zisterne) war nicht vorhanden, - Flucht- und Rettungspläne sind nach DIN ISO 23601 zu erstellen und auszuhängen, - ein Aushang zur Brandschutzordnung war nicht vorhanden. 3. Bei der immissionsschutzrechtlichen Übenryachung der Firma Parentin GmbH in Grospösna OT Störmthal am 20. November 2017 wurde eine fehlende Brandgasse in der Überdachung 06 der Teilanlage 1 festgestellt. 4. Bei der immissionsschutzrechtlichen Übenryachung der Firma SRW metalfloat GmbH in Rötha/Espenhain am 5. April 2018 wurden folgende Mängelfestgestellt: - Lagerabschnitte bei den Anlagen Restmetallgewinnung, Aufbereitung von Schredderschwerfraktion, Kunststoffzerkleinerung und Aufbereitung von lndustriekehricht nicht durch Brandwände oder ausreichend Abstand voneinander getrennt, - einzelne Lagerblöcke teilweise nicht analog den Lagerabschnitten voneinander getrennt und - Aufstellflächen für die Feuerwehr nicht entsprechend gekennzeichnet. 5. Bei der Brandverhütungsschau am 23. April2018 bei der Firma Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG in Radibor wurde die Nichteinhaltung von Lagerabschnitten und Mindestabständen nach der Kunststofflager-Richtlinie festgestellt. Das bezieht sich auf die Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen. 6. Bei der Übenruachung der Firma HMS Weißgerber in Werdau OT Leubnitz am 15. Mai 2018 wurde festgestellt, dass ein rechtskonformer Feuenruehrplan für das Betriebsgelände nicht vorhanden ist. 7. Bei der Übenvachung der Firma Khamaiseh Autohandel in Zwickau am 24.Mai 2018 wurde festgestellt, dass die Zufahrt auf das Betriebsgelände im Brandfall nicht möglich ist. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 5 STAAT SI\4 I N I STE Rì U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT 8. Bei der immissionsschutzrechtlichen Übenrvachung der Firma Plambeck ContraCon Bau- und Umwelttechnik GmbH in Neukieritzsch/OT Böhlen am 6. Juni 2018 wurde das Nichtvorhandensein von Brandgassen/-abschnitten im Zelt3 und im Waschzelt 7 festgestellt. 9. Bei der immissionsschutzrechtlichen Überuvachung des Metallplatzes der Firma Scholz Recycling GmbH in Trebsen am 27. Februar 2018 wurden folgende Mängel festgestellt: - Aufstellfläche für die Feuerwehr nicht gekennzeichnet, - kein Brandschutzkonzept erstellt beziehungsweise kein Brandschutzgutachten vorliegend, - keine Brandschutzübung mit örtlicher Feuenivehr durchgeführt und - Rauchen im Lagerbereich nicht untersagt beziehungsweise nicht sichtbar gekennzeichnet. 10. Die Niederschriften über die von der Stadt Dresden durchgeführten Brandverhütungsschauen sind als Anlage 2 beigefügt. Dort sind die vorgefundenen Mängel dokumentiert. Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen wurden jeweils im Zusammenhang mit den Bränden bzw. unabhängig von Brandereignissen von Behörden bzw. Gutachtern angeordnet (bitte Angabe des Ortes, Datum der Forderung und der Umsetzung)? Maßnahmen im Zusammenhang mit Bränden: 1. lm Zusammenhang mit dem Brandereignis am 9. Juli 2017 in derAnlage in Lissa wurden durch das Landratsamt Nordsachsen keine Maßnahmen eingeleitet. Durch die Firma wurden selbst Maßnahmen getroffen. Diese beauftragte eine Bestreifung des Betriebsgeländes außerhalb der Betriebszeiten durch einen Wachschutz. Des Weiteren werden alle lnputhaufwerke sowie die angesetzten Kompostmieten mit einer Wärmebildkamera überwacht. 2. Zum Brandereignis am 16. August 2017 in einer Anlage in Dresden wurde laut Betreiberangabe vom Bauaufsichtsamt der Stadt Dresden im September 2017 eine Überarbeitung des Brandschutznachweises empfohlen. Der überarbeitete Brandschutznachweis (Endfassung: 18. Mä22018) wurde dem Bauaufsichtsamt übergeben. 3. Nach dem Brandereignis am 21. Juni 2018 in Rechau/Zöschau beauftragte die Firma eine Bestreifung des Betriebsgeländes außerhalb der Betriebszeiten durch einen Sicherheitsdienst. 4. Zum Brandereignis am 31. Juli 2018 in Krostitz wurden durch das Landratsamt Nordsachsen aufgrund der Geringfügigkeit des Brandereignisses keine Maßnahmen eingeleitet. Durch die Firma selbst wurden folgende Maßnahmen ergriffen: Freistaat SACHSEN Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Zur Trennung der Betriebseinheiten wurden Betonwände errichtet. Es finden wiederkehrende Schulungen der Mitarbeiter und Übungen mit der Ortsfeuenruehr statt. ln den Sommermonaten werden Löschwasserschläuche im gesamten Unternehmen verlegt. Zu den verbleibenden Bränden (siehe Anlage 1) liegen der Staatsregierung keine lnformationen vor. Maßnahmen unabhängig von Brandereignissen: Mit dem Übenrachungsprotokoll vom 16. Mai 2018 wurde eine Firma aus Werdau über den fehlenden Feuenruehrplan informiert und ^)t Erstellung einesrechtskonformen Feuerwehrplans aufgefordert. Eine Nachkontrolle muss noch erfolgen. 2. ln der Niederschrift vom 10. Juli 2018 zur Brandverhütungsschau einer Firma in Radibor am23. April 2018 wurden folgende Maßnahmen gefordert: - Der Feuenryehrplan ist bis 31. Oktober 2018 zu aktualisieren. - Die stationäre Löschanlage ist bis zum 31. Oktober 20182u warten und durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. - Die Brand- und Lagerabschnitte nach Kunststofflager-Richtlinie sind unvezüglich einzuhalten. - Der Mindestabstand zwischen Gebäuden und Lagern brennbarer Stoffe sind unvezüglich einzuhalten. - Die festgelegten Lagerflächen sind unverzliglich einzuhalten. - Der Wundstreifen zum Wald ist unvezüglich zu pflegen. - Die nicht mehr benötigte Lüftungsanlage ist bis zum 31. Oktober 2018 zur[ickzubauen, um eine Brandübertragung zu verhindern. - Die Zufahrten und Angriffswege für die Feuenruehr sind unvezüglich freizuhalten. - Bis zum 31. Oktober 2018 ist der Löschwasserteich von Schlamm zu reinigen. Diese Maßnahmen wurden der Gemeinde Radibor am 10. Juli 2018 übermittelt und sind durch diese als örtliche Brandschutzbehörde durchzusetzen. Die Gemeinde Radibor hat das Landratsamt Bautzen bis zum 30. Oktober 2018 über die Beseitigung der Mängel zu informieren. 3. Eine Firma in Rötha hat folgende Maßnahmen ergriffen: - Festlegung umgehender Kontrollgänge des Wachschutzes zum Schutz vor unbefugtem Betreten im zwei-Stunden-lntervall (bisher vier-Stunden-lntervall), - Verlegung eines Elektrokabels zum Absperrschieber, - Aufstockung der Anzahl der Übenruachungskameras und - Nutzung von Thermokameras. Die Feststellungen aus der Checkliste Brandschutz wurden an die zuständige örtliche Brandschutzbehörde übergeben. 4. Die Feststellungen aus der Checkliste Brandschutz bei der Überuvachung einer Firma in Trebsen wurden an die zuständige örtliche Brandschutzbehörde übergeben. Seite 4 von 5 Freistaat SACHSEN 1 ''iä:ffi+ilff Iliffëiisnl, 5. Bei einer Firma in Neukieritzsch/OT Böhlen wurde durch die Behörde die Herstellung der Brandgassen gefordert. Die Umsetzung durch die Betreiberin erfolgte zeitnah nach der Überwachung. Frage 5: Beiwelchen Bränden wurde die ATF aus Leipzig hinzugezogen? lm Falle des Brandes bei der Firma Plambeck ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH erfolgte durch die ATF die Auswertung von angelieferten Luftproben. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung ,ryhL Barbara Klepsch Anlagen: 2 Seite 5 von 5 Anlage 1 Durch die Landesdirektion Sachsen wurde auf Grundlage der eigenen Erkenntnisse sowieder Zuarbeiten der Landkreise und Kreisfreien Städte über folgende Brände in Abfallbehandlu ngsanlagen berichtet: Brandereignis, -schaden und -ursache: Auf der Venruertungsanlage Lissa kam es zu einem oberflächlichen Schwelbrand bei einer Miete aus geschreddertem Grünschnitt. Die Firma setzte bis zur regulären Anlagenöffnung am nächsten Tag eine Brandwache ein. Zur Schadenshöhe und zur Ursache liegen keine Erkenntnisse vor. 2. Ort: Zeit= Firma:Dresden 4. August 2017 Dresdner Abfallvenruertungs- Gesellschaft mbH (DAVG mbH ) Brandereignis, -schaden und -ursache: ln der Nacht vom 3. zum 4.August2017 kam es zu einem Schwelbrand im Annahmebunker der Mechanisch-Biologischen Aufbereitung (MBA) Dresden. Die Feuerwehr hat den vom Brand betroffenen Bunkerbereich mit Schaumlöschmitteln bedeckt und dann mit dem Anlieferkran durch Mitarbeiter der MBA beräumen lassen. Auf einer Ablagerungsfläche auf dem Betriebshof der MBA wurden Brandreste ein weiteres Mal abgelöscht (cirka 150 Tonnen Siedlungsabfälle). Es sind keine Personenoder Sachschäden eingetreten. Die Messungen der Feuerwehr haben keine Gefährdung der Anwohner und Umgebung ergeben. Zur Ursache liegen keine Erkenntnisse vor. 1. Ort Lissa 3. Ort: Dresden 4. Ort: Grießbach Zeit: 9. Juli2O17 Zeit: 16. August 2017 Zett= 5. September 2017 Firma: Kreiswerke Delitzsch GmbH Firma: DAVG mbH Firma: SUEZ Ost GmbH & Co. KG Firma: Becker Umweltdienste GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Gegen 21:30 Uhr kam es zu einem Brand in der MBA. Dadurch kam es zum Totalausfall der Maschinentechnik. Brandermittler der Kriminalpolizei waren am 17. August ab 07:00 Uhr vor Ort. Durch den Brand wurde die Aufbereitungsanlage so stark beschädigt, dass ein vom Anlagenbetreiber aus Versicherungsgründen nicht näher bezifferter Sachschaden in Millionenhöhe entstand. Während des Aufbereitungsprozesses haben sich Abfallbestandteile (vermutlich durch Lithium-lonen-Akku) entzündet. Ein Personenschaden ist nicht entstanden. Brandereignis, -schaden und -ursache: Es brannte im Abfalllager in Grießbach. Zur Schadenshöhe und zur Ursache können keine Angaben gemacht werden. 5. Ort: Zeit= Reichenbach/O.1. 1. November 2017 Brandereignis, -schaden und -ursache: Auf dem Umschlagplatz hat es in der Zeit von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr gebrannt. Betroffen war ausschließlich die Umschlagbox für Mischabfälle. Es sind keine Personenoder Sachschäden entstanden. Die Brandursache war nicht ermittelbar. 6. Ort: OelsnitzA/ 7. Ort: Rötha/Espenhain 8. Ort: Neukieritzsch/ OT Böhlen 9. Ort: Torgau 10. Ort: Radibor 11. Ort: Gröditz Zeit: 7. November 2017 Zeit= 31. Dezember 2017 Zeit: 12. Mär22018 Zeil= 23. Mär22018 Zeitt 25. - 26. Mär22018 Zeit: 7. April 2018 Firma: Glitzner Entsorgung GmbH Firma: SRW metalfloat GmbH Firma: Plambeck ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Firma: ehem. Myos (z.Zt. ohne) Brandereignis, -schaden und -ursache: Bei der Verarbeitung von Hausmüll entzündete sich Material im Bereich des Vorzerkleinerers. Es entstand kein nennenswerter Schaden. Die Ursache ist nicht bekannt. Brandereignis, -schaden und -ursache: Es kam zu einem Brand im offenen lnputlager der Restmetallgewinnungsanlage. Es brannten insgesamt 474Tonnen vorbehandelte Nichtleiterprodukte. Es gab keine direkten Schäden an Personen, Gebäuden oder Ausrüstungen. Es wird Brandstiftung vermutet. Brandereignis, -schaden und -ursache: Es ereignete sich ein Brand der Zelte 1 bis 3. Die Schadenshöhe ist unbekannt. Vermutlich handelt es sich um Selbstentzündung eines Kunststoffballens für die E rsatzbre n nstoff-He rstel I u n g. Firma: Abfal lwi rtschaft Torg a u- Oschatz GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Von dem Brand waren ein Teil des Bunkers für Restabfälle (Hausmüll) der Abfallumladestation und ein bereits mit Restabfall (Hausmüll) teilweise beladenes Schubbodenfahrzeug betroffen, welches sich noch auf dem Betriebsgelände befand. Es handelte sich um circa 30 Kubikmeter Restabfälle. Es entstand kein Personenschaden. Zur Schadenshöhe und zur Ursache liegen keine Erkenntnisse vor. Firma: Veolia Umweltservice GmbH & Co. KG Brandereignis, -schaden und -ursache:ln der Kompostieranlage kam es zu einem Brand von Holzhackschnitzeln. Schadenshöhe und Ursache sind nicht bekannt. Brandereignis, -schaden und -ursache: Es brannten circa drei Hektar einer mit trockenem Gras bestandenen Deponiefläche. Brandursache war Funkenflug von einem illegalen Lagerfeuer. Die Schadenshöhe ist wegen Geringfügigkeit nicht zu beziffern. 12. O¡t: Grießbach 13. Ort: Leipzig 15. Ort: Steinpleis 16. Ort: Neukieritzsch/ OT Böhlen 17. Ort: Dresden Zeit= 13. April 2018 Zeit: 2. Mai2018 Zeit: 20. Mai2018 Zeit= 10. Juni 2018 Zeit= 11.115. Juni 2018 Firma: SUEZ Ost GmbH & Co. KG Firma: Kreiswerke Delitzsch GmbH Firma: RECOM Entsorgung Firma: Plambeck ContraCon Bau und Umwelttechnik GmbH Firma: DAVG mbH Brandereignis, -schaden und -ursache: ln der Lagerhalle brannten Hausmüll, Baustoffreste und Pappe. Zur Schadenshöhe und zur Ursache können keine Angaben gemacht werden. Brandereignis, -schaden und -ursache: Nach Aussage des Betreibers wurde bei einem Haufiruerk angelieferten Sperrmülls nach dessen Abladen und der beginnenden Sortierung eine Rauchentwicklung bemerkt. Kuz darauf stand das Haufwerk auf der Annahmefläche der Sortieranlage in Flammen. Der Brand wurde durch die alarmierte Feuenruehr gelöscht. Aufgrund der Art der Entstehung des Brandes wird von Selbstentzündung ausgegangen. Zur Schadenshöhe konnte vonseiten der Firma keine Aussage getroffen werden. An der Anlage beziehungsweise Anlagenteilen entstanden keine Schäden. 14. Orl: Zeit= Firma:Oschatz 9. Mai 2018 Abfallwirtschaft Torgau- Oschatz GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Gegen 04:10 Uhr wurde eine Rauchentwicklung in der Abfallumladestation Rechau/Zöschau entdeckt. Von dem Brand war der für die Zwischenlagerung für Restabfall, Sperrmüll und Gewerbeabfall genutzte Mittelbunker betroffen. Das Feuer griff dabei auch auf den Bunker in dem sich circa zehn Tonnen Altpapier aus der kommunalen Sammlung befanden über. Personen kamen nicht zu Schaden. Nach ersten Schätzungen beträgt die Schadenshöhe mindestens 200.000 Euro. Nach Angaben des Betreibers soll eine Selbstentzündung vorgelegen haben. Brandereignis, -schaden und -ursache: Gebrannt haben nach Aussage des Betreibers sechs Tonnen Gewerbeabfall, 15 Tonnen Bau- und Abbruchholz und 20 bis 25 Tonnen Wurzelholz. Ein abschließender Bericht wird nach Aussage der Kriminalpolizei voraussichtlich erst im Jahr 2019 vorliegen. Brandereignis, -schaden und -ursache: Es kam zu einem Brand eines Haufwerks mit Ersatzbrennstoffen im Waschzelt. Die Schadenshöhe ist unbekannt. Vermutlich handelt es sich um Selbstentzündung. Brandereignis, -schaden und -ursache: Am 1 1. Juni gegen 22:00 Uhr kam es zu einem Schwelbrand in der Rottebox '1. Beim Austragen der durch die Feuenryehr abgelöschten Brandreste aus der Rottebox 1 wurde am 15. Juni gegen 17:00 Uhr ein erneutes Aufflammen des Schwelbrandes vom 1 1 . Juni festgestellt. Es kam zu keinem Personen- oder Sachschaden. Die Brandursache war nicht ermittelbar. 18. Ort: Dresden 20. Ort: Chemnitz Zeit= 16. Juni 2018 Zeit: 28. Juni 2018 Brandereignis, -schaden und -ursache: Es ereignete sich ein Schwelbrand im Annahmebunker. Durch die Feuenruehr wurde mittels Wärmebildkamera ein sogenannter Hotspot ausfindig gemacht und zusätzlich abgelöscht. Es kam zu keinem Personen- oder Sachschaden. Zur Ursache liegen keine Erkenntnisse vor. 19. Orfi Zeit= Firma:Oschatz 21. Juni 2018 Abfallwirtschaft Torgau- Oschatz GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Vom Brand betroffen war ein Haufwerk von circa 800 Tonnen Baumverschnitt (Aste) auf einer asphaltierten Fläche. Personen kamen nicht zu Schaden. Der Asphalt im Bereich des Haufiryerkes sowie die nebenstehende Laterne wurden beschädigt. Nach ersten Schätzungen beträgt die Schadenshöhe mindestens 125.000 Euro. Zur Brandursache liegen keine Erkenntnisse vor. Firma: DAVG mbH Firma: Becker Umweltdienste GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Bei angelieferten Holzlatten aus einer Agrargenossenschaft wurde im Annahmebereich ein Schwelbrand infolge Selbstentzündung festgestellt. Nach Aussage der Betreiberin kam es zu einer kleinen Betriebsstörung, Schaden an der Anlage selbst ist nicht entstanden. Zur Schadenshöhe kann keine Aussage getroffen werden. 21. O¡l= Zeit: Firma:Cröbern L Juli 2018 Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesel lschaft m bH Brandereignis, -schaden und -ursache: Vom Brand betroffen waren zwei Bandanlagen mit Übergabestelle zur Förderung von Siebgut aus der mechanischen Aufbereitung in die lntensivrotte außerhalb von Hallen, welche zum Brandzeitpunkt nicht in Betrieb waren. Die Bandanlagen und die Übergabestelle wurden beschädigt. Laut Brandgutachten werden als Brandursache Schweißarbeiten am Vortag vermutet. 22. Ort: Zeit= Firma:Chemnitz 9. Juli 2018 AWVC Abfallvenruertungsgesellschaft mbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Gegen 05:30 Uhr wurde im Bunker eine Rauchentwicklung festgestellt, die Feuen¡vehr wurde gerufen. Es handelte sich um einen Schwelbrand. Es entstand kein Schaden. Zur Ursache liegen keine Erkenntnisse vor. 23. Ort Zeitz Firma:Freital 1 1 . Juli 2018 Heidenauer Metallverwertungs GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Beim Verladen vom Mischschrott auf dem Schrottplatz wurde im teilweise beladenen Container eine Rauchentwicklung festgestellt. Die gerufene Feuenruehr konnte den Entstehungsbrand schnell löschen. Es sind keine Schäden aufgetreten. Zur Ursache liegen keine Erkenntnisse vor. Brandereignis, -schaden und -ursache: Vom Brand betroffen waren zwei Lagerboxen. Durch die Hitzeeinwirkung wurden Scheiben der benachbarten Halle beschädigt. Die Brandursache ist bisher nicht bekannt. 25. Ort Zeit: Firma:Krostitz 31 . Juli 2018 Drekopf Recyclingzentrum Leipzig GmbH Brandereignis, -schaden und -ursache: Vom Brand betroffen war eine Fläche von circa 16 Quadratmetern. Die Brandursache war das Aufhalden von losen Zeitungen und lllustrierten mit dem Radlader. Es wurde seitens der Firma eine 24-stündige Brandwache eingesetzt. Zur Schadenshöhe liegen keine Erkenntnisse vor. 24. Orl: Delitzsch 26. Ort: OelsnitzA/ 27. Ort: Ullendorf Zeit= 30. Juli 2018 Zeit: 31. Juli 2018 Zeit= 7. August 2018 Firma: Kreiswerke Delitzsch GmbH Firma: Glitzner Entsorgung GmbH Firma: Kompostwerk Otto Brandereignis, -schaden und -ursache: Es hat ein Bagger gebrannt. Weiterer Schaden entstand nicht. Zur Ursache liegen keine Erkenntnisse vor. Brandereignis, -schaden und -ursache: Es brannte im Eingangslager. Vermutlich handelt es sich um Selbstentzündung. Nähere Angaben liegen noch nicht vor. Auf Deponien gab es keine Brandereignisse i.., ,,-f,, (. 1 g, lul-l 7017 P&Wal tt7,to Anlage 2 Dre sden, {-Xl'3ä { lÇl LT' Landeshauptstsdt Dre:den flrand- und Katasrrophenscirut¡- arnt I ' !Þ: ,r 1¡*¡ ri ! ffill Lir,dglltÂLplt:âdt flre;den , Pixlt;tch 11 0û ã0'ûldót û¡esden Fehr Umwelt Ost GmbH Abteilu ng.Ka tastrophensch r,-l tz uncl vorbeüffl¡gef Biandschu t¿./''*.i..a E- M¿ìl FÉüÊ nvehr-g88jr dßsdpn,d¿ Dårünl. 19.$7,:tLt17 Nlederschrltt ilber die Êrandverhütungsschau Liegenschaft; Þie 6randverhtitungs:chau erfolgte am 18"07,20I ? durch das Brantl- und K¿ta¡trophenrchuteamt der l.andeshau¡rt*t¡çlt Dresden gernátl $ l2 dss Såchrise hen Gesetzes Lit¡er den Brandschut:, Rettungsdlenst und Katästroplren:chutr [StichsARK6). Teilgenomm*nhaben: Herr Frau Umweltamt Umweltarnt Brand- und Katastrophenschute*mt Das Ergebnis der &randverhf.ltunÉssthau ist in dem ¿u ctieser Nlederschrlfl gehörenclen Beiblatt festgehallen . titte informieren Sie un: hi* ¿urn 31.08,tû!7 über die Eesettigung der uorgefurrdenon Måingcl oder veranlasste Maßnahmen, VUurde þi¡ ¡urn Ablauf o. g, lnformallonsfrlst nicht die teseitigurrg der im Beiblatt geranfitËn Mángel brw,die Einleilung erfarderlicher Maßnahmen nathgewiesen, erlolgt durch das grallr¡. und H¡l¡strophe¡- schut¿arnt eine kostenpfllchlíge Nachschau ¡ur Branduerhüturrgsschau, bei welcher die Möglichkeit be. rteht, die Månge lheseitigung gemiiß $ 8O Abs, 2 Satz I lVr, 4 Verw¡¡ltungsßerlcht:ordnung {VwSOl, net¡gell *nhv*rblndung: tsLrl¡ç-l$t.(hq it{r¡IIårrû Drpti.t€n l8,{l{r f:É¿lj Ì95$! 0}ü1 111ü Éütl} 1ð ft¡( rl5ÞrtlrÊlrxt PoTtJn¡.hrilr: L¿ddùf h¡rÊt'l¡dl l,t/Érdsn llrrnr¡, uod {nt¡f rophs4reiùt¡f nrt çchn¡fqrl¡r!.dcr tl.r ¡lls {? 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I s. 248?), rur so{artig*rr vollziehung lm öffentlichen lntËressë an¿uordnen. lm übrigerr weisen wlr darauf hín, daçs mit der vorgenùûnten Brandverhütungsschau keine Flaftung fi¡r ,",¡r¡rt u¡[u*ntare Mãngel übernomrnen wìrd und dle Erandverhütungsschau nlcht von der B*achtung wei' tergehender gesetzlicher Vorschríften und AuflaBen befrelt' irn AuftraB Verteiler tJrnwsltðri11 Sachgebietileiter Br¡ndverhiit ungsscha u l ðrn: 18.07.?ût7 Liegenschaft: lld. Nr, Mängelbefund 7. Türen mit Frandrchutzanforderungen I Brandschut¿tÜren nrtjssen lmn¡cr selbstschließend rusgeführÌ 5*in und dúrfe n nicht n¡it KË¡len oder ähnllchern offen gehalten werden. Sollten b€triebliÇhe Ablåufe ein dauarhafte¡ Aufhalten von Srandschut¡türen erfçTdern, ¡ind diese Tiiren mit elner hauaufsichtllch eugelassenen Kombinatlon aus Schließrnittel und Ëeststelfanlage ¿u versehen (hier z 8. EG, Firrgangibereiefi rechts u. Treppe nraurn, û6 rechts.J 2, Löschcontaíner um die ordnunglgemåße Funktion des Löschcontainers und die slcherheit des Benutrers lu ge. währle ísten ist dieser entsprechenrT A5R A ?.2 pkt, 6.J,2 alle ? Jahre zu iib*rprüfen. Die Prilfurrg ist durch einen sachkundlgen umgeherrd naeh¿uholen. *, Allgenreiner Hlnweis Dle Brandverhiitrrngsschau erfolgte stjchprobenârtig und schwerpunklorlcntierl. Sle k¡nn eí¡e sachvers!åttdige Eeurteilung im Rahmen der Fortschreiburrg e ines BraneJschutakonrepter ¡ichters€tteil. während cler Brandverhütungssthau wurrJe auf die arrfgeführren rvr¡'neef hingewiesen und Lösungsvarianten *rtjrrert. Antrags- und Genehmigungtuntertagen haben nicht vcrgelegen, lhrerseitr wäre ru beathten, das¡ der Êfftreiher elner baulich*n Anlage für die sicherhcit der Gås.te und Mitarbeitcr im Hause di¡ VErantwûrtung trågt. Falls {aufgrund de¡ Niederschrifttbekirnnte ft"långel im Brandschut¿ nlcht abgestellt wcrden, könnte, in elnen: rniiglichen Sch*densfa,ll, derVorwurf der vors¡itzlichen Handelns im Êaum stehen, wll Dresd11 , | . 'f 1, lì t.r ''iil_rl efl.''ì ", Landerharptltadt llre¡den .Êo5lf¡{lì 13 fil ¿0, 01'301 erë5¿lsn 012s7 H. Nestler GmbH & Co. KG tlJ{r{re i! lnd$16, tflJðah,lrc¡r ![¡¡r i:rrrr. ür êad(1ì lß,',N: DIdrl {Snl 0100 I litl 0urjJ lu lllt: fl:ÞDfjr¡¡ÍIX Fsttànschrft: Irrd!i¡J{Ftçlådt ú.Étd¿r .8t ánil rnd {ðtnrf rr.,rhcnsrhutråflit 5rh*rfÉrr¡4rgÊr ltf ¿llr 4 ¡ û1 139 ûrerd¿n Umweltamt Umweltamt 8r¿nd- und l(atastrophenschulza nrl lslÉfûrr i$l 5ll Êl rJ C 'îlclo¡ fú-l l1¡ tll ,:, É10,1 | -¡rtÍrlt lt'!r:t !¡irhr. {lr€dreidsr.dc r¡wn.d¡e¡dul.de,lf Furr?¡(hr Landesha uptstadt Þre sden Bra nd- und l(atastrophenschutzamt Abt*ilung Katastrophe nschut¡ uncl vorbeugender Brandschutz rh¡T lir rrtei{h{} Ín5 {tharlls llrlìÈrl{llr'l ÍJr8lþcrhl!r tralr u¡ìrl {r,Jlt¡ßr 5l,tll: tätum 25,07.r0:17 Itliederschrift über die Brandverhf¡tungsschau Lie6enscha ltr Die Brandverhútungsschau erfolgte am 25,07.2t17 durch das Brand- und Katastrophenschutramt der Land*shauplstaeJt Dresdrrr genråß $ ZZ eles Såch:isch*n Gexet¿es über den Brand.çchutz, Rettungsdienst und l(atastrophenschutr {SächsBRKG}. Teilgenommen haben: He l-ler Her Das Ergobrrìs der Brandverhijtungsschau ist in dem ¡u clieser Niederschrift gehöronclen Beiblatt festgehalten , Bitte informieren Sie uns bis eum 28.08 2ü17 über die Beseitigung der vorgefundenen Mlingel ader ueranlasste Maltnahrnen Wurde bls zum Ablauf o. g. lnformatlonrfrist nicht clie B*srltigung der i¡n Seiblatt genännten Mängel brw. die finleitung erforderticher Mtßnahrnen nachgewiesen, erfolgt durch das Brancl- und Katastrophensqhut ¡anrt eine kostenpflichtige Nachschau ¿ur Brandverhiitungsschau, bei welrher etie Mögllchkeat bÊ" Sprs(:r¡¿r'l cF: Mù/rl g-tJuhr ol/*n: ! lå l.rrr ù1,: dgtrhlçç¡p¡' Fl¡ &1c¡Yilen lntl {rlrindùrurE: psrlfjrr!¡, r¡.ulryl r¡d lvf I jrhtrrnbci! l]olilmÉnlc fil'. q[t¡rllÍrl*r .ll¡,N] ilf /f ffrl4 t(ûtt ütlt ¡:]1n0 fltt ,4$\v,(lrûr4rr.ile titr Mùi1çhsn ¡n¡l Behtr.dr,tun$: Ell.r lì5tltl[36f, U,l_ ¡:l)0Â:ìttrÏXt l,rrkFl.]rl,,tut?!g, ú¡î hltfr: /t aìaa dr(,rdrn,,t€,¡k€r.ld h! r,¡rEJrciç þ.t þðrçjrn. stêht, die Mån6elbeseitigung gemãfl $ Sû Abs, 2 Satz l- Nr, 4 VerwaltungsgerichtsÕrdnung {VwGCI}, neugefasstdurch Bekannrmachungvom 19. Mår¿ 1991- (BGBl. ls.6s6) rulet¿tgeändert durchArt,2 Geset¿vsm 12. August 2005 (ß681, I 5.2482), rur safortigen voll¡iehung im tiffentlichen lnteresse ðn¡uordnên. lm üb¡gen weisen wir darauf hin, class n'î¡t der vorgenârìntÊn Brandverh'litungsschau keine Haftung fiir nicht erkennbare Mängel übernommen wird und díe Brandverhütungsschau nicht von der Beachtung weitergeh ende r g€5et¡lirhÊr Vorlchriften und Auflagen befreit' im Auftrag Verteiler Umweltürnì ßrandamtsrat Sachgebietsleiter Bt'a ndverhütungrschau 1 ärÏ; I5.07. ¿017 Liegenrcha ft: lfd Nr. Mångelþefund Die LWR-Schieber {Auf u, Zu}und der Standart des notwendigen Schltissels hierru s¡nd iÍ'n Feuerwehrplan {FwP}.Übersichtspian dÊutl¡th zur schnellen Wahrnehmung ru kennreichnen b¿w. dar¡uslellen {siehe bereits BVS vom û4 06.201S). Der Lagerplat¿ für den Loschsand (siehe hier F-Plan Erdgeschoss Teil 21, ist wte vûr Ort bespro. chen, deutlich ¿u kennreichnen, 2 3 Alfgemelne Hinweise Þie Brandverhtitungsschau erfolgte stichprobenart¡B uñd srhwerpunktorientierf- 5ie kann eine sachverstärrdige tleurteilung im Rahmen der Fartschreibung eines 6randschutzkonzeptes nicht ersÉt¿Ên. Uüåhrend der Brandverhütungtschau wurde auf rlle aufgefûhfien Mängelhirigewiesen urrd Lösungsvarianten erörtert" Antrags- und Genehmigungsunterlagen fraben nicht vorgelegen. lhrerseits wåre ¿u b*achten, dass der Betreiber ef ner haulichen Anlage fur die Sicherheit der Gäste und Mitarbeiter im Hause die Verantwortung trifgt. Falls [aufgrund der Niederschrift) bekannte Män6elim Srandschut¿ nicht abgestetlt werden, könnte, in elne m nroglichen Schadensfall, cler Voru¡urf des uorsåt¡liche n Handelns ím Raum stehen. ffill resden. ¡ r',,if lr',il' D lit.] Lrnd06h¿tlplslðdt Drûrdrr¡'. Forrf¡rll 1? 0{ ?0' 01001 Dre5d(n CI1159 tre Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG Fr¡u He rr Herr Lantlesha uptstad t Ðresde n B¡ancl- und KatastrophenschuÞamt Abteilu ng Katastrop henschut¡ und vorbeugender Bra ndschut¡ I tn. *:ich*n I unser ze,rnen I Er informrerr sie Izrn,,nor f ret*fon I ¿.¡¡¡,1 $l"mW,+f Niederschrift über die Brandverhütungsschau liegenschaft: llie Franduerhutungsschau erfolgte anr 17 1û-201.7 durch das Brand- und Katastrophenschutzarrt der Landeshauptst¡dt Dresden gernålß ö 22 des Sächsischen Gese tres über den E randschut¿, Rettungsd ie nst und Katastrophenschu t¿ {sächrBBK€ 1. Teilgenon:men haben Umweltamt Umweltar¡t Umweltamt Branrl- und Katastrophens*hr-ttza rrt Erand- und Katastrophenschutramt Fas Ergebnis d*r Br*ndverhtitrlngsschau ist in clem ¿u diecer Niederschrlft gehörenden B*iblatt festguhalterr , Bitte infçrmieren Sie unc bis ¿um 06,11.201? iiber die Beseitigung der vorgefunrlenen Mängel oder veranlasste Maßnahrnen. llilak!{rbiñdrnl- l,flst,]nechrltl- lelrfctn l0l 5¡iål !tC 5:{r.rrrrrtllflrrn9¡.lbËf ú,ölrrl:ûçtrl:ra Orltarl:rrrrhr:5¡,rrtrJçpilrltd.Jú ldirrJttlìrçt)t5tÈdll?rpiÍr't 1rl¡:tor Íü-l!11*f 55¡t04 (.1,/tJbétl:rtJd:Xluní{ùdll/cl glr;tj{Ê lllAl{ ur¡l* }ll-y3rr,i}}if} 1 l7'}rtïû] t* Brånd- urid xrt¡åtri¡l¡hrnlrhu'tðnrt ß;f: CSLIUUIE:ÍK,( Srharft¡bcfg{l lll,tltf,i? t-1,1*ll leur"ry¡etr¡ vÉrú¡drtrldee.ile SfJr{(bf{¡lcrr tlllJ9 í'rtcrrlan qh"u,drejder.de,'lÈUÉn#*lr¡ V,oll'i: g - 1l llhr üf'1,1: j t& Uh¡ ùl¡i ÊPl{nlûålcn für ful¡¡1¡ç¡¡¡ nyl {eh¡fidsru¡{. l,[rk¡l¡rt. /.!f ¡trf. trßd'ô( tlPk.lrd¡,tdh[ l]ltrrrtrrttr, ¡¡¡l quñhfì.lpr- lg¡Ul: Df/6 g:fti {r1t0 0l I I t}l.fû tt} sw*.itrlu}drn.de túr lvtenschen flìil ß(h¡aderrnE: ÊlC: lSSLlll!É8{o P,l{: aúttùrrt frx3 Fi,rtplntl. Áúf¿il¿, ü,r lrltF:#$:wry.çi,"[':{lÈð,dc,¡\0ntðþl Èt,rÊri.r{¡i lìt tr.çlr-n Wl¡rde bis zum Ablauf o, g. lnformationsfrist nfcht dle Beseitigung der irn Beiblatt genannten Måingel hrwdie Einfeitung erfarderlicher Maß¡'¡ahrnen nachgewiesen, erfotgt durch das Brand- und l(atastrophen' schut¡amt eine kostenpflichtige Nachschau rur Brandverhütungsschau, bei welcher die Mriglichkelt besteht , die Måingelbeseitigung gemäß Þ 80 Abç" 2 Sat¿ t Nr. 4 Verwaftungsgerichtsordnung (VwG0l, reugefasst durch Bekanntmãchung vom 19. Märr X9$1 t86Bl, lS, 6861¿ulel¡t geåindert durch Art, ? €eset¿ vom Z?. August 2tû5 iBGBl. I S, 2482), rur sofortigen Voll¿iehung irn öffentllchen lnteresse anrucrdnen" lm tJbrlgen weisen wir darauf hln, dass mit der vorgenannTen BrandverhtltúÎttíËdfttrfEm¡¡Hàftifng für nicht erkennbare Mängel ühernommen wird und die BrandvcrhÍ.ltungsschau nichl von dilSüil8lfttãllg weitergehender gesetelicher Vorschritten und Auflagen bef¡eit' im Auftrag r Brðndamtrråt Sachgeble tsleiter Brandverh Verteiler Umweltamt ü*íãsscnau l L är'n: 17"10,2t17 Liegenscha ft lfd, Nr, Mängelbefund Erandschutzordnung ZLtm Zeltpunkt der ßrandverhütungsschau konnte lediglich der TeilÀ und Aur¡tjge eines Tell t der Bra ndsch utrÕrd rìr¡rrg vorgelegt werdcn, Fúr den Gebäudekomplex einschließlich der Hallen, Schauer. Lagerplätae, W*rkstatt, Tankstelle und RettungswtËc ist elnÉ BrancÌsrhut¿ordnung zu erstellen{S 3 der Verordnung über Arbeltsståtten (Arbsrätrv)¡. Als Srandschutzordnung r,vird eir¡e Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriehes im Brandfall sowie für díe Maßnahmen, rvelche Brände verhüten sollen, be¡eichnet, Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung beeiehungsweise eine r allgemeínen 6eschäftsbed ingung. " Die Fr¿ndscliutrordnung TcilA, I rnd C sollte konsequent nach den Maßgaben der DIN 14 096 {¿014-05J iibera rbeitet werrlen, Die kür¡kretc Form des,4ushangs (Brandschutzordnung TeilA nach DIN 14 0g6isnllte mít abgedruckt werden und at¡ch an den Flucht- und Rcttungswegplänen im cffentlicli zugåinglichcn Bereich ausgehangen werden. llie konkrete Forn rler Brandschutzordnung Teíl B nach DIN 14 û96 toltte als Merkblatt gÉstaltet utrd den Mitarbeitertt ausgehäntligt werrJen. Die eln¡elnen Abschnitte s!nd naeh Maßgahen der DIN 14 û96 Funkt 7 ,2.2 zu be¡eichnen uncj ein¿uteilen. ln rler Brandschutrorclnun6 Te ll C nach DIN 14 t96 sind die Personen mit besonderr¡ Br¿ndschuteaufgaben k+tikrel zu trenennen unel die Aufgaberr ¿u¿uweisen, Ës çollen auch die Maßn¡h men, welche zur Rettung von Menschen mit Behinderung, lnsbesondere Rollstuhlbenut¿Êrn erforrftrlich sind, fest6elegt rruerr.len, Für eirle laufende Àktualisierung, spätestens nach Ablauf von 2 Jahren, lst lhrerseit$ ¡u sorgen Fie Brandschutzordnung ist vûtt der 6ese häftsleitung nrit Datum und Unterschrift in Kraft ¿u se t" zen, 2 Feuerwehrplane Wie vor trt bespro,chen, i*t der vorhandene Feuerwehrplan ru i.iberarbelte n, Folgende, beispi*lhaft alfgeflrhrte, Mingel irn Feuerwehrplan sind ¿u beheben Neubau eìner Halle Fu n ktion de r Lo-rch wa sse r- R ück lraltung anr Teich Funkt 4 deç Schriftlichen Teils im F-Plan (Linienrneld*r afs t-lausalarm b¿w Wachsch u tz; Handmelde r,4u frrhaltu ng Leitstel le) Feurrwetrrplåne mússen stets ðuf rle¡r aktuellen 5tand gehalten werdeû. Der ¡letrÈ¡ber cjer baulichrn A'lagr-' hat den n:errerwehrplan rninrlestens alle 2 .J¿hrc votr elner sachkundigen Persort prüfen zu lassen (DlN |4t95: 2007-t5), Der vorh¡nde¡e Ësuerwehrplan ist zu überarbeiten und nrit dem E¡and- r¡nrl KatasuophenschutlHnrt dër Landeshauptstadt Dresdsntl.eli93Sl/ S155-27U- 170, email:Iç!€¡ry-q¡¡[i!¡aJ¿planung!!¡!rcglg¡.de )ab¿ustinrmen' tlabei clifr die Arbeitlhinweise des Êrand- uncl llatastrophenschutzarntes DrÊsdÊn zu lreac]rlerr, die sich auf der lnlern¿'tseite www,dresden.de befinderr: fr ttp ¡¡!$¡q'W. d resdË*n, d e / d e/r.at¡¿td*Êln!åL!ffL e Ì. Nach erfolgter uher¿rbeitung ist der neue Feuerr,vehrplan arn zugangspunkt der Feuerwelrr zu hinterlegen, der ¿lte Feuenttehrplan ¿u entfernen' Löschwasserrúickhaltung Fúr die am Teich befinrJliche Arnr¿ttr ¿ur LÓschr¡¡asserri¡ckhaltung, konnte ¿um zeitpÚnkt der Brandverhutung,sschau, kein Nachweis zur sichere n Ft¡tlktioli erbracht werden' Manuell in Betrieb ¿u setzcilde Löschwas:er-ßuckh¡ilteeinrichturrgert sitrd regelnräß¡g rniilde5tÊns nronatlich auf Funktiansfáhigkeit ru prúfe n, damit sie ir¡ üef¡hrfall einç¿t¡bereit sincl' Früfungen sinrl gcmiiß der vom l-lersteller b¡w- Ërrichter erstellten !variunglanleitung durch¡ufiihre¡' Die Veraltwortung fiir die Einhaltung der P¡lf- untl Wartungsintervalle sowie der sícheren Furrktion der Einrichtung liegt beim Betreiber' Ehenso muß der ordrrungsbemåße bauliche zustand rJer Loschr¡r¡asser-Rückhalteanlage regelmãßig geprüft werden- l"lierfür genÚgt eine Sichtpri-ifung' Die Kontroll- unel Wartungrnrbuit.n sinrj in einem Eetriehstage buch ru protokollierert' Måingel 4 sind unrgehend zu heheben Flucht- und Rett¡JngswegPlan Die im objekt vorhan