SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14256 Thema: Kinderfreibetrag in Sachsen 2012 - 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung : Für die Beantwortung wurde auf den im Betreff der Kleinen Anfrage genannten Zeitraum „2012 - 2017" abgestellt. Der in einzelnen Fragen angegebene Zeitraum „in den letzten fünf Jahren" ist demgegenüber kürzer und weniger konkret. Frage 1: Wie hat sich die Höhe des Einkommens (nach Grundtabelle und nach Splitting-Tabelle), nach welchem sich die Absenkung des zu versteuernden Einkommens durch den Kinderfreibetrag lohnt, in den letzten fünf Jahren entwickelt? Nachfolgend ist das zu versteuernde Einkommen in Euro dargestellt, ab dem der volle Kinderfreibetrag günstiger als das Kindergeld ist. Angegeben sind die Grenzen, ab denen der Kinderfreibetrag dauerhaft für alle Kinder günstiger ist als das Kindergeld. SSACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/36-0 1627/20/1 55- 2018/38434 Dresden, 2f . August 2018 Zertifi kat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMINlSTERlUM DER FlNANZEN a) Ermittlung der Steuer nach dem Grundtarif (Angaben in EUR) Veranlagungsjahr 2012 2013 2014 2015 2016 bei einem Kind 33.476 33.476 33.476 33.621 33.930 bei zwei Kindern 40.484 40.484 40.484 40.773 41 .178 SSACHsEN 2017 33.898 41.254 b) Ermittlung der Steuer unter Anwendung des Splitting-Verfahrens (Angaben in EUR) Veranlagungsjahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 bei einem Kind 63.486 63.486 63.486 63.736 64.294 64.174 bei zwei Kindern 70.494 70.494 70.494 70.888 71 .542 71 .530 Frage 2: Wie hat sich die Zahl der Einkommen, bei welchen der Kinderfreibetrag zur Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens herangezogen wurde , in den Jahren von 2012 bis 2017 entwickelt? (Bitte trennen nach Grundtabelle und Splitting-Tabelle!) Nachfolgende Fallzahlen beziehen sich auf die sächsischen Steuerpflichtigen, bei denen die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 Einkommensteuergesetz mindestens für ein Kind vom Einkommen abgezogen und die unter Abzug dieser Freibeträge ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Kindergeld erhöht wurde. Die Zahlen zum Veranlagungsjahr 2017 sind unvollständig , da die Veranlagung 2017 erst im Jahr 2018 begonnen wurde. Veranlagungsjahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Ermittlung der Steuer nach 45.224 49.750 53.473 55.636 56.008 21 .526 dem Grundtarif Ermittlung der Steuer unter Anwendung des Split- 49.279 50.992 54.321 57.076 57.429 19.972 ting-Verfahrens Seite 2 von 6 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ljSACHsEN Frage 3: Wie hat sich der Anteil der Einkommen, bei welchen der Kinderfreibetrag steuerlich berücksichtigt wurde im Vergleich zu allen Einkommen in dem Zeitraum entwickelt? (Bitte trennen nach Grundtabelle und Splitting -Tabelle!) Nachfolgende Fallzahlen beziehen sich auf die sächsischen Steuerpflichtigen, denen ein Einkommensteuerbescheid erteilt wurde. Informationen für nicht oder noch nicht zur Einkommensteuer veranlagte Steuerpflichtige liegen nicht in auswertbarer Form vor. Die Zahlen zum Veranlagungsjahr 2017 sind unvollständig , da die Veranlagung 2017 erst im Jahr 2018 begonnen wurde. a) Bescheide mit Ermittlung der Steuer nach dem Grundtarif Veranlagungsjahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Erteilte Steuerbescheide 731 .112 744.393 746.024 757.669 733.089 345.461 Fallzahl aus Frage 2 45.224 49.750 53.473 55.636 56.008 21.526 Anteil dieser Fälle 6,2 % 6,7% 7,2 % 7,3% 7,6% 6,2 % b) Bescheide mit Ermittlung der Steuer unter Anwendung des Splitting-Verfahrens Veranlagungsjahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Erteilte Steuerbescheide 554.564 548.593 547.385 550.046 540.675 262.365 Fallzahl aus Frage 2 49.279 50.992 54.321 57.076 57.429 19.972 Anteil dieser Fälle 8,9% 9,3% 9,9% 10,4 % 10,6 % 7,6% Seite 3 von 6 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Frage 4: Wie hat sich die Zahl der Kindergeldbezieher im Vergleich zu den in Sachsen lebenden Kindern in den letzten fünf Jahren entwickelt? Nachfolgende Fallzahlen beziehen sich auf die Zuständigkeit der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und der Familienkasse Chemnitz des Landesamtes für Steuern und Finanzen. Für die in Sachsen lebenden Kindergeldberechtigten, die das Kindergeld über andere Familienkassen des öffentlichen Dienstes erhalten, liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. a) Zuständigkeit Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (Quelle: monatliche Bestandstatistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsjahr 2012 - 2017 jeweils Dezemberwerte ) Kalenderjahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Kindergeldbezieher 400.015 403.652 426.495 398.363 403.528 410.684 Anzahl der Kinder, für die 612.160 621 .851 666.475 621.427 633.433 650.704 Kindergeld bezogen wurde b) Zuständigkeit Familienkasse Chemnitz des Landesamtes für Steuern und Finanzen Kalenderjahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Kindergeldbezieher 28.859 27.844 26.946 26.263 26.141 26.497 Anzahl der Kinder, für die 44.179 43.318 42.409 41.796 41 .975 42.819 Kindergeld bezogen wurde Seite 4 von 6 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN SSACHsEN Die nachfolgende Tabelle enthält die Anzahl der Kinder in Sachsen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben (Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz, 2018). Die gewählte Altersgrenze orientiert sich an der Altersgrenze des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz. Stand zum 31. Dezember 2012 2013 2014 2015 2016 2017* Anzahl der Kinder 882.851 872.777 869.506 881 .925 878.486 876.575 * Stand: 30. September 201 7 Frage 5: Wie hat sich das Durchschnittseinkommen in den letzten fünf Jahren in Sachsen und in Deutschland entwickelt? Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik wurde bis zum Veranlagungsjahr 201 O in einem dreijährigen Turnus erhoben. Zum Veranlagungsjahr 2012 wurde die jährliche Erhebung eingeführt. Wegen dieser Umstellung liegen zum Veranlagungsjahr 2012 (Einführungsjahr) keine belastbaren Informationen für Deutschland vor. Zudem stehen die Informationen in der amtlichen Statistik aufgrund der gesetzlichen Abgabefristen erst rund drei Jahre nach Ende eines Veranlagungsjahres zur Verfügung. Informationen für die Veranlagungsjahre 2015 bis 2017 liegen daher nicht vor. Für das zum Familienleistungsausgleich (§ 31 Einkommensteuergesetz) maßgebliche Einkommen im Sinne des § 2 Absatz 4 Einkommensteuergesetz wird kein Durchschnitt erhoben. Aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik, die erst seit dem Veranlagungsjahr 2012 erhoben wird, ergeben sich rechnerisch folgende Werte: a) Durchschnittseinkommen bei Ermittlung der Steuer nach dem Grundtarif (Angaben in EUR) Veranlagungsjahr 2012 2013 2014 für positive Einkommen 16.894 17.676 18.535 Sachsen für negative Einkommen - 9.629 - 8.756 - 9.030 für positive Einkommen 22.252 23.079 Deutschland für negative Einkommen liegt nicht vor - 14.873 - 13.542 Seite 5 von 6 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ljSACHsEN b) Durchschnittseinkommen bei Anwendung des Splitting-Verfahrens (Angaben in EUR) Die Anwendung des Splitting-Verfahrens für Einzelsteuerpflichtige nach § 32a Absatz 6 Einkommensteuergesetz ist in der Lohn- und Einkommensteuerstatistik nicht gesondert ausgewiesen. Zusammenveranlagte Steuerpflichtige sind im Übrigen zur Bildung des Durchschnittswertes als ein Fall gezählt. Veranlagungsjahr 2012 2013 2014 für positive Einkommen 37.943 39.039 40.774 Sachsen für negative Einkommen - 12.567 - 25.177 - 32.078 Deutschland für positive Einkommen liegt nicht vor 48.713 50.468 für negative Einkommen - 46.312 - 49.433 Mit freundlichen Grüßen ßv~->;