STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14257 Thema: Medikamenten-Importe in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Laut einem Bericht aus der Freien Presse vom 25.07.2018 sind gestohlene Krebsmedikamente aus Griechenland in sächsischen Apotheken gelandet." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Zahl der Medikamenten-Importe in Sachsen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Frage 2: Wie hoch war dabei der Wert der importierten Medikamente? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Dazu liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Zahl und Wert von Medikamentenimporten werden von der Arzneimittelüberwachungsbehörde nicht statistisch erfasst. Frage 3: Wie viele Medikamenten-Großhändler, die u. a. Medikamente importieren , haben ihren Sitz in Sachsen? Im Freistaat Sachsen sind 160 pharmazeutische Großhändler ansässig. Sie dürfen Arzneimittel aus dem europäischen Ausland verbringen, sofern diese Arzneimittel in Deutschland zugelassen sind. Die Tätigkeit des Verbringens ist nicht anzeigepflichtig. Deshalb liegen der Staatsregierung keine Zahlen darüber vor, wie viele der in Sachsen ansässigen Großhändler Arzneimittel aus dem europäischen Ausland verbringen. In Sachsen gibt es keine Großhändler, die gleichzeitig über eine Einfuhrerlaubnis aus Drittstaaten, die nicht Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, verfügen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 21-0141.51-18/656 -~~;den, B'"'ugust2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 4: Ist es theoretisch möglich, dass sich noch weitere Hehlerware in Sachsen im Umlauf befindet? Ja, theoretisch ist das möglich. Frage 5: Wie kann zukünftig sichergestellt werden, dass sich ein solcher Fall nicht wiederholt? Die Meldewege und Strukturen der behördlichen Arzneimittelüberwachung sind geeignet , sicherzustellen, dass beim Bekanntwerden von Arzneimittelfälschungen diese sofort aus der Vertriebskette entfernt und die Auslieferung an Patienten gestoppt wird. Firmen, die schwerwiegend gegen die Bestimmungen des Arzneimittelrechts verstoßen, werden die Erlaubnisse entzogen. Straftaten im Zusammenhang mit Arzneimitteln, wie beispielsweise Diebstahl oder Fälschung , können dennoch durch die Arzneimittelüberwachungsbehörden nicht gänzlich verhindert werden. Mit freundlichen Grüßen // / / ,:'7 i~J,/; . '---f') e l{,,l:,l:/ i Barbara Klepsch\..._ _________ ·· · Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-08-27T12:05:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes