STÀATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalsra߀ 7 | 0'1097 tlesdon Präsidenten des Sächsischen Landtages Henn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau -PlaE 1 01067 Dresden Kleine Anf.rage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS gO/DIE GRUNEN, Drs.-Nr.: 611426 Thema: Erfassung von lttlEl-Nummern und Funl¡zellenabfragen bei Pro testen gegen LEGIDA am20.4.2015 in Leipzig Freistaat SACHSEN Der Staatsmlnlster Durchwahl Teletun +49 (0)351 56+1500 Telefax +,19 (0)351 56.1-1509 staatsminister@ smj.Jusüz.sachsen.de' Alrtenzelchen (bltte bel Ærtwort angeben) 1040E-LR-1205/15 Sehr geehrter Hen Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: lnwieweit (Anzahl der Versuche und erfolgreichen Erhebungen, Gründe, Rechtsgrundlage, etc.) wurden von welchen Behörden bei den Teilnehmern von Protesten gegen LEGIDA am 20.4.2015 in Leipzig die sog. lMEl. Nummern von Mobilfunkgeräten mit welchem Ziel erhoben und gespei. chert? H¡u¡an¡chrlft: dcrJtl3tL Hosplt¡lsfafþ 7 lm Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen am 20. April 2015 an- 0i0ezDrcsden lässlich der LEGIDA-Versammlung wurden keine lMEl-Nummern von Mobiþ 3l#3t;g"*utschePost funkgeräten eltoben' $v*Jusrz.sachsen.de/smj Vcdrchcverölndung: Frase 2: (äHffi,il'å. ln wie vielen Fällen wurden im Zusammonhang mlt dem Demonstrations. 3'6'7'8"r1 geschehen am 20.4.2015 in Leipzig an welchen Orten aufgrund welcher Lebenssachverhalte und Strafvorwürfe nlchtindividualisierte Funkzellen- ElnrahrtHosprt¡rstraßß7 abfragen durch wen angoregt, beantragt und richterlich angeordnet? Ge¡ldlts- und Venvalürngspo6üadl; seite I von 2 ffi|'r1yo** u*' STAAISì4|NISTER|UM I Freistaat DERrusflz I SACHSEN lm Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen am 20. April 2015 anlässlich der LEGIDA-Versammlung wurden seitens der Ermittlungsbehörden keine nichtindividualisierten Funkzellenabfragen angeregt bzw. beantragt und auch nicht richterlich angeordnet. Frage 3: lnwieweit wurden aufgrund welcher tatsächlichen und rechtlichen Gründe in jeweils welcher ErmittlungsveÉahren..Jeweils welche welteren konkreten Ermittlungsmaß" nahmen nach dem 8. Abschnitt der StPO fiKÜ, ,,stille Sf,ls", EinsaE vom lMSlGatchern , Rasterfahndung etc.) zu welchem Zeitpunkt von welcher Stelle beantragt, angeordnet u nd/oder durchgefü hrt? lm Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen am 20. April 2015 anlässlich der LEGIDA-Versammlung wurden seitens der Ermittlungsbehörden keine Ermittlungsmaßnahmen im Sinne des 8. Abschnitts des Ersten Buchs der Strafprozessordnung angeregt bzw. beantragt und auch nicht richterlich angeordnet oder durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 2015-05-22T07:44:19+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes