STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6ñ4260 Thema: Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich ,,Politisch motivierte Kriminalität - rechts" im Monat Juli 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchen Verurteilungen (Art der Strafen und Strafmaß) aufgrund von Straftaten im Phänomenbereich,,Politisch motivierte Kriminalität - rechts" kam es in Sachsen im Monat Juli 2018 (aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand, Anzahl der Personen sowie deren Geschlecht)? Frage 2: Bei welchen Verurteilungen im Sinne der Frage 1 wurde gemäß S 46 Absatz 2 Satz 2 SIGB das Tatmotiv festgestellt und strafschärfend berücksichtigt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 054-KLR Dresden, 2f;August 2018 TOB MIT . JUSTIZVOTLZUGSBÊAMTÊ www.toB-M11-t.DE Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsmin¡sterium der Just¡z Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. *Zugang lür elsktron¡sch signierte sowiê fi¡r verschlússelte elektronische Dokumente nur ùber das Elektronische Gerichts- und Vemaltungsposlach; nåhsrs lnlormationen unter www,egvp.de o Seite 1 von 6 STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Nffi-l\¡ilMw Verurteilungen auf Grund von Strafbefehlen sowie die gerichtlich festgestellten Tathergänge können regelmäßig erst nach Rücklauf der Strafakten vom Gericht erfasst werden . Mit dieser Maßgabe haben die Staatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen folgende Verurteilungen berichtet: lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Ghemnitz wurde ein Erwachsener wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte leugnete am 10. Mär22018 als Redner auf einer Veranstaltung in Chemnitz den Holocaust. lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Dresden wurde ein Erwachsener wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen verurteilt, weil er am 29. August 2017, von seiner Wohnung in Stolpen aus, auf der lnternetplattform Facebook den Holocaust leugnete. Außerdem wurde ein Erwachsener wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte rief am 14. Oktober 2017 in Dresden in einer Straßenbahn,,Heil Hitler" und zeigte den Hitlergruß . Als ihn ein Fahrgast an weiteren derartigen Handlungen hindern wollte, warf er mit einer Bierflasche, welche in der Bahn zersprang. Ein Erwachsener wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 75 Tagessätzen verurteilt, weil er am 9. November 2017 in Dresden laut,,Heil Hitler" rief. Zudem wurde ein Heranwachsender unter anderem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei tateinheitlichen Fällen beauflagt, 80 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten sowie einen Termin beim Verein für soziale Rechtspflege wahrzunehmen und das Buch ,,lm Meer schwimmen Krokodile" zu lesen und zu besprechen. Außerdem wurde er mit einer Schadenswiedergutmachung in Höhe von 25,00 Euro monatlich für die Dauer von einem Jahr beauflagt sowie zu einer Woche Dauerarrest verurteilt. Der Verurteilte rief am 27. November 2017 in Dresden Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I Nf!-tI tlã¿r-lMlffil\ry lautstark ,,Sieg Heil" und zeigte den Hitlergruß. Die weiteren zugle¡ch abgeurteilten Taten hatten keinen rechtsextremistischen Hintergrund. Weiterhin wurde ein Erwachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Beleidigung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte rief am 3. August 2017 in Dresden dreimal laut ,,Heil Hitler" und erhob dabei seinen linken Arm zum sogenannten ,,schlampigen Führergruß". Die anwesenden Polizeibeamten wurden von ihm beleidigt. Ein weiterer Erwachsener wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er am 2. Februar 2018 in Dresden den Hitlergruß gezeigt und dazu ,,Sieg Heil" und ,,Heil Hitler" gerufen hatte. lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Görlitz wurde ein Erwachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verurteilt, weil er am 17. April 2018 in Görlitz laut ,,Heil Hitler" gerufen hatte. Ein weiterer Erwachsener wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte brachte am 27. September 2017 in seiner Wohnung in Radeberg zwei Bilder mit eingearbeitetem Hakenkreuz so an, dass sie von der Straße aus erkennbar waren. Schließlich wurde ein Erwachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen verurteilt , weil er am 28. September 2017 in Ottendorf-Okrilla laut ,,Heil Hitler" gerufen hatte. lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde ein Erwachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 65 Tagessätzen verurteilt, weil er am 29. August 2017 in Leipzig zweimal den Hitlergruß gezeigt hatte. Seite 3 von 6 STAATSI\4INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN KEI-\\1È¡dMLdä'J\ry Ein weiterer Erwachsener wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen verurteilt. Er hatte am 22. Oktober 2016 in Leipzig ein WhatsApp-Gruppenbild mit einem Hakenkreuz eingestellt. Zudem wurde ein Erwachsener wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte hatte am 11. August 2016 in Leipzig einen Facebook-Beitrag ausländerfeindlich kommentiert. Ein Heranwachsender wurde unter anderem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt. Er hatte am 19. April 2017 in Wurzen sichtbar ein aufgemaltes Hakenkreuz auf dem Oberarm getragen. Weitere zugleich abgeurteilte Taten hatten keinen rechtsextrem istischen H interg rund. Ein Jugendlicher wurde unter anderem wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit der Ableistung von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit beauflagt, weil er am 14. September 2017 in Markranstädt den Hitlergruß gezeigt hatte. Weitere zugleich abgeurteilte Taten hatten keinen rechtsextremistischen Hintergrund . Ein Erwachsener wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt. Er hatte am 25. Oktober 2017 in Leipzig bei Facebook ein Bild mit einem Hakenkreuz veröffentlicht. Des Weiteren wurde ein Erwachsener wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 45 Tagessätzen verurteilt, weil er am 15. Oktober 2017 in Belgern-Schildau das,,U-Bahn-Lied" gesungen hatte. Letztlich wurde ein Erwachsener wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in vier Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Volksverhetzung - unter Einbeziehung einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen aus einer vorangegangen Verurteilung - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Der Verurteilte veröffentlich- Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ñ¡t{-\\'¡riMñ¡J\ry te an mehreren Tagen zwischen dem 26. Oktober 2015 und dem 31. Mai 2016 von Leipzig aus verschiedene Twitter- bzw. Facebookbeiträge mit Hakenkreuzfahne, dem Bildnis von Adolf Hitler im Weihnachtsmannkostüm mit Bezug auf den Holocaust und ein weiteres Bild von Adolf Hitler, auf dem dieser den Hitlergruß zeigt. Außerdem hatte der Verurteilte am 1. November 2017 den Hitlergruß gezeigt. lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Zwickau wurde ein Heranwachsender wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen verurteilt, weil er am 3. April 2018 in Limbach- Oberfrohna laut,,Heil Hitler" gerufen hatte. Ein Erwachsener wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verurteilt. Er hatte am 10. März 2018 in Plauen zu einem afghanischen Asylbewerber ,,Sieg Heil" gerufen. Ein weiterer Erwachsener wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zwei tatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte hatte am 25. Januar 2018 in Limbach -Oberfrohna über sein Facebook-Profil eine Häkeldecke mit Hakenkreuz zum Kauf angeboten . Am 24. Dezember 2017 hatte er von seiner Wohnung in Limbach- Oberfrohna aus einen Weihnachtsmann mit Hakenkreuzbinde gepostet. Zudem wurde ein Erwachsener wegen Beleidigung in vier tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen verurteilt, weil er am 15. Mai 2018 in Zwickau vier Mitarbeiter des Ordnungsamtes beschimpft und ,,Sieg Heil" gerufen hatte. Schließlich wurde ein Erwachsener wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessälzen verurteilt, weil er am7. April 2017 in Leubnitz in einem Schaukasten ein Schlachtengemälde mit ausländerfeindlicher Überschrift ausgehängt hatte. Bei keiner der vorgenannten Verurteilungen wurde vom jeweils erkennenden Gericht das politische Tatmotiv gemäß S 46 Absatz2Satz 2 SIGB festgestellt und strafschärfend berücksichtigt. Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ß31-\S'¿rl hñil1w Zu Frage 3: ln welchen Fällen wurden aus welchen Gründen im Monat Juli 2018 Ermittlungen eingestellt (aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand und Anzahl der Personen sowie deren Geschlecht)? Auf die als Anlage beigefügte Ubersicht über eingestellte Ermittlungsverfahren im Monat Juli 2018 betreffend rechtsextremistische und fremdenfeindliche Straftaten nehme ich Bezug. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage Tabellarische Ubersicht zu Frage 3 Seite 6 von 6 Anlage zu KA 6/14260 Seite 1 von 9 Im Monat Juli 2018 wurden folgende gegen bekannte Tatverdächtige geführte Ermittlungsverfahren eingestellt: Tattag Tatort Straftatbestand Tathergang Anzahl Beschuldigte Geschlecht m/w Einstellungsgrund (Rechtsnorm) Staatsanwaltschaft Chemnitz 27.04.- 29.04.18 Olbernhau Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Veröffentlichung von Bildern mit volksverhetzendem und verfassungswidrigem Inhalt in einer WhatsApp-Gruppe 2 m § 170 Abs. 2 StPO 22.11.17 Borstendorf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Einstellung des Wortes „Sieg“ in einer WhatsApp-Gruppe, was durch einen unbekannten Teilnehmer mit „Heil Pizza“ beantwortet wurde 1 m § 170 Abs. 2 StPO 12.05.18 Chemnitz Volksverhetzung Mehrfache Holocaustleugnung bei Facebook 1 m § 154 Abs. 1 StPO 04.05.18 Annaberg- Buchholz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Zeigen des Hitlergrußes und Äußerung „Ich bin der Führer“ 1 m § 45 Abs. 2 JGG 26.04.18 Hainichen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Heckaufkleber in runenähnlicher Schrift an Fahrzeug 1 m § 170 Abs. 2 StPO 06.06.18 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Eigene Wohnungstür u. a. mit „Heil Hitler“ beschmiert. 1 w § 153 Abs. 1 StPO 08.12.15 Freiberg Volksverhetzung Abspielen des Liedes „In Belsen“ der Gruppe „Kommando Freissler“ 1 m § 154 Abs. 1 StPO 16.03.18 Oberwiesenthal Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Zeigen des Hitlergrußes 2 m § 170 Abs. 2 StPO Staatsanwaltschaft Dresden 01.11.15 Freital Sachbeschädigung Zerstören eines Briefkastens einer Person, die ehrenamtlich für die Integration von Geflüchteten und Ausländern tätig ist, mit Pyrotechnik 1 m § 45 Abs. 2 JGG 25.02.16 Dresden Volksverhetzung Holocaustleugnung bei Facebook 1 m § 154 Abs. 1 StPO Anlage zu KA 6/14260 Seite 2 von 9 06.04.17 Radebeul Volksverhetzung, Beleidigung Teilen einer ausländerfeindlichen Bildmontage bei Facebook, welche zwei Personen mit Esel zeigt 1 m § 170 Abs. 2 StPO 18.05.17 Dresden Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten Morddrohung bei Facebook zu einem geplanten öffentlichen Freitagsgebet von Muslimen 1 m § 170 Abs. 2 StPO 02.09.17 Meißen Volksverhetzung Veröffentlichen eines ausländerfeindlichen Kommentars bei Facebook 1 m § 170 Abs. 2 StPO 21.09.17 Pirna Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Senden von „Heil Hitler“, „Ausländer raus“ an Chat einer Partei 1 m § 170 Abs. 2 StPO 08.12.17 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Äußerung von „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“ 1 m § 170 Abs. 2 StPO 17.02.18 Coswig Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Zeigen des Hitlergrußes, „Sieg Heil“- Rufe 1 m § 170 Abs. 2 StPO 21.03.18 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Öffentliches Tragen eines auf das Handgelenk tätowierten Hakenkreuzes 1 m § 154b Abs. 3 StPO 29.03. – 10.04.18 Pirna Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Sieg Heil“-Rufe und Zeigen des Hitlergrußes 1 m § 170 Abs. 2 StPO 23.06.18 Dresden Volksverhetzung Veröffentlichen des ausländerfeindlichen Kommentars „rapefugees“ bei Twitter 1 m § 170 Abs. 2 StPO Staatsanwaltschaft Görlitz 03.06.18 Bischofswerda Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Zeigen des Hitlergrußes 1 m § 170 Abs. 2 StPO 15.05.18 Weißwasser Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Heil Hitler“-Rufe 1 m § 154 Abs. 1 StPO 23.11.17 Bochum Volksverhetzung Verbreiten eines Aufklebers mit ausländerfeindlichem Inhalt 1 w § 170 Abs. 2 StPO 23.04.18 Arnsdorf, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Verwenden eines Hakenkreuzes 1 m § 170 Abs. 2 StPO 22.04.18 Ostritz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tragen eines Tattoos mit stilisierter Triskele 1 m § 170 Abs. 2 StPO 08.08.17 Zürich Volksverhetzung Verbreiten von ausländerfeindlichen Kommentaren bei Facebook 1 m § 170 Abs. 2 StPO Anlage zu KA 6/14260 Seite 3 von 9 20.04.18 Ostritz Verstoß gegen das SächsVersG (Vermummungsverbot) Tragen eines Schlauchschals bis über die Nase 1 m § 170 Abs. 2 StPO 20.04.18 Ostritz Verstoß gegen das SächsVersG (Waffenverbot) Mitführen eines Schlagrings auf dem Weg zu einer Versammlung 2 m § 170 Abs. 2 StPO Staatsanwaltschaft Leipzig 19.02.18 Delitzsch Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Tragen eines T-Shirts mit Hakenkreuz- Motiv 1 m § 170 Abs. 2 StPO 10.04.18 Zwenkau Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Einstellen eines WhatsApp- Status mit den Worten „Sieg Heil“ 1 m § 45 Abs. 2 JGG 04.06.18 Leipzig Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren von Wänden, Fenster und Lampen in einem Treppenhaus mit Hakenkreuzen 1 m § 45 Abs. 2 JGG 10.04.18 Leipzig Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Zeigen des Hitlergrußes und Rufen von „Sieg Heil“ 1 m § 153a Abs. 1 StPO 25.02.18 Leipzig Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Zeigen des Hitlergrußes und Rufen von „Heil Hitler“ 1 m § 154 Abs. 2 StPO 11.12.17 Oschatz Nötigung Fremdenfeindliche Äußerungen gegenüber Jugendlichen mit Migrationshintergrund 1 m § 170 Abs. 2 StPO 25.06.18 Leipzig Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Sieg Heil“-Rufe 1 m § 152 Abs. 2 StPO 24.06.18 Borsdorf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Zeigen des Hitlergrußes 1 m § 152 Abs. 2 StPO Staatsanwaltschaft Zwickau 03.04.18 Plauen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hitlergruß zu kontrollierenden Polizeibeamten 1 m § 170 Abs. 2 StPO 31.12.16 Netzschkau Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz bei WhatsApp geteilt 1 m § 170 Abs. 2 StPO 31.12.16 Neukirchen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz bei WhatsApp geteilt 1 m § 170 Abs. 2 StPO 22.05.17 Meesekenhagen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz-Schmiererei in einer Schutzhütte 1 m § 45 Abs. 2 JGG Anlage zu KA 6/14260 Seite 4 von 9 11.02.18 Weischlitz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz-Schmiererei im Schnee 1 m § 170 Abs. 2 StPO 09.05.18 Regis- Breitingen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Sieg Heil“-Ruf 1 m § 170 Abs. 2 StPO 05.04.18 Hohenstein- Ernstthal Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz-Schmiererei im Keller der eigenen Mietwohnung 1 m § 170 Abs. 2 StPO 13.04.18 Plauen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Sieg Heil“-Rufe bei Polizeikontrolle 1 m § 170 Abs. 2 StPO 12.05.18 Zwickau Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Sieg Heil“-Rufe 1 m § 170 Abs. 2 StPO 21.04.18 Mülsen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Sieg Heil“-Rufe 1 m § 154 Abs. 1 StPO 13.07.18 Zwickau Bedrohung fremdenfeindliche Bedrohung eines Graffiti-Sprayers 1 m § 170 Abs. 2 StPO 20.10.17 Plauen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz- und SS-Runen- Schmiererei an Hausfassaden und Pkw 2 m § 170 Abs. 2 StPO GenStA – Abt. III/ZESA keine Anlage zu KA 6/14260 Seite 5 von 9 Im Monat Juli 2018 wurden folgende gegen unbekannte Tatverdächtige geführte Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt: Tattag Tatort Straftatbestand Tathergang Staatsanwaltschaft Chemnitz 10.05.18 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz in Rückenlehne eines Zugsitzes geritzt 23.05.- 24.05.18 Roßwein Sachbeschädigung „One White Power“ auf Glasscheibe eines Wohnhauses geschmiert 01.06.18 Waldheim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz an Wohnhausfassade gesprüht 18.05.- 19.05.18 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz und weitere Symbole an Schulfassade gesprüht 10.05.- 11.05.18 Rechenberg- Bienenmühle Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz, Doppelsigrune an Verkehrszeichen geschmiert 27.06.18 Claußnitz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz an Leitplanke gesprüht 23.03.18 Breitenbrunn Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuze an Fahrgastunterstand angebracht 23.04.- 27.04.18 Schwarzenberg Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz an Steinmauer angebracht 20.04.- 23.04.18 Bockau Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz und „Scheiß Juden“ an Grundschuldgebäude geschmiert 04.06.18 Mittweida Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz an Skaterrampe geschmiert 25.05.- 27.05.18 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuze an Garagen gesprüht 30.09.- 20.10.17 Unbekannt Üble Nachrede und Verleumdung von Personen des politischen Lebens Post auf der Facebookseite „Revolution-Chemnitz-ANW“, welcher ein Bild mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel und Adolf Hitler nebeneinander zeigt und mit Beschimpfungen zur Bundeskanzlerin überschrieben ist 05.05.- 06.05.18 Rochlitz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz an Sitzbank angebracht 14.06.18 Rossau Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz und Doppelsigrune auf Fahrbahn gesprüht Anlage zu KA 6/14260 Seite 6 von 9 01.05.18 Chemnitz Volksverhetzung Rufe der Parolen „Ihr bekommt noch Zyklon B“ und „Ein Hammer, ein Stein, ins Arbeitslager rein“ durch Teilnehmer einer Demonstration in Richtung der Gegendemonstranten 29.05.18 Burgstädt Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Zwei Hakenkreuze auf Gehweg gesprüht 26.05.- 28.05.18 Döbeln Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Heil Hitler“ auf Treppe gesprüht 06.05.18 Chemnitz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz und „88“ an Garagenwand geschmiert 01.06.- 14.06.18 Frankenberg Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuze und „Hängt dem Adolf Hitler den Nobelpreis um“ auf Holzbank gemalt und eingeritzt 07.04.18 Eibenstock Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuze und Doppelsigrunen an Rastplatz angebracht 01.06.- 18.06.18 Waldheim Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuze an Spielplatzrutsche angebracht 06.08.17 Burgstädt Volksverhetzung Abspielen des Liedes „Bis nach Istanbul“ der Gruppe „Gigi und die braunen Stadtmusikanten“ sowie Ruf „Zigeuner raus“ Staatsanwaltschaft Dresden 25.05.2017 Dresden Gefährliche Körperverletzung, Beleidigung Beleidigung sowie Schläge gegen eine Person aus dem Jemen 07.06.2017 Pirna Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Aufmalen eines Hakenkreuzes an eine Hauswand 17.11.2017 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung Ritzen von Hakenkreuzen in die Wand einer Asylunterkunft 08.12.2017 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung Aufsprühen von „Heil Hitler“ und Hakenkreuz an Garagenwand 23.01.2018 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Aufmalen eines Hakenkreuzes an Oberleitungsmast 03.03.2018 Heidenau Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Aufbringen eines Hakenkreuzes auf eine Hauswand 06.04.2018 Dohma Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Schmieren von spiegelverkehrtem Hakenkreuz auf Torknauf Anlage zu KA 6/14260 Seite 7 von 9 08.04.2018 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Aufmalen eines Hakenkreuzes an Wand eines Einkaufszentrums 23.04.2018 Dresden Volksverhetzung Tragen eines Schildes auf einer Versammlung mit ausländerfeindlichen Parolen 26.04.2018 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung Aufsprühen eines Hakenkreuzes auf Rückwand eines Spielgerätes 28.04.2018 Hohnstein Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung Ritzen von Hakenkreuzen sowie „88“ auf Fahrausweisentwerter 12.05.2018 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Zeigen des Hitlergrußes 24.05.2018 Dresden Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Heil Hitler“-Rufe 06.06.2018 Dresden Sachbeschädigung Malen des Schriftzuges „Syrer go Home“ auf Hauswand Staatsanwaltschaft Görlitz 13.08.2017 Ostritz Volksverhetzung Singen des Liedes „Polacken-Tango“ 12.05.2018 Zittau Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren eines Wetterschutzhäuschens mit Hakenkreuz 30.09.2017 Mücka Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Sieg Heil“-Rufe Staatsanwaltschaft Leipzig 20.02.2018 Delitzsch Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren eines Trafohäuschens mit Hakenkreuzen, Doppelsigrune sowie „Heil Hitler“ 09.05.2018 Grimma Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren einer Bushaltestelle mit Hakenkreuz und „Ausländer raus“ sowie „White Power“ 10.05.2018 Frohburg Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Sieg Heil“- und „Ausländer raus“-Rufe über Lautsprecher 15.02.2018 Borna Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren von Schildern mit Hakenkreuzen Anlage zu KA 6/14260 Seite 8 von 9 01.02.2018 Bad Lausick Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Schmieren von Hakenkreuzen an ein Werbeschild und an eine Gartenlaube 06.04.2018 Groitzsch Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren einer Telefonzelle mit Hakenkreuzen 19.05.2018 Leipzig Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen „Sieg Heil“-Rufe 22.05.2018 Borsdorf Sachbeschädigung Anbringen eines Aufklebers mit der Aufschrift „Juden Chemie“ 08.03.2018 Leipzig Nötigung Aufforderung per E-Mail an ein Restaurant, keine Treffen grüner oder linker Organisationen zuzulassen, ansonsten werde das Lokal „entglast“ 11.04.2018 Mügeln Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren der Bushaltestelle mit „Heil Hitler“ und Hakenkreuz 05.06.2018 Oschatz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren einer Holzbank mit Hakenkreuzen 24.05.2018 Oschatz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren einer Baracke mit Hakenkreuz 19.05.2018 Oschatz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren des Fußwegs mit Hakenkreuz 07.06.2018 Oschatz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren des Fußwegs mit Hakenkreuz 18.05.2018 Oschatz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren des Fußwegs mit Hakenkreuzen 21.03.2018 Leipzig Volksverhetzung Post in einem Internetforum, der den Holocaust leugnet 27.03.2018 Machern Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren eines Bahnhofsgebäudes mit Hakenkreuz 23.05.2018 Wurzen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren eines Trafohäuschen mit Hakenkreuz 24.05.2018 Torgau Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Beschmieren eines Hausflurs in einem Mehrfamilienhaus mit Hakenkreuz 12.11.2015 Leipzig Volksverhetzung Veröffentlichung eines Personaldokuments eines syrischen Asylbewerbers bei Facebook mit dem Kommentar „[…] warum ein traumatisierter Kriegsflüchtling aus Syrien ca. 2 Wochen nach seiner Asylantragstellung hier in Leipzig straffällig wird“ 05.02.2018 Leipzig Bedrohung Nachricht über ein Kontaktformular, dass die Familie das Land verlassen solle, da sie sonst vermutlich hingerichtet wird, wenn der Bürgerkrieg beginnt Anlage zu KA 6/14260 Seite 9 von 9 23.02.2018 Wurzen gefährliche Körperverletzung Schlagen einer schwangeren Eritreerin Staatsanwaltschaft Zwickau 04.12.2017 Oelsnitz Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Hakenkreuz im Schnee auf Pkw-Haube GenStA – Abt. III/ZESA keine KA6-14260 KA6-14260_Anlage 2018-08-29T10:07:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes