STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14267 Thema: Waffenrechtliche Erlaubnisse bei „Reichsbürgern" im 1. Halbjahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen im Freistaat Sachsen, die den „Reichsbürgern und Selbstverwaltern" zugerechnet werden, verfügten insgesamt im 1. Halbjahr 2018 über wie viele und welche waffenrechtlichen Erlaubnisse ? (Bitte Wohnsitze dieser Personen nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufschlüsseln.) Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen liegen Erkenntnisse vor, dass 37 Personen, die den „Reichsbürgern und Selbstverwaltern" zugerechnet werden, im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind. Die Landesdirektion Sachsen gibt die Anzahl der laufenden Widerrufs- bzw. Rücknahmeverfahren zum Stichtag 30. Juni 2018 mit 14 an. 11111. BM. 01.11 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/63/7 Dresden, 29. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 6, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Landkreis/ Kreisfreie Stadt Personenanzahl 30. Juni 2018 Anzahl waffenrechtlicher Erlaubnisse 30. Juni 2018 gesamt davon Waffenbesitzkarten davon Kleiner Waffenschein Bautzen 0 0 0 0 Chemnitz, Stadt 0 0 0 0 Dresden, Stadt 4 6 4 2 Erzgebirgskreis 5 9 8 1 Görlitz 5 9 6 3 Leipzig, Stadt 1 1 1 0 Leipzig 0 0 0 0 Meißen 1 2 2 0 Mittelsachsen 1 2 2 0 Nordsachsen 3 4 2 2 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 2 4 3 1 Vogtlandkreis 2 2 0 2 Zwickau 13 17 13 4 gesamt 37 56 41 15 Frage 2: Wie viele erlaubnispflichtige Waffen welcher jeweiligen Art besaßen summarisch die Personen im Sinne der Frage 1 im 1. Halbjahr 2018? Die genannte Personengruppe verfügte zum Stichtag 30. Juni 2018 über 55 erlaubnispflichtige Langwaffen und 50 erlaubnispflichtige Kurzwaffen. Frage 3: In wie vielen Fällen, die mutmaßliche Anhängerinnen und Anhänger der „Reichsbürger und Selbstverwaltern" im Freistaat Sachsen betreffen, erfolgten im 1. Halbjahr 2018 Informationsübermittlungen durch das LfV Sachsen an die jeweilige Waffenbehörde und Erkenntnisanfragen der jeweiligen Waffenbehörden an das LfV? Das LfV Sachsen hat im ersten Halbjahr 2018 in 20 Fällen Informationen zu „Reichsbürgern und Selbstverwaltern", die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen sind, an die Waffenbehörden übermittelt. Im gleichen Zeitraum gingen insgesamt 27 Anfragen der Waffenbehörden im LfV Sachsen ein, wobei lediglich zwei Personen der Reichsbürgerszene zuzuordnen waren. Diese Erkenntnisse wurden der zuständigen Waffenbehörde übermittelt. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Frage 4: In wie vielen Fällen, die mutmaßliche Anhängerinnen und Anhänger der „Reichsbürger und Selbstverwalter" im Freistaat Sachsen betreffen, kam es in welchen Landkreisen und Kreisfreien Städten des Freistaates Sachsen im 1. Halbjahr 2018 aus welchen Gründen zur erfolgreichen Rücknahme bzw. Widerruf oder auch zu einer freiwilligen Rückgabe vormals erteilter waffenrechtlicher Erlaubnisse? Bei neun mutmaßlichen Anhängerinnen und Anhängern der „Reichsbürger und Selbstverwalter " im Freistaat Sachsen wurden im ersten Halbjahr 2018 die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen bzw. zurückgenommen. Dies erfolgte im Landkreis Zwickau (2), im Landkreis Görlitz (1), im Landkreis Mittelsachsen (1), im Erzgebirgskreis (1), im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (3) und in Chemnitz (1). Alle Bescheide ergingen aufgrund fehlender waffenrechtlicher Zuverlässigkeit. Weitere fünf Personen, die mutmaßlich Anhängerinnen und Anhänger der „Reichsbürger und Selbstverwalter" im Freistaat Sachsen sind, gaben ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse im ersten Halbjahr 2018 freiwillig zurück. Die Personen stammen aus Chemnitz (1), dem Landkreis Mittelsachsen (1), dem Landkreis Nordsachsen (1) und dem Landkreis Zwickau (2). Gründe für den freiwilligen Verzicht auf eine waffenrechtliche Erlaubnis sind der Waffenbehörde nicht mitzuteilen. Frage 5: Wie viele Waffen welcher jeweiligen Art wurden im Zusammenhang mit zurückgenommenen , widerrufenen oder freiwillige zurückgegebenen waffenrechtlichen Erlaubnissen im Sinne der Frage 4 im 1. Halbjahr 2018 eingezogen und wie viele weitere Waffen welcher jeweiligen Art im Besitz mutmaßlicher Anhängerinnen und Anhänger der „Reichsbürger und Selbstverwaltern" wurden im 1. Halbjahr 2018 auf welcher anderen Grundlage sichergestellt, beschlagnahmt oder eingezogen ? Im Zusammenhang mit widerrufenen, zurückgenommenen oder freiwillig zurückgegebenen waffenrechtlichen Erlaubnissen erfolgte im ersten Halbjahr 2018 keine Einziehung von Waffen. Bezogen auf die zweite Teilfrage wurden im ersten Halbjahr 2018 folgende polizeiliche Sachverhalte registriert: Beschlagnahme einer Schreckschusswaffe ohne Kennzeichnung auf der Grundlage von § 94 Strafprozessordnung (StPO) wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, Sicherstellung eines Elektroimpulsgerätes ohne Kennzeichnung auf der Grundlage von § 94 StPO wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, Sicherstellung einer doppelläufigen Waffe auf der Grundlage von § 94 StPO wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie Beschlagnahme eines Einhandmessers auf der Grundlage von § 27 Sächsisches Polizeigesetz wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Sächsische Versammlungsgesetz . it imfundliehe-1 Grüßen Profi Dr.lRoland Wöller r eJ f i SEN Seite 3 von 3 2018-08-29T10:30:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes