STAATSIVIllMlSTERIUTy DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7584 Dresden, . Mai 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1427 Thema: Angriff auf dezentrale Flüchtlingsunterkunft in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Medienberichten vom 15.04.2015 wurde am frühen Abend des 11.04.2015 in Dresden-Leubnitz eine dezentrale Flüchtlingsunterkunft angegriffen. Die Einzelperson verschaffte sich gewaltsam Zutritt und bedrohte die Anwesenden, darunter ein 4-jähriges Kind, mit einem Messer.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum wurde die Öffentlichkeit erst 4 Tage nach dem Vorfall informiert? Die Entscheidung über die Information der Öffentlichkeit erfolgt in jedem Einzelfall nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhaltes unter Berücksichtigung ermittlungstaktischer Belange. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Frage 2: Wurde den Betroffenen eine Ersatzunterkunft angeboten? Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Ja. Die Bewohner haben das Angebot aber abgelehnt. Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEIN Frage 3: Wurden die Betroffenen nach dem Vorfall psychologisch betreut? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Nach Mitteilung der Landeshauptstadt Dresden wurden weder Aufträge über eine psychologische Behandlung oder Betreuung ausgelöst noch sind dort entsprechende Initiativen bekannt. Frage 4: Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen sind zum Schutz der Unterkunft zur Anwendung gekommen? Die Frage kann durch die Staatsregierung nicht beantwortet werden. Einer Beantwortung stehen überwiegende Belange des Geheimschutzes entgegen. Mit Auskünften, ob und wenn ja, welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Unterkunft zur Anwendung gekommen sind, würde die Staatsregierung behördliche Vorgehensweisen zum Schutz solcher Unterkünfte offenlegen oder Rückschlüsse darauf ermöglichen und damit die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Landesverwaltung gefährden. Eine Preisgabe dieser sensiblen Informationen würde sich auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich außerordentlich nachteilig auswirken. Kriminellen würde dies ermöglichen, Schutzmaßnahmen einzuschätzen und ihre kriminellen Strategien und Taktiken hieran auszurichten. Hierdurch würden die Möglichkeiten zum Schutz solcher Unterkünfte erheblich eingeschränkt oder sogar neutralisiert werden. Entsprechende Gefahren und Straftaten könnten dann nicht mehr wirkungsvoll abgewehrt bzw. verhütet werden. Das Interesse der Staatsregierung am Schutz der dargestellten Rechtsgüter war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Schutz solcher Wohnungen und dem schützenswerten Interesse an einer wirksamen Straftatenvorsorge Vorrang vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse der Abgeordneten unte| Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Staatsregierung zufrieden i " ' * ingehendes Interesse besteht, kann in nichtöffentlicher Aus- : lende Antwort erteilt werden. Seite 2 von 2