STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SÄcHsIscHES SÍMTSIVIINISTERIUM FÜR UÙIWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6114270 Thema: Betrieb von Braunkohlekraftwerken im Freistaat Sachsen bei Niedrigwasserständen und erhöhten Temperaturen der Oberflächengewässer Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Derzeit herrscht im Freistaat Sachsen in allen Oberflächengewässern eine angespannte Niedrigwassersituation. Durch die hohen Lufttemperaturen von teils deutlich über 30 Grad Celsius sind auch die Temperaturen in den Oberflächengewässern bereits deutlich angestiegen . Bei Oberflächengewässern, denen in Braunkohlekraftwerken benötigtes Kühlwasser wieder zugeleitet wird, wird diese Situation weiter verschärft, so dass von erheblichen Auswirkungen auf die Flusslebensgemeinschaft (Biozönose) der betroffenen Oberflächengewässer auszugehen ist und in der weiteren Folge Gefahren für das ökologische Gleichgewicht dieser Flusslebensgemeinschaften bestehen können." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Oberflächengewässer sind von der Einleitung vonin Braunkohlekraftwerken genutztem Kühlwasser im Freistaat Sachsen betroffen? ln die Oberflächengewässer Pleiße (Braunkohlekraftwerk Lippendorf), Schwarzer Schöps (Braunkohlekraftwerk Boxberg) und Spree (Sachsen) (Braunkohlekraftwerk Schwarze Pumpe - Standort in Brandenburg) wird Küh lwasser aus den Brau n koh lekraftwerken ei ngeleitet. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 2. August 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t269 Dresden, ¿t9 3' /î s¡mu1+ rot- (f) @ o C\¡ 0h zuluitu¡inLw. d.r sóis.ñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. B¡tte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbe¡tung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de * Ke¡n Zugang fúr elektronisch signierte sowie fi¡r verschlüsselte e¡ektron¡sche DokumenteSeite 1 von 4 STAATSMìN]STERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Erfolgt eine Uberwachung der Temperaturen in den Oberflächengewässern , in denen in Braunkohlekraftwerken genutztes Kühlwasser wieder eingeleitet wird, in unmittelbarer Nähe der Einleitstelle? ln der Pleiße erfolgt keine spezielle Überwachung im Gewässer unterhalb der Einleitungsstelle des Braunkohlekraftwerkes Lippendorf. Zur Auswertung kann die Messstel le Plei ße/Neum ü hle des staatlichen Messnetzes herangezogen werden. lm Schwarzen Schöps erfolgt die Überwachung der Temperatur in unmittelbarer Nähe unterhalb der Einleitungsstelle des Kühlwassers des Braunkohlekraftwerkes Boxberg. Die Temperatur unterhalb der Einleitungsstelle wird hierbei im Rahmen der Selbstüben ¡rachung des Einleiters rechnerisch ermittelt. lm Jahr 2017 ertolgten zusätzlich Vergleichsmessungen. ln der Spree erfolgt keine spezielle Üben¡,rachung der Temperatur im Gewässer unmittelbar nach der Einleitungsstelle des Kraftwerkes Schwarze Pumpe. Das aufgewärmte Kühlwasser vermischt sich noch vor der Einleitung in die Spree mit dem kühlen(<20'C) Grubenwasser (Sümpfungswasser) der Grubenwasserbehandlungsanlage Schwarze Pumpe in hoher Verdünnung im Verhältnis circa eins zu fünf. Für die drei Braunkohlekraftwerke sind Temperaturanforderungen an das eingeleitete Kühlwasser in der jeweiligen wasserrechtlichen Erlaubnis festgelegt und werden überwacht . Frage 3: Soweit eine Uberwachung, wie unter Nr. 2 abgefragt, erfolgte: Bei welchen Oberflächengewässern wurde in welchem Zeitraum, ein Temperaturanstieg der unter Nr. I abgefragten Oberflächengewässer festg.estellt? (Liste geordnet nach Oberflächengewässer und Zeitraum der Uberschreitung in Tagen) Die Frage wird. so verstanden und beantwortet, dass über unzulässige Temperaturanstiege , also Uberschreitungen geltender Anforderungen, welche durch die Einleitung von Abwärme aus Kühlwasser bedingt sind, berichtet werden soll. Die geltenden wasserrechtlichen Regelungen schließen nicht jegliche Temperaturerhöhung unterhalb einer Einleitungsstelle aus. So wird hinsichtlich des allgemeinen physikalischchemischen Parameters Temperatur nicht gegen den gemäß Wasserhaushaltsgesetz zu erreichenden guten Zustand, hier den guten ökologischen Zustand, verstoßen, wenn bestimmte Maximaltemperaturen (Tmax) und Temperaturerhöhungen nicht überschritten werden. Dies ist für Fließgewässer in der Oberflächengewässerverordnung, Anlage 7 Nr.2.1.1 geregelt. Für die unter Frage 1 abgefragten Gewässer, die zum Fischgemeinschaftstyp des Epipotamals (EP) beziehungsweise des Metapotamals (MP) gehören, gelten für die Einhaltung des guten ökologischen Zustandes folgende Anforderungen an die Temperatur : Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Frage 4: Welche Oberflächengewässer sind von der Einleitung Süm pfu ngswässern aus Brau n koh letagebauen betroffen ? E FreistaatSACHSEN *) Sommer: April bis November **) maximal zulässige Differenz zwischen den Temperaturen oberhalb und unterhalb der Einleitungsstelle lm Rahmen der in der Antwort auf Frage 2 dargestellten Üben¡rachung wurde in der aktuellen hydrologischen Situation kein unzulässiger Temperaturanstieg festgestellt. von lm sächsischen Teil des Mitteldeutschen Reviers werden Sümpfungswässer in die Pleiße, die Schnauder, geringfügig in den Ritzschkegraben und den Floßgraben, sowie in den Dorfteich Kieritzsch eingeleitet. Sümpfungswässer werden weiterhin in den Tagebauseen Zwenkau, Hain (Tagebaugebiet Witznitz), Störmthal (Tagebaugebiet Espenhain ) eingeleitet. lm sächsischen Teil des Lausitzer Reviers werden Sümpfungswässer in die Spree und den Hermannsdorfer See, sowie geringfügig in den Floßgraben, den Rotwassergraben, den Breiten Graben, die Struga, den Schöps und in das Grabensystem Tiergarten eingeleitet . Frage 5: Wurde infolge der angespannten Niedrigwassersituation in den unter Nr. 4 abgefragten Gewässern, eine erhöhte Konzentration von Stoffen, die in den Anlagen 6 und I der OGewV bezeichnet sind, festgestellt? Die Untersuchungen zur Bewertung von Parametern nach EG-Wasserrahmenrichtlinie erstrecken sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Für die Erstellung des 3. Bewirtschaftungsplanes werden Daten der Jahre von 2015 bis 2020 herangezogen. Die Bewertung erfolgt alle sechs Jahre und ist erst zum 22. Dezember 2021 erneut zu erstellen. Oberflächengewässer (Oberflächenwasserkörper ) Fischgemein - schaftstyp Tmax Sommer .) ['c] Temperaturerhö - hung**) Sommer ldeltaT in Kl Tmax Winter ['c] Temperaturerhö - hung**) Winter ldeltaT in Kl Pleiße (Pleiße-4b) EP <25 s3 s10 <3 Schwarzer Schöps (Schwarzer Schöps-4) EP/MP 325 <3 s10 <3 Spree (Spree-4) MP <28 <3 <10 s3 Seite 3 von 4 STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENU Ein zusätzliches Messprogramm infolge der Niedrigwassersituation erfolgt an den unter Nr. 4 abgefragten Gewässern nicht. lnsofern kann keine Aussage zur Überschreitung oder Einhaltung der Umweltqualitätsnormen in den Anlagen 6 und 8 der OGewV aufgrund der gegenwärtigen Situation getroffen werden. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung t7, Ba Seite 4 von 4 2018-08-31T13:24:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes