STAATSìVINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kle-ine Anfrage der Ab.geordneten Katja Meier (BUNDNIS gO/DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6114272 Thema: Sterbebegleitung in der Vollzugsabteilung für Senioren in der JVA Waldheim Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Gefangene, die in der spezielle Vollzugsabteilung für Senioren in der JVA Waldheim seit 2008 untergebracht waren, sind eines natürlichen Todes gestorben? Seit 2008 sind zwei Gefangene, die auf der Seniorenstation der JVA Waldheim untergebracht waren, dort eines (plötzlichen) natürlichen Todes gestorben . Vier weitere Gefangene der Seniorenstation wurden wegen erheblicher gesundheitlicher Probleme in ein externes Krankenhaus verlegt und verstarben dort. TOB Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 303-KLR Dresden, /f.August 2018 . IUSIIZVOLLZUGSaÉAMTÊ www.toB-Mlf-J.DG Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen,de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang lür elektron¡sch s¡gnierte sowis f ür verschlüsselte elektronische Dokumente nur ùber das Elektronische Ger¡chts- und Verwâltungspostfach; nähere lnformationen unter ww.egvp.de MIT? a Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSENtffilËv Frage 2: lnwieweit ist eine Sterbebegleitung in welcher Form sowie welchem Umfang in der Vollzugsabteilung für Senioren in der JVA Waldheim vorgesehen und unter welchen Bedingungen ist eine Unterbringung in einem Hospitz für im Sterben liegende vorgesehen? Sterbenskranke Gefangene werden in der Regel zur weiteren Betreuung in externe Einrichtungen, wie z. B. Krankenhäuser oder Hospize - falls trotz des schlechten Gesundheitszustandes erforderlich unter Bewachung durch Justizvollzugsbedienstete - verlegt oder es erfolgt gemäß g 455 Absatz 4 Strafprozessordnung eine Entscheidung über die Unterbrechung der Strafvollstreckung. Sofern eine Unterbrechung der Strafvollstreckung erfolgt, gibt es für aus dem Justizvollzug Entlassene gegenüber anderen Bürgern keine Sonderregelungen für eine Aufnahme in einem Hospiz. Frage 3: lnwiefern werden Vollzugsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter im Umgang mit sterbenden Gefangenen in welcher Art und Weise fortgebildet? Eine Fortbildung der Mitarbeiter zur Sterbebegleitung ist aus den in der Antworlzu Frage 2 benannten Gründen nicht erforderlich. Frage 4: lnwiefern ist (2.8. durch erweiterte Besuchszeiten) sichergestellt, dass sich Angehörige von im Sterben liegenden Gefangenen würdig verabschieden können? Wie in den Antworten zu Frage 2 und 3 ausgeführt, erfolgt im Justizvollzug in der Regel keine Sterbebegleitung. Unabhängig davon können bei schweren Erkrankungen von Gefangenen die Besuchszeiten im Einzelfall erweitert werden. Seite 2 von 3 STAATSI\4INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENW Frage 5: lnwiefern werden Mitgefangene von in Haft verstorbenen seelsorgerisch betreut und erhalten die Gelegenheiten zum Abschiednehmen? Gefangene können sich stets an die Anstaltsseelsorger wenden, auch nach dem Tod eines Mitgefangenen. Nach Möglichkeit wird ein verstorbener Mitgefangener im Rahmen einer durch den seelsorger geleiteten Trauerfeier verabschiedet. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2018-08-22T13:45:57+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes