STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14273 Thema: Sächsische Bürgerinnen auf Feindesliste von Rechtextremen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am Montag den 30.07. veröffentlichte der Spiegel Online unter dem Titel: ‚Rechtsextreme führen ‚Feindeslisten` mit 25.000 Menschen' http://www.spiegel.de/politikideutschlandirechtsextremismus-25-000- menschen-stehen-auffeindeslisten-a-1220883.html einen Artikel in welchem es heißt: ,Seit 2011 fanden die Sicherheitsbehörden bei Razzien und Festnahmen in der rechtsextremen Szene immer wieder Schreiben, auf denen mehr als 25.000 Personen mit Namen, Telefonnummern und Adresse als ‚Feinde' aufgeführt waren.' und weiter: ,Die Bundesbehörden haben dem Bericht zufolge nur drei Personen darüber informiert, dass sie auf der Liste stünden und diese dann unter Zeugenschutz gestellt. Auch das geht aus der Antwort auf die Kleine Anfrage hervor. Für alles weitere seien die Länder zuständig, hieß es.' Meine Fragen an die Staatsregierung in diesem Zusammenhang:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele sächsische Bürgerinnen und Bürger stehen auf den infrage kommenden Listen und wurden diese informiert? Frage 2: Steht den sächsischen Sicherheitsorganen die vollständigen Datensätze , welche aus Erkenntnissen von Bundes- oder anderer Landesbehörden stammen zur Verfügung und wurden diese ausgewertet. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/63/56 Dresden, 30. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die angeführten Listen sind Gegenstand von Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) und als solche in den Asservaten der dort geführten Verfahren hinterlegt. Die sächsische Polizei wurde durch das BKA über die sichergestellten Aufstellungen, etwaige Länderbezüge und die vom BKA dazu erstellten Gefährdungsbewertungen in Kenntnis gesetzt. Im Zusammenhang mit dem „NSU -Ermittlungskomplex" übermittelte das BKA der sächsischen Polizei im November 2011 eine Übersicht mit rd. 9 700 Adressdaten, von denen rd. 220 einen Bezug nach Sachsen aufwiesen. Die in Sachsen lokalisierten Personen bzw. Einrichtungen wurden durch die sächsische Polizei im Zeitraum November bis Dezember 2011 informiert und entsprechend der übermittelten Gefährdungsbewertung des BKA sensibilisiert. Hinsichtlich der darunter befindlichen rd. 50 (größtenteils ehemaligen) Abgeordneten des Sächsischen Landtages bzw. des Deutschen Bundestages sowie rd. 25 Parteieinrichtungen erfolgte die Information unter Einbeziehung bzw. in Abstimmung mit der Landtags- bzw. Bundestagsverwaltung. Eine weitere Differenzierung wurde nicht vorgenommen. In Bezug auf die Benachrichtigung meldete sich etwa ein Zehntel der Betroffenen zurück, um weitere Informationen bzw. Erläuterungen zu erhalten; dem wurde entsprochen. Darüber hinausgehende Sensibilisierungs- oder Schutzmaßnahmen waren nicht erforderlich. Anlässlich des Verfahrens gegen Franco A., Maximilian T. und Mathias F. übermittelte das BKA der sächsischen Polizei im Mai 2017 den Namen und die Adresse einer Person aus Leipzig. Entsprechend des Ersuchens des BKA hat die sächsische Polizei die betreffende Person unverzüglich aufgesucht, um diese darüber zu informieren bzw. zu sensibilisieren, dass sie in den Asservaten des vorliegenden Ermittlungsverfahrens verzeichnet ist und hinsichtlich verfahrensrelevanter Wahrnehmungen befragt. Nach eigenen Angaben war die Betroffene zwischen 2012 und 2015 in einem Abgeordnetenbüro tätig. Darüber hinausgehende Sensibilisierungs- oder Schutzmaßnahmen waren nicht erforderlich. Im sog. „Nordkreuz -Verfahren" ist der sächsischen Polizei durch das BKA im September 2017 eine Übersicht mit rd. 5 500 Adressdaten übermittelt worden. Von diesen sichergestellten Adressdaten haben rd. zehn Adressen einen Bezug nach Sachsen. Des Weiteren teilte das BKA mit, dass es sich bei den sichergestellten Adressdaten nicht um eine neue Aufstellung handelt, sondern ausschließlich um einen Teil einer bereits vor einem Jahr — also bereits im September 2016 — im Internet veröffentlichen Liste mit insgesamt rd. 25 000 Adressdaten. Bei dieser Liste handelt es sich wiederum um einen Teil von rd. 40 000 Kundendaten, die im Zuge eines Hackerangriffs auf einen Duisburger Onlineshop im Januar 2015 veröffentlicht worden sind. Nach Feststellung des BKA stellen die im sog. „Nordkreuz -Verfahren" übersandten Adressdaten keine Liste gefährdeter Personen dar und es besteht auch keine unmittelbare Gefährdung. Entsprechend der Gefährdungsbewertung des BKA ist eine Information der auf der Liste aufgeführten Personen mit Bezug nach Sachsen durch die sächsische Polizei nicht erfolgt. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Welche Möglichkeit, für Bürgerinnen besteht, Auskunft über eine eventuelle Erfassung auf Listen von Rechtsextremen, so diese den Sicherheitsorganen vorliegen , zu erhalten? Bitte das Verfahren mit beschreiben. Das Verfahren über Auskünfte und Akteneinsicht für Privatpersonen und sonstige Stellen betreffs o. g. Listen ist in § 475 Strafprozessordnung geregelt. ndlicher rüßen Prbfl Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-08-30T15:08:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes