STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14274 Thema: „Kooperationsvereinbarung" bei der „Mantrailing"- Ausbildung mit Armin Schweda Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Band 83 (Leif Woidtke: Mantrailing — Fakten und Fiktion) der Schriftenreihe der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ist auf Seite 8 über den Mitautoren der Publikation zu lesen: ,Armin Schweda [...] war als Ausbilder von Mantrailingteams für mehrere Länderpolizeien tätig. Seit 2010 hat er im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung die Mantrailer der Polizei des Freistaats Sachsen ausgebildet.' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Vertragsform, für welchen Zeitraum und für welchen durch Herrn Schweda zu erbingenden Leistungsumfang wurde die in der Vorbemerkung in Bezug genommene „Kooperationsvereinbarung" mit Herrn Armin Schweda durch die Sächsische Staatsregierung geschlossen ? Am 23. April 2010 wurde für die erstmalige Ausbildung von Personensuchhunden für die sächsische Polizei voraussichtlich bis zum Ausbildungsschluss 1. Quartal 2013 zwischen der ehemaligen Polizeidirektion Südwestsachsen , dem ehemaligen Aus- und Fortbildungsinstitut der Sächsischen Polizei mit der Diensthundeschule und Herrn Armin Schweda eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Danach unterstützte Herr Schweda in der ersten Ausbildungsphase bei der Durchführung von wöchentlich einem Trainingstag und alle drei Monate bei einer Leistungsstandüberprüfung, in der zweiten Ausbildungsphase bei einem Trainingstag alle zwei bis vier Wochen und einer Leistungsstandüberprüfung aller drei Monate und in der dritten Ausbildungsphase bei einem Trainingstag alle vier bis acht Wochen sowie bei der Abschlussprüfung. Freistaat Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/63/11-2018/54719 Dresden, 30. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Welche durch Herrn Schweda zu erbringenden Leistungen waren bis zu welchem Zeitpunkt erbracht und welche sind noch zu erbringen? Die in der Kooperationsvereinbarung abgestimmte Unterstützung wurde in der Laufzeit der Kooperationsvereinbarung bis zur letzten Abschlussprüfung im 4. Quartal 2013 durch Herrn Schweda erbracht. Frage 3: In welcher Höher waren Entgelte für die durch Herrn Schweda im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zu erbringenden Leistungen vereinbart, in welcher Höhe wurden Entgelte in welchen Zeiträumen an ihn gezahlt und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Entgelte verbucht und ausgekehrt? Auf der Grundlage von Honorarverträgen wurden im Jahr 2012 2.700 EUR und im Jahr 2013 2.200 EUR aus Kapitel 0316, Titel 42701 „Entgelte und sonstige Aufwendungen für nebenamtliche und nebenberufliche Tätige" für die geleistete Unterstützung an Herrn Schweda ausgezahlt. Die zahlungsbegründenden Unterlagen sowie die Haushaltsüberwachungslisten liegen lediglich bis einschließlich des Haushaltsjahres 2012 vor. Auf Grund der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren gemäß Nr. 10 Verwaltungsvorschrift zu § 34 Sächsische Haushaltsordnung sind die entsprechenden Unterlagen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 nicht mehr vorhanden. Frage 4: Welche Ausbildungsabschlüsse, Zertifikate und Arbeitszeugnisse bzw. adäquate Referenzen welcher Ausbildungseinrichtungen bzw. welcher Behörden welcher Bundesländer sowie des Bundes oder anderer Staaten in Bezug auf Mantrailing".. Ausbildung wies Herr Schweda gegenüber der Sächsische Staatsregierung bzw. nachgeordneten Behörden im Zusammenhang mit dem Abschluss der in der Vorbemerkung in Bezug genommenen „Kooperationsvereinbarung" nach? (Bitte mit Angabe der Landespolizeien bei denen Armin Schweda als Ausbilder tätig war!) Herr Schweda nahm an dem Ausbildungslehrgang 1998/1999 vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK)/Deutschen Roten Kreuz (DRK) zum Rettungshundeausbilder teil. Als ehrenamtlicher BRK-Hundeführer „Mantrailing" absolvierte er zwischen 2003 und 2008 bei der National Bloodhound Association of Switzerland (NBAS)Nirginia Bloodhound Search and Rescue Association (VBSAR) verschiedene NBAS-Prüfungsstufen. In dem Zeitraum von 2004 bis 2007 nahm Herr Schweda an einer dreijährigen Ausbildung zum Mantrailer-Hundeführer bei der NBAS teil. Zudem bestand Herr Schweda in den Jahren 2009 und 2010 jeweils einen „Refresher Test for Mission Ready Teams" (Auffrischungsüberprüfung für Einsatzteams) nach NBASNBSAR-Standard. Darüber hinaus konnte Herr Schweda die „Voraussetzungen zur Ernennung zum DRK Prüfer der Sparte Mantrailing" erfüllen. Die Ernennungsurkunde wurde Herrn Schweda im Jahr 2010 ausgehändigt. Der Status DRK-Prüfer ist die höchste Qualifikationsstufe im DRK-Rettungshundesystem. Sie setzt die allumfassende DRK -Ausbilderqualifikation für Rettungshunde zwingend voraus. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN e Freistaat'ere' SACHSEN Herr Schweda war von 2000 bis 2007 ehrenamtlicher BRK-Ausbildungsbeauftragter für das gesamte Rettungshundewesen im Freistaat Bayern (verantwortlich für ca. 25 Rettungshundestaffeln ). Ab dem Jahr 2001 übte er für zwölf Jahre die Funktionen des ehrenamtlichen Staffelleiters der BRK-Rettungshundestaffel Hof/Saale und des ehrenamtlichen Fachdienstleiters „Rettungshundewesen" im BRK-Kreisverband Hof/Saale aus. Zudem war Herr Schweda von 2003 bis 2007 ehrenamtlicher BRK-Projektleiter „Mantrailing ". Als ehrenamtlicher BRK/DRK-Mantrailer-Hundeführer unterstützte er von 2006 bis 2012 viele Einsätze in Baden-Württemberg, im Freistaat Bayern und im Freistaat Sachsen. Herr Schweda stimmte der Weitergabe dieser Daten an den Sächsischen Landtag zu. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Frage 5 verweisen. Frage 5: Für die Landespolizei welcher Bundesländer war Herr Schweda in welcher Zeit als Mantrailing-Ausbilder tätig? Herr Schweda war in Baden-Württemberg (2008 bis 2010) und in Nordrhein-Westfalen (2007 bis 2010/2011) als „Mantrailing"-Ausbilder tätig. Bis heute übt er diese Tätigkeit im Freistaat Sachsen (seit 2010), in Berlin (seit 2009) und Niedersachsen (seit 2010) aus. Mitfreiundlichen Grüßen P of. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2018-08-30T15:07:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes