STAATSMìNISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076 DÍesden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6114276 Thema: Stand der Umr{istung kommunaler und privater Abwasserbehandlungsanlagen nach dem Stand der Technik Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Bis zum 31. Dezember 2015 mussten kommunale und private Abwasseranlagen nach dem Stand der Technik umgerüstet werden. Während der Bau und die Umrüstung kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen nach entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen mit den verantwortlichen wasserbehörden auch nach Ablauf dieser Frist durchgeführt werden, drohen Betreibern privater Abwasserbehandlungsanlagen Straf- / Bußgelder und Zwangsmaßnahmen. Gleichzeitig ist bekannt, dass tausende Kleinkläranlagen auch von 2016 bis heute aus verschiedensten Gründen noch nicht nach dem Stand der Technik umgerüstet oder als abflusslose Grube ausgebaut sind." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie viele private Kleinkläranlagen werden aktuell noch betrieben, ohne dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen , wie viele Einwohner sind an diese angeschlossen und wie viele private Kleinkläranlagen, die nicht bis zum 31.12.2015 umgerüstet worden sind, wurden zwangsweise stillgelegt oder vom Betreiber als abflusslose Grube umgerüstet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Zweckverbänden ) Die Daten zum Stand der Technik bei privaten dezentralen Anlagen (das sind Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) werden von den unteren Wasserbehörden jährlich, jeweils zum Stand 31. Dezember erhoben. Nach den aktuell vorliegenden Daten wurden zum Stand 31. Dezember 2017 im Freistaat Sachsen noch 1 1.774 private Abwasseranlagen (Kleinkläranlagen Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 2. August 201 I Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t270 Dresden, k.t,43 s¡mu1+ - Ob Arunturntl.tu &r S@ñ h&ñlnLt.dw û Uikh ùñd dd&bÞ Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 0'1097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erre¡chen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Fiir Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am K0nigsufer. Ft¡r alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspfl ¡chten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de * Kein Zugang für elektronisch signierte sowio für verschlüsselte elektronischê DokumenteSeite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UI4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 und abflusslose Gruben), die nicht dem Stand der Technik entsprechen, betrieben. An diese privaten Abwasseranlagen waren 23.788 Einwohner angeschlossen. Eine Aufschlüsselung dieser Angaben nach Zweckverbänden liegt der Staatsregierung nicht vor. Zur Entlastung der unteren Wasserbehörden und aufgrund des bereits erreichten Umsetzungsstandes werden die Daten seit dem Jahr 2017 nur noch bezogen auf die Landkreise und Kreisfreien Städte erhoben. Die auf die Landkreise und Kreisfreien Städte bezogenen Angaben sind in der Tabelle in Anlage 1 zusammengestellt. Vom 31. Dezember 2015 bis 31. Dezember 2017 wurden 23.225 private Abwasseranlagen an den Stand der Technik angepasst. Die Anzahl der in diesem Zeitraum zwangsweise stillgelegten oder vom Betreiber als abflusslose Grube umgerüsteten Kleinkläranlagen ist der Staatsregierung nicht bekannt. Frage 2: Gegen Betreiber privater Kleinkläranlagen, welche nach wie vor nicht ihre Anlagen an den Stand der Technik angepasst haben, drohen Zwangsgelder, Ersatzvornahmen oder Stilllegungen. Entsprechend der kleinen Anfrage Drs. 6/8169 haben einige untere Wasserbehördenjedoch zusätzlich auch Bußgelder festgesetzt. Wie oft wurden Bußgeldverfahren seit dem Jahr 2017 eingeleitet, in welcher Höhe wurden die Bußgelder festgesetzt und in welcher Gesamthöhe wurden diese bislang vollstreckt? (Bitte Auflistung pro Landkreis) Die zuständigen unteren Wasserbehörden im Freistaat Sachsen haben im Jahr 2017 insgesamt 360 Bußgeldbescheide in Höhe von 100 bis 1.100 Euro erlassen und vollzogen . Die Angaben, die die einzelnen Landkreise und Kreisfreien Städte dazu abgegeben haben, sind in der Tabelle in Anlage 2 zusammengefasst. Frage 3: Wie viele kommunale Abwasserbehandlungsanlagen wurden noch nicht an den aktuellen Stand der Technik angepasst und wie viele von diesen sind jeweils nach wie vor in der Planungsphase sowie in der Bauphase? (Bitte Einzelauflistung der jeweiligen Anzahl der Anlagen pro Zweckverband sowie Auflistung der Planungen, wie viele der Anlagen in den jeweiligen Landkreisen pro Jahr beginnend mit 2018 fertig stellt werden sollen.) lnsgesamt drei ötfentliche Kläranlagen mit einer Kapazität über 50 Einwohnerwerten entsprechen nicht dem Stand der Technik. Die Angaben dazu sind in der Tabelle in Anlage 3 zusammengestellt. Seite 2 von 4 STAAT SI\4 ì N I ST E RI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Wie viele Betreiber privater Kleinkläranlagen sowie Träger kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen mussten Fördergelder zurückzahlen , beispielsweise weil Fristen nicht eingehalten wurden? (Bitte Auflistung der Fälle pro Entsorgungsgebiet der Zweckverbände, Unterteilung in kommunale und private Betroffene sowie Nennung derjeweiligen Gesamtsummen, welche pro Entsorgungsgebiet von privaten oder kommunalen Betroffenen zurückgezahlt werden mussten) Die Auszahlung von Zuschüssen für Kleinkläranlagen und die Förderung ötfentlicher Maßnahmen erfolgt nach Durchfuhrung der Maßnahme im Erstattungsverfahren auf der Basis tatsächlich getätigter Ausgaben. Nachträgliche Rückzahlungen ausgezahlter Fördermittel wegen versäumter Fristen sind daher nicht zu vezeichnen. Bei der Darlehensförderung von Kleinkläranlagen kam es seit dem 31. Dezember 2015 in den nachstehend aufgeführten Fällen zu einer Darlehenskündigung und in der Folge zu einer Rückforderung der ausgezahlten Darlehensbeträge von Privaten: Landkreis Anzahl Darlehen gekündigter Darlehensbetrag Mittelsachsen 3 8.676,24 EUR Vogtlandkreis 1 6.000,00 EUR Twickau 2 8.419,76 EUR Bautzen 5 31.392,06 EUR Görlitz 2 11.096.16 EUR Meißen 1 3.897,25 EUR Summe 14 69.481,47 EUR Eine statistische Erfassung der Fälle nach Kündigungsgründen (zum Beispiel Förderverstöße , verspätete Mittelverwendung, Verkauf des geförderten Gegenstandes, Zahlungsrückstände, lnsolvenz und so weiter) und Entsorgungsgebieten der gesetzlichen Aufgabenträger erfolgt nicht. Frage 5: Es ist bekannt, dass verschiedene Eigentümer privater Kleinkläranlagen durch entsprechende Laboruntersuchungen nachweisen konnten, dass ihre 3-Kammer-Kleinkläranlagen auch ohne Umrüstung die Grenzwerte im CSB- und BSB-Gehalt sicher einhielten. lm Regelfall betrifft dies vor allem Anlagen mit niedriger Auslastung. Wie viele Fälle sind der Staatsregierung bekannt, bei denen Betreiber versucht haben den Weiterbetrieb ihrer bestehenden Analgen nach Vorlage von Analyseergebnissen der Abflusswerte zu elwirken und in wie vielen Fällen und für welche Zeiträume wurden diesen Eigentümern der Weiterbetrieb der Anlage gestattet? Falls es keine Ausnahmegenehmigungen gab, aus welchen Gründen wurde diese verwehrt, trotz Nachweis, dass die gesetzlich geforderten Ablaufirerte eingehalten werden? Der Staatsregierung ist kein Fall bekannt, in dem ein Eigentümer einer privaten Kleinkläranlage durch entsprechende Laboruntersuchungen nachweisen konnte, dass seine 3-Kammer-Kleinkläranlage auch ohne Umrüstung die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für CSB- und BSBs sicher einhalten. Seite 3 von 4 STAATSI\4 I N I STERì U I\4 FÜR UMWELT UND TANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Der Staatsregierung ist ein Fall bekannt, in dem ein Eigentümer einer privaten Kleinkläranlage durch entsprechende Laboruntersuchungen nachweisen wollte, dass seine Dreikammerausfaulgrube auch ohne Umrüstung die Grenzwerte für CSB und BSB5 sicher einhält. Dieser Nachweis konnte nicht erbracht werden; der diesbezüglichen Petition Nr.06/02088/3 konnte mit der Beschlussempfehlung in Drs.-Nr.6/13765 nicht abgeholfen werden. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung ç" ra Kle Anlagen: 3 Seite 4 von 4 D¡s.6114276 Anlage I Stand der Umrüstung kommunaler und privater Abwasserbehandlungsanlagen nach dem Stand der Technik Landkreis/ Kreisfreie Stadt Kleinkläranlagen (KKA) und abflusslose Gruben (aG), die nicht dem Stand der Technik entsprechen KKA+aG I angescnlossene Einwohner Anzahl Anzahl 1 3 2 Mittelsachsen 3.730 6.351 Zwickau 717 2.286 Erzgebirgskreis 1.824 4.456 Vogtlandkreis 1.079 2.818 Landkreis Leipzig 1.297 2.070 Görlitz 127 316 Bautzen 515 712 Nordsachsen 886 1.767 Meißen 793 1.471 Sächsische Schweiz- Ostezqebiroe 765 1.474 Leipzig 0 0 Chemnitz 29 29 Dresden 12 38 I 11.774 23.788 Datenstand: 31. Dezember 2017 Drs.6114276 Anlage 2 Stand der Umrüstung kommunaler und privater Abwasserbehandlungsanlagen nach dem Stand der Technik Landkreis/Kreisfreie Stadt Bußgeldbescheide Anzahl Höhe 1 2 3 Mittelsachsen 0 Zwickau 72 insgesamt 43.750 EUR Erzgebirgskreis 23 100 - 600 EUR Vogtlandkreis 193 250 - 1.100 EUR Landkreis Leipzig 0 Görlitz 0 Bautzen 66 jeweils 528 EUR Nordsachsen 0 Meißen 4 jeweils 200 EUR Sächsische Schweiz-Ostezgebi rge 0 Leipzig 0 Chemnitz 2 jeweils 750 EUR Dresden 0 I 360 100 - 1.100 EUR Drs.6114276 Anlage 3 Stand der Umrüstung kommunaler und privater Abwasser behandlungsanlagen nach dem Stand der Technik Beschreibung der Maßnahme Die Anlage soll im Jahr 2019 rekonstruiert werden. Sie behandelt nur gewerbliches Abwasser. Die Anlage soll im Jahr 2018 außer Betrieb genommen und das Abwasser zur KA Grimma übergeleitet werden Die Anlage soll rekonstruiert werden Geplante Kapazität der Kläranlage in EW 80 300 Derzeitige Kapazität der Kläranlage in EW 80 67 550 Bezeichnung Kläranlage Knautnaundorf 2 Grimma - Grenzstraße Weißig a. R. Kommunaler Aufgabenträger Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land Versorgungsverband Grimma Geithain Gemeinde Lampertswalde 2018-08-29T12:28:45+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes