STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT sÄcHSIScHES STAATSMINISTERIUM FÜR UN,IWELT UND LANDWIRTScHAFT Postfach 1005'10 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6114277 Thema: Auswirkungen der zwangsweisen Umrüstung privater Kleinkläranlagen in Bezug auf die Gewässerqualität und der Fehleranfälligkeit im Betrieb Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,Die Pflicht zur Umrüstung privater Kleinkläranlagen beruht zum einen auf dem Ziel der Verbesserung der Gewässerqualität, zum anderen auf der politischen Entscheidungen, dass diese Umrüstung einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung dieses Ziels leisten kann. In Laborversuchen wurden zwaÍ tatsächlich besser Reinigungsleistungen festgestellt, in der Praxis vermehren sich jedoch zahlreiche Beobachtungen, dass vollbiologische Kleinkläranlagen in ihrem Betrieb instabil sind. Gründe hierfür sind nicht nur eine falsche Technik oder falsche Anwendung, sondern auch gewöhnliche Dinge, wie die ärztlich verordnete Einnahme von Medikamenten oder die Abwesenheit im Urlaub. Auch der positive Einfluss auf die Gewässerqualität ist oftmals nicht zu beobachten. lm Gegensatz dazu, wurden während Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit sogar höhere Umweltbelastungen festgestellt, da sich hierbei oft Blähschlamm bildet, welcher ausgeschwemmt wird." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 35'l 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 2. August 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t271 Dresden,¿!¿2- '1.'/ê simul+ o)(o @ CO @ oN Dþ ¿urutrtuinÌråuy. d.r $.b¡d.n Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsèn.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befìnden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze g¡lt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de * Kein Zugang für elektronisch sign¡erte sowie für verschlüsselte elektrcnische DokumenteSeite 1 von 4 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 1: Mängel in der Funktionstüchtigkeit von Kleinkläranlagen sowie die Anzeige der Behebung durch die Wartungsfirmen werden nur den Abwasserzweckverbänden gemeldet. Die unteren Wasserbehörden werden jedoch über erhebliche Mängel sowie über nicht fristgerecht behobene Mängel informiert. Die Mängel werden dabei laut Drs.6/5379 einzeln nach Art des Mangels erfasst. Von welchen Abwasserzweckverbänden wurden den unteren Wasserbehörden wie viele Mängel gemeldet und um welche Art handelte es sich dabeijeweils? Für die im Jahr 2017 von den zuständigen Aufgabenträgern an die unteren Wasserbehörden gemeldeten Mängel wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6113947 vom 26. Juli 2018 (Antwort auf Fragen 2 und 3 sowie Anlage 2) venruiesen. Zu den im Jahr 2016 von den zuständigen Aufgabenträgern an die unteren Wasserbehörden gemeldeten Mängel wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/9348 vom 19. Mai 2017 (Antworten zu Fragen 4 und 5 sowie Anlage 1) verurriesen. Frage 2: Wurden Rahmen der Kontrolltätigkeiten aufgrund regelmäßig nicht funktionierender Kleinkläranlagen, insbesondere fortwährender Grenzwert-überschreitungen, bereits Zwangsmaßnahmen, wie Geldbusen und Stilllegungen festgesetzt oder vollstreckt? Wenn ja wie oft und welche? Nach Abfrage bei der Landesdirektion Sachsen wurden im Freístaat Sachsen fünf Bußgeldverfahren (bereits im Jahr 2012 durch das Landratsamt Leipzig) wegen fehlender Wartung und festgestellter Übenvachungswertüberschreitung durchgeführt. Die vollstreckten Geldbußen lagen dabei in Höhe von 40 bis 250 EUR. Zwei Verfahren gegen Kleinkläranlagenbetreiber wegen Mängeln bei der Betriebsführung ihrer Kleinkläranlage hat das Landratsamt Bautzen eingeleitet. Ziel der Verfahren ist es, die hier erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse zu widerrufen. Frage 3: Wie werden Überschreitungen von Grenzwerten bei vollbiologischen Kleinkläranlagen gehandhabt, wenn die Funktionsfähigkeit dieser aufgrund der Einnahme von ärztlich verschriebenen Medikamenten über einen längeren Zeitraum (mehrere Wochen oder auch Jahre) eingeschränkt ist, z.B. durch Einnahme von Antibiotika oder Krebsmedikamenten und gibt es Handlungsanweisungen, wie in diesen Fällen mit den Kleinkläranlagen umgegangen werden muss? Nach den bisherigen Erfahrungen der sächsischen Wasserbehörden und der vorliegenden lnformationen können relevante nachteilige Einflüsse von Medikamenten auf Kleinkläranlagen nicht bestätigt werden. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 So wurden im Rahmen einer vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft geförderten und vom Bildungs- und Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserbehandlung (BDZ e. V.) mit dem lnstitut für Wasserbau und Siedlungswasserwirtschaft (lWS), der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (HTWK Leipzig) erarbeiteten Studie zur Betriebs- und Leistungsfähigkeit von vollbiologischen Kleinkläranlagen bis 50 Einwohnen¡rerte festgestellt, dass bislang keine signifikante Beeinflussung durch Arzneimittel auf die Reinigungsleistung von vollbiologischen Kleinkläranlagen nachgewiesen werden konnten. Frage 4: Wie hoch schätzt die Staatsregierung die durch Umrüstung von Kleinkläranlagen eingesparten Frachten an organischer Masse, die bei fehlerfreiem Betrieb weniger in die Gewässer gelangen und gibt es in Sachsen an irgendeinem Gewässer Messreihen, welche die Verringerung der Gewässerbelastung durch die zwangsweisen Umbau der privaten Abwasserentsorgung belegen (beispielsweise durch Messungen vor und hinter einem Dorf mit dezentraler Abwasserentsorgung )? lm Freistaat Sachsen wird das Abwasser von circa 370.000 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2015) dauerhaft über private dezentrale Abwasseranlagen (Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben) entsorgt. Der Anteil der Einwohner mit abflusslosen Gruben an den dezentralen privaten Abwasseranlagen wird nicht separat erfasst, er wird mit 20 Prozent angenommen. Bei vollständiger Umrüstung der Kleinkläranlagen kann die Frachtreduzierung bezüglich des BSBs (Biochemischer Sauerstoffbedarf in fünf Tagen) mit 3.500 Tonnen pro Jahr abgeschätzt werden. Der Abschätzung liegt eine einwohnerspezifische BSB5-Fracht von 60 Gramm pro Tag im häuslichen Rohabwasser zugrunde, und es wird eine Steigerung der Reinigungsleistung von durchschnittlich 33 Prozent bei mechanischen Kleinkläranlagen auf 87 Prozent bei Anlagen mit biologischer Reinigungsstufe angenommen. Das landesweite Gewässeruntersuchungsprogramm des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) dient in erster Linie der Bewertung von Gewässerkörpern im Freistaat Sachsen nach EU-Wasserrahmenrichtlinie und der damit in Verbindung stehenden Grundwasser- beziehungsweise Oberflächengewässerverordnung des Bundes. Die gewonnenen Messdaten sind im lnternet verfügbar: https;//www. umwelt.sachsen.de/umwelVwasser/6241 . htm https ://www. umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/71 1 2. htm Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 5: lst die Funktionsweise der biologischen Reinigungseinheit von Kleinkläranlagen gestört, findet sich regelmäßig auf der Wasseroberfläche sogenannter Blähschlamm. Dieser gelangt ungehindert in den Ablauf, so dass im Gegensatz zu 3-Kammer-Kleinkläranlagen in diesen Fällen deutlich erhöhte organische Frachten ausgeschwemmt werden. Welche Untersuchungen liegen der Staatsregierung vor, die die Fehleranfälligkeit der Anlagen in typischen Kleinhaushalten mit 2-4 angeschlossenen Einwohnern in der Praxis auswerten und die Auswirkungen von Störungen der biologischen Reinigungseinheit im Vergleich zur Nutzung herkömmlicher 3-Kammer-Kleinkläranlagen auf die Gewässerqualität untersuchen? Wenn keine derartigen Untersuchungen vorliegen, wie wird die beschriebene Fehleranfälligkeit in Kleinhaushalten und die Auswirkungen dieser auf die Gewässerqualität von der Staatsregierung eingeschätzt und welche Daten liegen dieser Einschätzung zu Grunde? Untersuchungen zur Reinigungsleistung von biologischen Kleinkläranlagen wurden im Rahmen des Prolektes ,,Betriebs- und Leistungsfähigkeit von vollbiologischen Kleinkläranlagen bis 50 Einwohnen¡rerte" durchgeführt. ln Zusammenarbeit des BDZ e. V. mit dem IWS der HTWK Leipzig sind etwa 18.000 Wartungsprotokolle von circa 4.250 Kleinkläranlagen im Freistaat Sachsen ausgewertet worden. Über die Reinigungsleistung mechanischer Kleinkläranlagen (Mehrkammerabsetz- und Mehrkammerausfaulgruben nach DIN 4261, Ausgabe 1991) liegen aus der Vergangenheit ausreichende Kenntnisse vor. Eine maximale Reinigungsleistung von 50 Prozent kann in Mehrkammerausfaulgruben erreicht werden. Bei einer durchschnittlichen Konzentration im häuslichen Rohabwasser von 800 Milligramm pro Liter CSB (Chemischer Sauerstoffbedarf) und 400 Milligramm pro Liter BSBs sind im Ablauf einer solchen Anlage im günstigen Fall Konzentrationen von 400 Milligramm pro Liter CSB und 200 Milligramm pro Liter BSB5 zu en¡rarten. Nach den ausgewerteten Wartungsergebnissen liegt der Ablaufmittelwert bei biologischen Kleinkläranlagen für den CSB bei 124 Milligramm pro Liter. Mit Ausnahme von sonstigen Belebungsanlagen und Kombinationsanlagen wird bei allen anderen Verfahrenstechniken im Mittel die Mindestanforderung nach Anhang 1 der Abwasserverordnung von 150 Milligramm pro Liter CSB eingehalten. Gewässeruntersuchungen waren nicht Gegenstand des Projektes. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung / .g h4( -Barbara KlepSch--/ Anlage 1 Seite 4 von 4 Drs.6114277 Auswirkungen der zwangsweisen Umrüstung privater Kleinkläranlagen in Bezug auf die Gewässerqualität und der Fehleranfälligkeit im Betrieb Anlage Art der erheblichen Mängel im Jahr 2017 5 bauliche Mängel bauliche Mängel Versickerung defekt fortwährende Grenzwertüberschreitung bauliche Mängel keine Wartung Versickerung defekt fortwährende Grenzwertü berschreitung fortwährende Grenzwertüberschreitung fortwährende Grenzwertüberschreitung keine erheblichen Mängel angezeigt keine Wartung bauliche Mängel Versickerung defekt fortwährende Grenzwertüberschreitung bauliche Mängel keine Wartung bauliche Mängel keine Entschlammung bauliche Mängel im Jahr 2017 angezeigte erhebliche Mängel 4 (in Summe Spalte 3 enthalten) 1 2 1 3 3 5 1 1 3 3 0 1 1 1 1 1 1 3 1 3 Anzahl der vom AT im Jahr 2017 angeze¡gten Mängel 3 1 2 1 27 20 5 1 1 4 3 2 1 3 1 2 1 2 3 1 4 Aufgabenträger (AT) der Abwasserbeseitigung 2 Versorgungsverband Grimma-Geithain ZVWALL AZV Muldenaue AZV Espenhain AZV Am Klosterwasser AZV Kamenz-Nord AZV Klosterberg AZV Obere Spree Bernsdorf Doberschau-Gaußig Schmölln-PuLkau Großpostwitz Hochkirch Hoyerswerda Königswartha Kubschütz Neukirch/LausiÞ ZV Bischofswerda-Röderaue Landkreis / Kreisfreie Stadt 'l Landkreis Leipzig Landkreis Bautzen Seite 1 von 4 Drs.6114277 Auswirkungen der zwangsweisen Umrüstung privater Kleinkläranlagen in Bezug auf die Gewässerqualität und der Fehleranfälligkeit im Betrieb Anlage Art der erheblichen Mängel im Jahr 2017 5 keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine Wartung im Jahr 2017 angeze¡gte erhebliche Mängel 4 (in Summe Spalte 3 enthalten) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Anzahl der vom AT im Jahr 2017 angeze¡gten Mängel 3 0 0 20 5 2 31 6 1 0 260 1 0 15 30 12 1 0 21 8 0 2 1 Aufgabenträger (AT) der Abwasserbeseitigung 2 RZV ZwickauA/üerdau AZV Lu n gwitztal/Steegenwiesen AZV Götzenthal ZV Frohnbach es wurden von keinem AT erhebliche Mängel gemeldet Abwasserverband Untere Döllnitz: Gemeindeverwaltung Wermsdorf: Gemeindeverwaltung CavertiÞ: Oberes Döllnitztal Stadtverwaltung Belgern-Schildau ZAWDH Bad Düben: AZV Mittlere Mulde Stadtentwässerung Dresden GmbH Landkreis / Kreisfreie Stadt 1 Landkreis Zwickau Landkreis Sächsische Schweiz Ostezgebirqe Landkreis Nordsachsen LH Dreden Stadt Leipzig Ezgebirgskreis Wasseruerke Westezgebirge Seite 2 von 4 Drs.6114277 Auswirkungen der zwangsweisen Umrüstung privater Kleinkläranlagen in Bezug auf die Gewässerqualität und der Fehleranfälligkeit im Betrieb Anlage Art der erheblichen Mängel im Jahr 2017 5 keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt keine erheblichen Mängel angezeigt fortwährende Grenzwertüberschreitung fortwährende Grenzwertüberschreitung keine erheblichen Mängel angezeigt fortwährende Grenzwertüberschreitung bauliche Mängel keine erheblichen Mängel angezeigt bauliche Mängel keine erheblichen Mängel angezeigt fortwährende Grenzwertüberschreitung keine Wartung im Jahr 2017 angeze¡gte erhebliche Mängel 4 (in Summe Spalte 3 enthalten) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 0 I 1 0 1 0 6 Anzahl der vom AT im Jahr 2017 angeze¡gten Mängel 3 71 73 1 3 1 6 24 4 1 27 0 1 1 1 I 1 1 1 4 14 Aufgabenträger (AT) der Abwasserbeseitigung 2 AZV Olbernhau AZV Oberes Zschopau- und Sehmatal Stadt Marienberg Westsächsische Abwasser- und Dienstleistungs GmbH (WAD) Zweckverband Abwasser Schlematal (ZAST) AZV Zschopau/Gornau Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (ZWA Hainichem) keine Mängel bekannt und Zweckverbände haben nichts gemeldet AZV Obere Freiberger Mulde ZWA MEV WZV Freiberg Gemeinde Oberschöna Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESc) Landkreis / Kreisfreie Stadt 1 Vogtlandkreis Landkreis Mittelsachsen Stadt Chemnitz 22 Landkreis Meißen keine U nterteilung in Aufgabenträger Seite 3 von 4 Drs.6114277 Auswirkungen der zwangsweisen Umrüstung privater Kleinkläranlagen in Bezug auf die Gewässerqualität und der Fehleranfälligkeit im Betrieb Anlage Art der erheblichen Mängel im Jahr 2017 5 keine erheblichen Mängel angezeigt im Jahr 2017 angezeigte erhebliche Mängel 4 (in Summe Soalte 3 enthalten) 0 57 Anzahl der vom AT im Jahr 2017 angezeigten Mängel 3 0 782 Aufgabenträger (AT) der Abwasserbeseitigung 2 es wurden von keinem AT Mängelangezeigt Landkreis / Kreisfreie Stadt 1 Landkreis Görlitz Summe Seite 4 von 4 2018-08-31T13:26:31+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes