STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14279 Thema: Krankenhausplan in Sachsen - Verschiebung des Beschlusses Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Wie man der Freien Presse am 28.07.2018 entnehmen konnte, soll der Krankenhausplan nun erst nach der Sommerpause beschlossen werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was sind die Gründe für die erneute Verschiebung des seit mehreren Jahren fälligen Krankenhausplans? Frage 2: Was sind die ursächlichen Gründe, dass nun doch vernünftiger Weise keine Betten gestrichen werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die 11. Fortschreibung des Sächsischen Krankenhausplanes trat am 01. Januar 2014 in Kraft. Nach§ 3 Satz 1 des Sächsischen Krankenhausgesetzes wird der Krankenhausplan in der Regel im Drei-Jahresrhythmus fortgeschrieben . Die 12. Fortschreibung mit Inkrafttreten zum 01. September 2018 ist insoweit mit der Regelung in § 3 Satz 1 des Sächsischen Krankenhausgesetzes vereinbar. In den kommenden Jahren wird sich die Rolle von Krankenhäusern voraussichtlich deutlich verändern. Insbesondere durch den Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode auf Bundesebene, der am 12. März 2018 unterzeichnet wurde, sind Veränderungen auf gesetzlicher Ebene und bei sonstigen Rahmenbedingungen zu erwarten. Hierzu zählen bspw. ausstehende Regelungen zur sektorenübergreifenden Versorgung und zu weiteren Qualitätsindikatoren. Auch die Regelungen des inzwischen vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfes eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals, welches unter anderem Festlegungen zur Personalbemessung und die Fortsetzung des Krankenhausstrukturfonds vorsieht, lassen erhebliche Auswirkungen auf die Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.51-18/707 Dresden, y. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 O 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Krankenhäuser im Freistaat Sachsen erwarten. Diese Entwicklungen wurden während der Fertigstellung der 12. Fortschreibung im Frühsommer 2018 nochmals neu bewertet und entschieden, die 12. Fortschreibung im Wesentlichen auf notwendige und zeitlich nicht aufschiebbare Strukturänderungen zu beschränken. Frage 3: Wann soll der Krankenhausplan zum Beschluss vorliegen? Der Krankenhausplan für den Freistaat Sachsen, 12. Fortschreibung, wurde am 28.08.2018 vom Kabinett beschlossen. Frage 4: Ist der Krankenhausplan nach Einschätzung der Staatsregierung geeignet , die medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu gewährleisten und wenn ja, worauf begründet sich diese Einschätzung? Der Krankenhausplan gewährleistet die stationäre medizinische Versorgung im ländlichen Raum, da er ausreichende Bettenkapazitäten sowie im Rahmen einer abgestuften Krankenhauslandschaft ein gut aufgestelltes Fächerspektrum in den Gebieten des ländlichen Raumes vorsieht. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-08-31T13:22:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes