STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 O 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14281 Thema: Nachfrage zur Drs. Nr. 6/13788, Kinder mit geringfügiger Nebenbeschäftigung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Laut der Beantwortung auf die Kleine Anfrage zur o. g. Drucksache, liegen der Staatsregierung keine statistischen Daten zu geringfügiger Beschäftigung bei Kindern und Jugendlichen vor. Jedoch besteht eine Meldepflicht der Arbeitgeber bei solchen Beschäftigungsverhältnissen bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Pflicht zu entsprechenden Pauschalangaben in Höhe von maximal 31,29 % für 2017 und 2018." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kinder und Jugendliche in Sachsen wurden von den Arbeitgebern in den letzten fünf Jahren bei der Minijob-Zentrale zu geringfügiger Nebenbeschäftigung angemeldet? (Bitte auflisten nach Jahren !) Frage 2: Wie hoch war das Durchschnittsalter der unter Frage 1 erfragten Kinder? (Bitte auflisten nach Jahren!) Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben} 44-0141.51-18/704 Dresden, ?J7 August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die Zahl der Kinder und Jugendlichen und deren Durchschnittsalter der letzten fünf Jahre ist beigefügter Tabelle zu entnehmen. Berichtsjahr bis unter 15 15 bis unter 18 Summe Durchschnitts- Jahre Jahre alter 2013 709 4.154 4.863 15,8 2014 310 2.836 3.146 16,0 2015 311 2.960 3.271 16,0 2016 496 3.334 3.830 15,9 2017 427 3.782 4.209 16,0 Quelle: Statistik der Minijob-Zentrale vom 14.08.2018 „Minijobber in Sachsen: Kinder und Jugendliche nach dem Alter" Frage 3: Wie viele Kontrollen zur Einhaltung des JArbSchG wurden von der Landesdirektion Sachsen Abteilung Jahresschutz in den letzten fünf Jahren durchgeführt ? (Bitte auflisten nach Jahren!) Die Zahl der Kontrollen zum JArbSchG ist beigefügter Tabelle zu entnehmen. Berichtsjahr Zahl der Kontrollen der Landesdirektion Sachsen, Abteilung Arbeitsschutz zum JArbSchG 2013 217 2014 206 2015 182 2016 157 2017 148 Quelle: Statistik des SMWA, Stand 8/2018 Frage 4: Warum werden die Daten von der Bundesagentur für Arbeit nicht erfasst, obwohl Antragsteller von Leistungen nach SGB II bei der Antragstellung solche Daten angeben müssen und es schon wichtig wäre, in wie vielen Familien Kinder im Grunde nichts von ihrem Einkommen behalten können, da es von den Sozialleistungen wieder abgezogen wird? Das Einkommen aus „Ferienarbeit" stellt nach der Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit (BA) Regionaldirektion Sachsen seit 2010 privilegiertes Einkommen dar, vorher war es den anderen Einkommensarten gleichgestellt. Mit einer gesetzlichen Änderung vom 04.05.2010 wurde jedoch die Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Alg II-V) in § 1 um den Abs. 4 erweitert, der Einnahmen von Schülerinnen und Schülern aus sogenannten Ferienjobs explizit als nicht zu berücksichtigendes Einkommen ausweist (allerdings nur bis zu einer Dauer von 4 Wochen und einem Betrag von 1.200 €; alles, was darüber hinaus geht, ist „normales" Einkommen). Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Nicht zu berücksichtigendes, d.h. privilegiertes Einkommen, wird demnach in dem BA- Leistungsverfahren A2LUAllegro nicht erfasst. Außerdem ist es kein Bestandteil der zu erhebenden Merkmale nach § 51 b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und wird demnach auch nicht von den zugelassenen kommunalen Trägern über den Datenstandard XSozial-BA-SGB II geliefert. Demnach liegen in der Grundsicherungsstatistik SGB II keine statistischen Daten zu Einkommen aus sogenannten Ferienjobs vor. Mit freundlichen Grüßen ~,.& Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-08-29T09:56:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes