STAATSTVI1NISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14283 Thema: Förderung von Feuerwehrführerscheinen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Feuerwehrführerscheine wurden im Jahr 2018 bereits gefördert oder beantragt? Bitte nach Anzahl, Gemeinden und Landkreisen aufschlüsseln. Im Jahr 2018 wurden bisher weder Feuerwehrführerscheine beantragt noch gefördert. Frage 2: Welche Fristen gelten für das Jahr 2018 für die Beantragung von Förderung für Feuerwehrführerscheine? Die Förderanträge für Feuerwehrführerscheine haben für das Jahr 2018 bis spätestens zum 30. September zu erfolgen. Frage 3: Wann wurden die Kommunen über die Förderung von Feuerwehrführerscheinen und die Fristen zur Beantragung informiert? Die Kommunen wurden erstmals mit Verkündung des Zukunftspaktes Brandschutz im Rahmen der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten am 31. Januar 2018 über die Förderung von Feuerwehrführerscheinen informiert . Über die Fristen zur Beantragung wurden die Bewilligungsbehörden erstmals in einer Dienstberatung des Staatsministeriums des Innern am 27. April 2018 sowie in der Dienstberatung mit den Kreisbrandmeistern am 21. Juni 2018 informiert. Mit Erlass des Staatsministeriums des Innern vom 2. August 2018 wurde die Landesdirektion Sachsen gebeten, die Landkreise über die Neuregelungen der am 27. Juli 2018 in Kraft getretenen Richtlinie Feuerwehrförderung (u. a. die Förderung von Feuerwehrführerscheinen und die Fristen für die Beantragung im Jahr 2018) umgehend zu informieren. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/63/10 Dresden, 30. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Ist eine rückwirkende Förderung von Feuerwehrführerscheinen für Kommunen geplant, die bereits vor Beschluss des Investitionspakets Feuerwehrführerscheine finanziert haben? Eine rückwirkende Förderung von Feuerwehrführerscheinen ist nicht vorgesehen, da dies gegen bestehendes Haushaltsrecht verstoßen würde (vorzeitiger Maßnahmebeginn ). Frage 5: Wie viele Feuerwehrführerscheine wurden vor Beschluss des Investitionspakets Feuerwehr in diesem Jahr durch angehörige der Freiwilligen Feuerwehren erworben ? Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln. Von einer Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen über die Anzahl der Lastkraftwagen(Lkw)-Führerscheine, die vor Beschluss des Investitionspakets Feuerwehr durch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren erworben wurden, keine Erkenntnisse vor. Eine Pflicht der Staatsregierung , sich die erfragten Daten zu verschaffen, besteht nicht. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn nach §§ 5 und 6 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz , Rettungsdienst und Katastrophenschutz erfüllen die Kommunen ihre Aufgaben auf dem Gebiet des Brandschutzes als weisungsfreie Pflichtaufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Dazu gehört auch, dass sie sachlich zuständig sind für die Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und den Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr nach dem Brandschutzbedarfsplan und die Ausstattung mit den erforderlichen baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen . Sofern Einsatzfahrzeuge der Lkw-Klasse notwendig werden, ist von ihnen auch dafür Sorge zu tragen, dass bei den Maschinisten, die diese führen, die erforderlichen Fahrerlaubnisklassen vorhanden sind. Mirfr u j en ( r üß en P f. Dr. Roland Viöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-08-30T15:09:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes