STAATSIVI I N I ST E RI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6114285 Thema: Entwicklung und Auswirkungen von Umweltmaßnahmen auf Fauna und Flora im Bezug auf sogenannte Otterdurchlässe Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Hat sich die Fischotterpopulation nach der Renaturierung und Schaffung von Otterdurchlässen in Sachsen verändert? Bitte nach Vorkommensgebieten / Habitaten angeben. Eine nach Vorkommensgebieten/Habitaten aufgelöste Populationsentwicklung kann nicht angegeben werden, weil hierfür eine flächendeckende Erfassung erforderlich wäre, die nicht stattfindet. Eine auf die Landesfläche bezogene Entwicklung lässt sich aus den Stichproben, die im Rahmen des FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Monitorings untersucht werden, ableiten. Danach hat die Population in den letzten Jahren moderat zugenommen. Eine wesentliche Ursache dafür sind die artenschutzrechtlichen Verbote einer direkten Verfolgung von Fischottern sowie die mit Verbesserung der Wasserqualität einhergehende Erhöhung des Nahrungsangebotes in den Fließgewässern. Frage 2: Wurde nach Schaffung von Otterdurchlässen eine Abnahme des Fischbestandes in den Vorkommensgebieten festgestellt? Bitte nach Vorkommensgebieten / Habitaten angeben. Der Staatsregierung liegen dazu keine Daten vor. Das regelmäßig von der Fischereibehörde in Fließgewässern durchzuführende Fischmonitoring erfolgt nach den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Dabei gab es in den letzten Jahren bei den Fischpopulationen sowohl Verbesserungen als auch Verschlechterungen in einzelnen Oberflächenwasserkörpern . Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 2. August 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t272 Dresden, Z8.C,q s¡mut+ t-(o ñto(r) @ oñt Dh &tú¡ftditúú t¡ 5&hMlñktdñr$u'xkond(Ñdbñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsmin¡sterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang für elektronisch sign¡ele sow¡ê ftlr verschlüsselte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 2 STAATSMINìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Diese Daten wurden bisher nicht auf ihre Beziehung zu bestehenden oder neu geschaffenen Otterdurchlässen geprüft . Frage 3: Wurde durch die Schaffung von Otterdurchlässen der Wasserstandder Umgebung beeinflusst? Bitte mit Angabe der betroffenen Gewässer. Frage 4: Wenn ja, welchen Einfluss hat dies auf die vorhandene örtliche Flora? Bitte räumlich getrennt angeben. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Betroffene Gewässer, bei denen der Wasserstand in der Umgebung durch Schaffung von Otterdurchlässen beeinflusst wurde, sowie daraus resultierende Effekte auf die Flora, können nicht angegeben werden. Otterdurchlässe werden so errichtet, dass der Fischotter,,trockenen Fußes" durch einen Durchlass gelangt. Zum Beispiel wird neben dem Gewässerdurchlass eine Berme, das heißt ein Absatz, der gewässerbegleitend oberhalb des Wasserspiegels verläuft, angelegt. Es ist nicht zu erwarten, dass diese Passage den Wasserstand der Umgebung oder im Weiteren, die örtliche Flora, beeinflussen kann. Frage 5: lst die ursache für das Absterben von Bäumen im uferbereich der Gewässer an der Fichtenhöhe (Fichtenhöhe 5, 02829 Görlitz) direkt oder indirekt auf die schaffung von sogenannten otterdurchlässen im Bereich der Bundesstraße 115 sowie der Autobahnauffahrt Görlitz A4 zurückzuführen? Wenn ja aus welchen Gründen und welche Maßnahmen wurden eingeleitet. lm vorliegenden.. Fall wurden die Otterdurchlässe angelegt, um die Tötung der Fischotter beim Überqueren der Bundesstraße 115 zu vermeiden. Die Bundesstraße 115 zerschneidet die Wegebeziehung zwischen den Grubenrestgewässern der Fichtenhöhe und dem sich süd-westlich anschließenden FFH-Gebiet ,,Fließgewässerbei Schöpstal und Kodersdorf". Die angelegten Otterdurchlässe haben keine Auswirkungen auf die wasserwirtschaftliche Situation vor Ort, sodass ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Baumsterben am Grubenrestgewässer an der Fichtenhöhe ausgeschlossen werden kann. Eine Entwässerung über die Otterdurchlässe findet nicht statt. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung ú Barbara Seite 2 von 2 2018-08-29T12:28:04+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes