STAATSM1NISTERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Neuhaus -Wartenberg (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14286 Thema: Kommunale Tourismusbetriebe in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Die Aufgabe, den Tourismus als Wirtschaftsfaktor eines Ortes zu stärken und zu fördern, übernehmen häufig kommunale Unternehmen, die eigens zu diesem Zweck gegründet wurden (u. a. Bäder- und Freizeitbetriebe). Die Leistungen dieser kommunalen Tourismusbetriebe werden in der Regel über den kommunalen Haushalt ausgeglichen. Einige Kommunen fällt dies jedoch zunehmend schwer." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche kommunalen Tourismusbetriebe gibt es im Land Sachsen und welche Rechtsform wurde jeweils gewählt (Bitte als Liste mit Name des Betriebes, Ort/Sitz und Rechtsform)? Frage 2: Welche der Betriebe hatten in den letzten 5 Jahren kommunale Zuschüsse erhalten, insbesondere wann, in welcher Höhe und zu welchem Zweck (Bitte Liste beifügen mit Namen des Betriebes, Jahr, Höhe , Zuschuss/Ergebnisausgleich, Zweck)? Frage 3: Welche der Betriebe arbeiteten in den letzten 5 Jahren defizitär und wie erfolgte der Defizitausgleich (Bitte Liste beifügen mit Namen des Betriebes, Jahr, Höhe des Defizits, Art des Defizitausgleichs)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass die Fragen neu nummeriert wurden, da die ursprüngliche Fragestellung keine Frage 2 enthielt. K{K, Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/210 Dresden, 30. August 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Es ist weiterhin darauf hinzuweisen, dass es keine Legaldefinition des Begriffes „Kommunale Tourismusbetriebe" gibt. Der Begriff „Kommunale Tourismusbetriebe" im Sinne der Fragestellung wurde daher nicht nur im Lichte des § 95 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGem0), sondern auch im Sinne der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage ausgelegt, so dass lediglich Unternehmen die eigens zu dem Zweck der Tourismusförderung (Hauptunternehmensgegenstand) gegründet worden sind, berücksichtigt wurden . Der Staatsregierung ist nicht vollumfänglich bekannt, welche „Kommunalen Tourismusbetriebe " im Freistaat Sachsen existieren und wie sich deren Finanzsituation bzw. die Belastung der jeweiligen Kommune darstellt. Die Staatsregierung ist im Rahmen ihrer Zuständigkeit nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen , die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Fragen betreffen ausschließlich die Finanz- und Organisationshoheit, die zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden gehört. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 SächsGem0 nur Gebrauch machen , wenn es im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits eingetretene Rechtsverletzung gibt. Die Rechtsaufsichtsbehörden haben keine Erkenntnisse darüber, dass die Kommunen im Zusammenhang mit „Kommunalen Tourismusbetrieben " gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen haben. Daher wurde von einer Abfrage bei den Kommunen abgesehen. Die Staatsregierung kann jedoch für die Kreisfreien Städte, Landkreise und kreisübergreifenden Zweckverbände, die der Aufsicht der Landesdirektion Sachsen unterliegen, die Fragen beantworten. Es wird insoweit auf die in der Anlage beigefügte Tabelle verwiesen . Frage 4: Welche Kommunen haben in den letzten 5 Jahren einen Defizitausgleich für kommunale Tourismusbetriebe leisten müssen und waren gleichzeitig von Haushaltssicherungsmaßnahmen betroffen? Von 2011 bis 2015 hatte die Kreisfreie Stadt Chemnitz ein Haushaltskonsolidierungskonzept . Darüber hinaus unterlag kein weiterer Träger, der seinem kommunalen Tourismusbetrieb einen Defizitausgleich gewährt hat, Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung. Mi re ndlichen ßrüßen ( I , Prof. Dr. Roland VVöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14286 Kommunale Tourismusbetriebe in Sachsen zu Frage 1 zu Frage 2 zu Frage 3 Name des kommunalen Tourismusbetriebes Sitz (Ort) des Höhe des Zuschusses/Ergebnisausgleichs in EUR Zweck Höhe des Defizits in EUR Art 2013 2014 2015 2016 2017 2013 2014 2015 2016 2017(einschl. Rechtsform) Tourismusbetriebes kommunaler Träger des Zuschusses des Ausgleichs Chemnitzer Wirtschaftsfärderungs- und Chemnitz Stadt Chemnitz 1.115.000 1.286.129 1.325.000 1.505.000 1.690.000 Zuschuss der Stadt für 42.079 - 28.927 69.289 38.448 Kein Ausgleich durch die Stadt, Entwicklungsgesellschaft mbH - CWE - laufende Aufwendungen sondern Verrechnung mit Überschüssen aus Vorjahren oder Verlustvortrag auf Folgejahr C' Chemnitzer Veranstaltungszentren GmbH Chemnitz Stadt Chemnitz 3.850.000 3.850.000 4.150.000 4.404.450 7.420.660 Zuschuss der Stadt 331.644 - 111.569 - - Kein Ausgleich durch die Stadt, für laufende sondern Verrechnung mit Über- Aufwendungen, schüssen aus Vorjahren oder 2016 und 2017 auch Verlustvortrag auf Folgejahr Dresden Marketing GmbH Dresden Landeshauptstadt Dresden - - - - - 2.426.000 2.475.000 2.576.000 2.826.000 2.840.000 Gesellschaftereintage zum Verlustausgleich Messe Dresden GmbH Dresden Landeshauptstadt Dresden - - - - - 920.650 1.062.000 963.000 971.000 971.000 Gesellschaftereinlage zum Verlustausgleich Leipzig Tourismus Marketing (LTM) GmbH Leipzig Leipzig Tourist Service e. V. 2.050.000 2.100.000 2.500.000 2.600.000 2.600.000 Institutionelle (laufende) - - - - - (Stadt ist Mitglied des Vereins) Förderung und Projektförderung (Desfinalionsenlwicklung Leipzig) Freizeitbad An der Silberstraße GmbH Geyer Erzgebirgskreis und - - - - - keine Zuschüsse - - - - - Stadt Geyer Kur- und Gesundheitszentrum Warmbad Wolkenstein Erzgebirgskreis und - - 153.000 - - Zuschuss für eine 116.920 83.099 - - - Zahlung von Nachschüssen Wolkenstein GmbH OT Warmbad Stadt Wolkenstein Investitionsmaßnahme Tourismus und Sport GmbH Callenberg Landkreis Zwickau 101.567 85,346 88.810 370.000 360.000 Zuwendung für - - - - - Augabenerfüllung (Ausgeichszahlung) Marketinggesellschaft Oberlausitz- Bautzen Landkreis Bautzen 157.309 157.449 154.175 153.285 153.137 lfd. Zuschüsse i. H. v. - - - - - Niederschlesien mbH Landkreis Görlitz 136.756 132.337 131.084 130.094 130.000 0l50 EUR pro Einwohner und Jahr - - - - - - - TRIXI-Park GmbH Großschönau Landkreis Görlitz (mittelbar über - - - - - keine Zuschüsse -48.482 - - - - Vortrag auf neue Rechnung Beteiligungsgese)lschaft) Feriengesellschaft Stausee Quitzdorf mbH Quitzdorf am See Landkreis Görlitz - - - - - keine Zuschüsse - - - - KEG Kreisentwicklungsgeselltschaft mbH Pirna Landkreis Sächsische Schweiz- - - - - - keine Zuschüsse - 449.086 - - - - Verrechnung mit Gewinnvortrag Osterzgebirge des Vorjahres Kurbetriebsgesellschaft Dübener Heide mbH Bad Düben Landkreis Nordsachsen und - - - - - keine Zuschüsse 282.900 340.850 381.250 246.467 199.490 Einzahlungen der Gesell- Stadt Bad Düben schafter in die Kapitalrücklage BBK Bad Lausicker Bauorganisations-, Bad Lausick Stadt Bad Lausick - - - - keine Zuschüsse - - - - - - Betriebs- und Kur GmbH EGW Entwicklungsgesellschaft für Gewerbe Markkleeberg Stadt Markkleeberg 353.731 347.292 289.142 271.382 283.148 Kanuparkschleuse, - - - - und Wohnen mbH Markkleeberger See, Cospudener See Zweckverband Kriebsteintalsperre Kriebstein Landkreis Mittelsachsen, Stadt 400.000 60.000 60,000 60.000 60.000 Umlagen für laufende 67.847 - 2.579 - - Kein Ausgleich durch die Mittweida, Gemeinde Kriebstein Zwecke und Verbandsmitglieder, sondern Investitionen Verrechnung mit Überschüssen (2013: Vorauszahlung) aus Vorjahren oder Vortrag auf Folgejahr Zweckverband Talsperre Pöhl Pöhl OT Möschwitz Vogtlandkreis, Gemeinde Pöhl, - - - - - keine Zuschüsse - - - - - - Gemeinde Neuensalz Zweckverband "Körse-Therme Kirschau" Schirgiswalde- Gemeinde Schirgisw.-Kirschau, 939.427 120.000 120.000 95.000 1 95.000 2 Betriebskostenumlage, - - - - - - Kirschau Gemeinde Obergurig, 2016 und 2017 auch Gemeinde Sohlend ed. Spree, Investitionsumlage Gemeinde Beiersdorf Zweckverband "Lausitzer Seenland Hoyerswerda Landkreis Bautzen, Stadt 421.801 400.213 420.000 420.000 350.0001 Betriebskostenumlage --- - - - - - Sachsen" Hoyerswerda, Stadt Lauta, und Investitionsumlage Gemeinde Elsterheide, Gemeinde Lohse, Gemeinde Spreetal, Gemeinde Boxberg Zweckverband "Allwetterbad Großschönau" Großschönau Landkreis Görlitz, Gemeinde 312.500 1 312.500' 312.500' 312.500 1 312.500 1allgemeine Umlage - - - - Großschönau, Gemeinde Hainewalde, Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz 1= Planzahlen, da festgestellte Jahresabschlüsse noch nicht vorliegen 2018-08-30T15:06:35+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes