Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1429 Thema: Polizeihandeln bei den Protesten gegen LEGIDA am 20.04.2015 in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Auf der Internetseite http://demobeobachtung.noblogs.org/post/2015/04/21/pressemitteilung -zu-den-gegenprotesten-bei-legida-am-20-04-2015/ werden polizeiliche Handlungen gegen Teilnehmer von Gegendemonstrationen gegen LEGIDA am 20.04.2015 beschrieben sowie auf der Internetseite https://www.flickr.com/photos/110931166@N08/sets/721576516286302 07/ mit Fotos belegt, die einen Verstoß gegen rechtstaatliche Grundsätze nahelegen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit stellen sich die dargestellten Sachverhalte aus Sicht der Staatsregierung dar? (Bitte zu allen beschriebenen Vorkommnissen Stellung nehmen.) Frage 2: Inwieweit war der Einsatz von Pfefferspray oder anderen Reizstoffen – wie aus den Fotos ersichtlich – aus so geringer Entfernung erforderlich und angemessen? Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/8767 Dresden, . Mai 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. GondroMe Schreibmaschinentext GondroMe Schreibmaschinentext GondroMe Schreibmaschinentext 19 GondroMe Schreibmaschinentext GondroMe Schreibmaschinentext STAAT5M1NISTEKIUM DES 1NNEKN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Im Zusammenhang mit den Einsatzmaßnahmen am 20. April 2015 wurden zwei Strafverfahren wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt nach § 340 Strafgesetzbuch von Amts wegen eingeleitet. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Aufgrund der laufenden Ermittlungsverfahren wird von einer Stellungnahme zu Detailfragen abgesehen . Im Weiteren wird auf die zusammenfassende Antwort auf di Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage Dre.-Nr. 6/1402 verwiesen. Frage 3: Wie viele Straftaten wurden anlässlich des Demonstrationsgeschehens sowie dessen Vor- und Nachbereitung (bitte Lebenssachverhalt und Straftatbestand angeben ) polizeilich registriert? (Soweit möglich bitte auch Zurechnung zu "linkem", "rechtem" oder "bürgerlichem" Lager angeben.) Frage 4: In wie vielen Fällen nach Ziffer 3. wurden strafrechtliche (Vor-)Ermittlungsverfahren gegen jeweils wie viele bekannte oder unbekannte Beschuldigte eingeleitet und ggf. wie beendet? Frage 5: Wie viele (Vor-)Ermittlungsverfahren betreffen a.) Angriffe gegen Polizeibedienstete und b.) Taten gegen Demonstranten wegen jeweils welcher Verletzungsfolgen? (Bitte jeweilige Straftatbestände angeben.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Es wifrd auf die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Mr. 6/1402 verwiesen. Mit (f-eui/dlichen Grüßen Mätkus Ulbic Seite 2 von 2 2015-05-21T15:19:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes