SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14298 Thema: Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des Stellenplanes im Verantwortungsbereich des Staatsministeriums für Kultus Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Im Doppelhaushalt 2017/2018 wurden vom Landtag für den Verantwortungsbereich des Staatsministeriums für Kultus zusätzliche Gelder für Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des Stellenplanes bewilligt. Wie viele daraus finanzierte Beschäftigungsverhältnisse bestehen bzw. bestanden in den Jahren 2017 bzw. 2018 (Stand Juni 2018), wie vielen Vollzeitäquivalenten entsprachen bzw. entsprechen diese und in welchem Umfang wurden/werden dabei die vom Landtag jeweils für den konkreten Fall bewilligten Gelder für Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des Stellenplanes ausgeschöpft? Die Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans und der stellenplangebundenen Ansätze wird durch die Vermerke Nr. 2 (befristete Beschäftigungsmöglichkeiten ) und Nr. 3 (unbefristete Beschäftigungsmöglichkeiten) zu den Kapiteln 0535 bis 0539 geregelt. Der Abschluss von zusätzlichen Arbeitsverträgen kann danach in beiden Fällen mit Lehrpersonal im Rahmen der ausgebrachten Mittelansätze der Hauptgruppe 4 (Personalausgaben) des Einzelplans 05 erfolgen, sofern diese voraussichtlich nicht ausgeschöpft werden . Ziel der Regelung ist die Nutzung ansonsten zum Jahresende verfallender Ausgabemittel für die Unterrichtsversorgung . Darin eingeschlossen sind die gesonderten Mittel für das Vertretungslehrerprogramm Ueweils Titel 42813 bei den Kapiteln 0535 bis 0539). Nach den dortigen Erläuterungen wird dieser Titel nicht aktiv als Ausgabetitel verwendet. Vielmehr erfolgt die Auszahlung ohne Differenzierung bei den stellenplangebundenen Titeln 42801 . Eine Darstellung, inwieweit diese planmäßige Reserve in Anspruch genommen wurde, ist daher haushaltssystematisch nicht möglich. Hinsichtlich der befristeten, zusätzlichen Arbeitsverträge wurde eine finanzierbare Obergrenze von 520 VZÄ ermittelt und im Rahmen einer haushalts- Seite 1 von 2 Freis taat SAC1-1 SEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 3. August 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/14/42 Dresden,~ . August 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang : poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS rechtlichen Sollvorgabe für die Jahre 2017 und 2018 den zuständigen, personalbewirtschaftenden Stellen zugewiesen . Im Monat Juni 2018 erfolgte die Ausschöpfung dieses Kontingents im Umfang von 306,1 VZÄ/616 Personen. Im Vorjahresmonat erfolgte eine Inanspruchnahme im Umfang von 476,5 VZÄ/721 Personen. Die Anzahl der unbefristeten, zusätzlichen Arbeitsverträge ist nach Vermerk Nr. 3 zu den Kapiteln 0535 bis 0539 auf 700 VZÄ im Jahr 2017 und 500 VZÄ im Jahr 2018 begrenzt . Die Ausnutzung dieses Kontingents erfolgte im Monat Juni 2018 im Umfang von 103,4 VZÄ/137 Personen. Im Vorjahresmonat erfolgte eine Inanspruchnahme in Höhe von 437,5 VZÄ/491 Personen. Frage 2: ln welchen Fällen wurden die Arbeitsverhältnisse dabei grundsätzlich auf Dauer bzw. unbefristet abgeschlossen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 3: Wurden daneben im Verantwortungsbereich der Staatskanzlei weitere unbefristete Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des Stellenplanes abgeschlossen und falls ja, auf welcher Grundlage geschah dies und aus welchen Mitteln wurden bzw. werden diese finanziert? Soweit sich die Frage auf den Geschäftsbereich der Staatskanzlei bezieht, wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs 6/14292 verwiesen . Sofern die Fragestellung einen Übertragungsfehler enthält und nach weiteren unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen außerhalb des Stellenplanes im Geschäftsbereich des SMK gefragt wird, ist mitzuteilen, dass weitere Dauerarbeitsverhältnisse dieser Art nicht bekannt sind. Frage 4: ln welchem Bereich und für welche Aufgaben wurde bzw. wird das im Sinne der Fragen 1) bis 3) zusätzlich beschäftigte Personal eingesetzt? Die Vermerke Nr. 2 und Nr. 3 zu den Kapiteln 0535 bis 0539 beziehen sich auf Lehrkräfte im Bereich des öffentlichen Schulwesens und die verschiedenen damit verbundenen Aufgaben. Frage 5: ln welchen Fällen wurden bzw. werden dabei aus fachlicher bzw. inhaltlicher Sicht Personalstellen kompensiert, für welche es im Stellenplan einen KW- Vermerk gab? Die ausgebrachten Stellenpläne des Personalsolls A weisen im Bereich der Lehrkräfte (Kapitel 0535 bis 0539) für 2017 und 2018 keine kw-Vermerke aus. Eine Kompensation erfolgt daher nicht. Mit freundlichen Grüßen i~ Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-08-21T14:05:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes