STAATSMìNìSTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SÃCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfâch 1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-von-Li nde na u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BüNDNIS g0/ DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6114304 Thema: Geruchsbelästigung durch Biologisch-Mechanische Abfallaufbereitungsanlage (BMA) Dresden Hammerweg Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Seit mehreren Jahren beklagen Anwohner Geruchsbelästigung durch die Biologisch-Mechanische Abfallaufbereitungsanlage (BMA) Dresden Hammen¡veg. Diese tritt demnach vor allem Nachts und bei bestimmten Wetterlagen auf. Am Abend des 16. August 2017 kam es im Bereich der Maschinentechnikhalle zu einem Brand. Während der Reparaturarbeiten gab es keine Geruchsbelästigung. lm Sommer 2018, insbesondere bei Hitze, nahmen die Belästigungen wieder stark zu." Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Grenzwerte für welche Emissionen sind Bestandteil der immissionsschutzrechlichen Genehmigung? Die speziellen Anforderungen für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb der im Betreff genannten Anlage zur biologischen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (Siedlungsabfällen) sind in der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen - 30. Bundes-l m missionssch utzverordn u ng (Bl m schv) aufgeführt. Zur Erfüllung dieser Anforderungen sind für die zur Ableitung in die Atmosphäre bestimmten Abgasströme aus den Abgaskaminen AK 1 (Abluft nach Verbrennung , Regenerative Thermische Oxidation - RTO) und AK 3 (Abluft nach Entstaubung) entsprechend der 30. BlmSchV folgende Emissionsgrenzwerte Bestandteil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der BMA Dresden (Emissionsgrenzwerte gemäß der Genehmigung vom 12. Mai 2005 in Verbindung mit der nachträglichen Anordnung vom 14. September 2007): Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* !hr Zeichen lhre Nachricht vom 7. August 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-105012t278 Dresden, Ol,Or,lOlC s¡mu1+ - ok&bñild&&rS&hhùml.Ll.d6ñ.Uñùd¡¡debft Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsm¡n¡sterium ft¡r Umwelt und Landwirfschaft Archivstraße 1 01097 Dresdên www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlin ¡en 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Fi¡r alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen H¡nwe¡se zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfi¡llung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de * Kein Zugang für elektronisch s¡gnisrtê sowiê für verschlüsselte êlektronische DokumenteSeite 1 von 5 STAATSMINISTERìUM I E ITI#y,i,"H'^i? IÐ FreistaatSACHSEN Luftschadstoff Ermittlung des Wertes Emissionsgrenanvert AK1 AK3 mg/m3 Gesamtstaub TMW 5 10 HMW 30 30 organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff TMW l0 20 HMW 40 40 s/Mg MMW 55 55 Staubförmige, anorganische Sfoffe mg/m3 Thallium und seine Verbindun-gen, angegeben als Tl (Klasse l)* SP 0,05 0 05 Quecksilber und seine Verbindungen , angegeben als Hg (Klasse l)* SP 0,05 0,05 Blei, Kobalt, Nickel und deren Verbindungen, angegeben als Pb, Co, Ni (Klasse ll)* SP 0,5 0,5 Antimon, Chrom, Kupfer, Mangan , Vanadium und Zinn und deren Verbindungen, angegeben als Sb, Cr, Cu, Mn, V und SN (Klasse lll)* SP 1 0 1,0 beim Zusammentreffen von Stoffen der Klassen I und ll in der Abluft dürfen nicht überschritten werden SP 0,5 0,5 beim Zusammentreffen von Stoffen der Klassen I und lll, ll und lll oder I bis lll in derAbluft dürfen nicht überschritten werden SP 1,0 1 0 gasförmige, anorganische Sfoffe Schwefelwasserstoff HMW 3,0 Stickstoffoxide (Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid angegeben als NzO HMW 100 Ammoniak HMW 20 s/Mg Distickstoffoxid MMW 100 100 Seite 2 von 5 STAATSNIìNISTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Luftschadstoff Ermittlung des Wertes Emissionsgrenzwert AK1 AK3 Krebserzeugende Sfoffe mq/m3 Cadmium und Arsen und deren Verbindungen, angegeben als Cd und As (Klasse l)** SP 0, 05 0,05 nq/m3 Dioxine/Furane SP 0,1 Sonsfiges GE/m3 Geruchsstoffe 500 500 mg/m3 ng/m3 g/Mg GE/m3 Milligramm je Kubikmeter Nanogramm je Kubikmeter Gramm je Megagramm Einsatzstoffmenge Geruchseinheiten je Kubikmeter Tagesmittelwert Halbstundenm ittelwert Monatsmittelwert Sammelprobe TMW HMW MMW SP * ** Nummer 5.2.2TALuft Nummer 5.2.7.1.1 TA Luft Frage 2: Welche Werte wurden seit 2001 gemessen (bitte jährlich nach lmmission auflisten)? Einzelmessungen fur die Bestimmung von lmmissionswerten wurden nicht durchgeführt . Aufgrund von Nachbarschaftsbeschwerden wurde eine Begehung zur Ermittlung der Geruchsimmissionsbelastung in der Umgebung der Abfallanlagen Dresden-Hellerberge durchgeführt (Zeitraum 1. Juni - 31. August 2003). Vonseiten des Gutachters wird im Ergebnis der Begehung festgestellt, dass sich im Laufe eines Jahres für die Anwohner innerhalb der Beurteilungsfläche eine Geruchshäufigkeit zwischen sechs bis zehn Prozent ergeben wird. Für eine repräsentative Aussage wurde empfohlen, die Geruchsbegehungen über einen Zeitraum von einem Jahr durchzuführen. Zur Abschätzung der Geruchsemission und -immission der geplanten Zwischenlagerhalle für Trockenstabilat am Standort der BMA wurde im Jahr 2006 ein Gutachten erstellt. lm Ergebnis der gutachterlichen Bewertung wird mit hoher Sicherheit davon ausgegangen, dass das Vorhaben ,,Errichtung und Betrieb der Zwischenlagerhalle für Outputmaterialien" zu keiner Erhöhung der Geruchsimmissionsbelastung im Anlagenumfeld führen wird. Seite 3 von 5 STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 lm Ergebnis der wegen Geruchsbeschwerden durchgeführten Geruchsimmissionsbegehung nach VDI 3940 Blatt 1 (Zeitraum: Oktober 2016 bis September 2017) wird im Beurteilungsgebiet auf Flächen mit Wohnnutzung die Einhaltung des Wertes für die zulässige Gesamtbelastung für Geruchsimmissionen laut Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) nachgewiesen. ln der Genehmigung der BMA ist zusätzlich festgesetzt, dass die anlagenbedingte Gesamtbelastung der Umgebung durch Geruchsimmissionen auf keiner Beurteilungsfläche einen Geruchshäufigkeitswert (relative Häufigkeit der Geruchsstunden pro Jahr nach GIRL) von acht Prozent überschreiten darf. Die Einhaltung des vorgenannten Geruchsimmissionswertes wird auf wohnlich genutzten Flächen nachgewiesen. An Einzelmesspunkten (Eingang Wertstoffhof Stadtreinigung Dresden GmbH, sildlich der BMA gelegen und Eingang Firma Nordmineral, östlich der BMA gelegen) wurden Überschreitungen der lmmissionswerte der GIRL für Gewerbegebiete ermittelt. Frage 3: Welche Untersuchungen wurden bisher von Behörden und Betreiber mit welchen Ergebnissen bisher durchgeführt (bitte einzeln auflisten)? Für die BMA in Dresden-Hellerberge wurde im Jahr 2004 aufgrund einer geplanten wesentlichen Anderung der Anlage eine Geruchsimmissionsprognose erstellt. Ziel war es zu prüfen, ob das Vorhaben realisierbar ist, ohne die Geruchsimmissionsbelastung über acht Prozent der Jahresstunden steigen zu lassen. Dies konnte mit der Prognose nachgewiesen werden. Es wurden Betrachtungen zur Meteorologie der Geruchsimmissionsberechnung ftir die BMA in Dresden-Hellerberge aufgrund von Plausibilitätsproblemen bei der Bewertung des vorgenannten Gutachtens vom August 2004 angestellt. lm Ergebnis wird festgestellt , dass sich die lmmissionssituation unter Berücksichtigung von Kaltluftphänomenen schlechter darstellt, als in der Geruchsimmissionsprognose diskutiert. Die Möglichkeiten der Prognose sind ausgeschöpft. lm Jahr 2012 wurde ein Bericht über die Durchführung von Emissionsmessungen(Zeitraum 22. und 23. September 2010) an geruchsrelevanten Quellen des Wertstoffhofes, der BMA und der Deponie am Hammenryeg erstellt. Auf der Grundlage der Emissionsmessergebnisse wurde im Rahmen des Anderungsgenehmigungsantrages vom 10. Mai 2Q12 zum Umschlagen fester Abfälle in der Outputlagerhalle ein Geruchsgutachten (Ausbreitungsrechnung) angefertigt. Die Ausbreitungsrechnung ergab, dass die lmmissionswerte der GIRL sowie der anlagenbezogene lmmissionswert für die BMA eingehalten werden. Frage 4: Welche Maßnahmen wurden und werden von den Behörden ergriffen, um eine Geruchsbelästigung der Anwohner auszuschließen? Zur Geruchsminderung wurden bisher folgende Maßnahmen ergriffen ln Abstimmung mit der zuständigen Behörde, der Landesdirektion Sachsen (LDS), wurden im Jahr 2008 Optimierungen im Abluftmanagement vorgenommen (zum Beispiel Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit der Abluft im AK 3 durch Weiterbetrieb des Filters 3 auch in den Nachtstunden). Damit herrschen bessere Ausbreitungsbeding ungen bei Kaltluftström ungen vor. Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Beim Entladen der Müllfahzeuge müssen die Anlieferklappen geöffnet werden, sodass ein Austreten geruchsbeladener Luft aus dem Abfallbunkerbereich in die Umgebung erfolgen konnte. Durch die im Jahr 2010 erfolgte Umrüstung auf drei Anliefertore mit Torluftschleusen an der Südseite des Bunkers und Stilllegung der vorhandenen Anlieferklappen wird das Austreten von diffusen Geruchsemissionen bei der Abfallannahme vermindert. lm Rahmen des dezeit in Bearbeitung der LDS befindlichen Antrages der Stadtreinigung Dresden GmbH vom 30. Mai 2017 (zuletzt ergänzt am 14. Juni 2018) zur Anderung der BMA durch die Nutzungserweiterung der Outputlagerhalle(Nebeneinrichtung der BMA) sowie Entfristung der bestehenden Genehmigung sollen folgende Maßnahmen zur Geruchsminderung umgesetzt werden: Erfassung der Hallenabluft der Outputlagerhalle und Abluftreinigung über die bestehende RTO. Dazu ist die Erweiterung der vorhandenen RTO um eine dritte Linie geplant. Die Hallenabluft wird über den AK 1 abgeleitet. Der erforderliche Neubau des Abgaskamines AK 1 ist mit einer Höhe von 67 Metern über Grund(bisher 65 Meter über Grund) geplant. Erhöhung des AK 3 der mechanischen Aufbereitung (dezeitige Höhe 39 Meter über Grund) auf die Höhe von AK 1. ln der Outputlagerhalle werden die vorhandenen Hallentore durch schnell öffnende und schließende und gegenüber dem Hallenklima robusteren Tore ersetzt. Einführung eines Beschwerdemanagementsystems in der BMA. Mit freundlichen Grüßenùu Thomas Schmidt Seite 5 von 5 2018-09-03T14:32:33+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes