STAATS1V11N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14308 Thema: Nachfrage zu Drs. 6/ 7766: Sicherheitsdienstleistungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Wachunternehmen sind durch Behörden des Freistaates Sachsen mit der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen beauftragt worden? (bitte nach EA- Standort aufschlüsseln) Ort Objekt der Erstauf- Derzeitiger Wachunternehmen nahmeeinrichtung Nutzungs- (EAE-Objekt) status Chemnitz Adalbert-Stifter-Weg in Betrieb WSM Wachschutz 25 Mittweida GmbH Thüringer Weg 5 in Betrieb WSM Wachschutz Mittweida GmbH Altendorfer Str. 98a im Umbau WSM Wachschutz Mittweida GmbH Schnee- Alte Hohe Str. 1 (Jä- in Betrieb WSM Wachschutz berg gerkaserne Schnee- Mittweida GmbH berg) Dresden Bremer Str. 25 in Betrieb Ihre Wache GmbH Hamburger Str. 19 in Betrieb Ihre Wache GmbH Stauffenbergallee 2b Stand-By Ihre Wache GmbH Grillen- Hauptstr. 9 in Betrieb Ihre Wache GmbH burg Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/42/212 Dresden, 5. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Ort EAE-Objekt Derzeitiger Nut- Wachunternehmen zungsstatus Leipzig Max-Liebermann-Str. 36c in Betrieb SECURITAS SD GmbH & Co. KG Leipzig General-Olbricht-Kaserne Stand-By SECURITAS SD GmbH & Co. KG Leipzig Schkeuditz Dölzig in Betrieb SECURITAS SD GmbH & Co. KG Leipzig Frage 2: Wie viele Migranrinnen bzw. „Personal aus den Herkunftsländern der Asylsuchenden " sind als Wachschutzpersonal in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates beschäftigt? (bitte nach Herkunftsland und EA-Standort bzw. Landesdirektions -Bereichen aufschlüsseln) Eine aktuelle Abfrage bei den mit Sicherheitsdienstleistungen in einer EAE beauftragten Wachschutzunternehmen ergab Folgendes: Ort EAE-Objekt Anzahl Personal mit Migrationshintergrund bzw. Mitarbeiter aus Herkunftsländern der Asylbewerber Herkunftsland Chemnitz Adalbert-Stifter-Weg 25 2 Ungarn 2 Pakistan 1 Iran Altendorfer Str. 98a 1 Russische Föderation Thüringer Weg 5 1 Russische Föderation Schneeberg Alte Hohe Str. 1 1 Russische Föderation Dresden Alle Unterbringungsobjekte : Hamburger Str. 19, Bremer Str. 25, Stauffenbergallee 2b in Dresden sowie Hauptstr. 9 in Grillenburgl 7 Russische Föderation 5 Tunesien 3 Irak 2 Algerien 2 Nigeria 2 Libanon 8 Marokko 3 Pakistan 1 Ägypten 1 Mali 1Aufgrund des standortübergreifenden Personaleinsatzes kann eine Zuordnung zum jeweiligen Unterbringungsobjekt in Dresden nicht erfolgen. Seite 2 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN 3 Iran Leipzig Max-Liebermann-Str. 36c 4 Iran Afghanistan Algerien Ukraine Schkeuditz OT Dölzig 0 Frage 3: In o.g. Kleiner Anfrage wollte die Fragestellerin in Erfahrung bringen inwieweit die im Sicherheitsrahmenkonzept des Freistaates festgeschriebene Anforderung der Durchführung von Fortbildungen zur Erlangung interkultureller Kompetenz durch die Mitarbeiterinnen der beauftragten Wachschutzunternehmen erfüllt wurde. Dies war zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich: Inwieweit haben die diese Schulungen seit Erlass des Sicherheitsrahmenkonzeptes durch das SMI stattgefunden (bitte je EA bzw. Unternehmen, Träger der Fortbildung, Zahl der Teilnehmenden, Dauer, Fortbildungsinhalte) und (wie) wird weiterhin überprüft, dass auch neue Wachdienstmitarbeiterinnen diese Anforderung erfüllen? Zur Durchführung der Schulungen wird auf die als Anlage beigefügte Übersicht verwiesen . Auch für neu eingestellte Mitarbeiter ist die Teilnahme an einer Fortbildung zur interkulturellen Kompetenz spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit erforderlich. Zum Nachweis der Teilnahme legt das Wachschutzunternehmen dem Freistaat Sachsen eine schriftliche Bestätigung vor. Die Personalnachweise werden auf Vollständigkeit überprüft und ausstehende Nachweise angefordert. Frage 4: Inwieweit waren die Bemühungen des Freistaates durch Änderung des § 9 Abs. 2 der Bewachungsverordnung für das in EA eingesetzte Wachschutzpersonal eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung durchzuführen erfolgreich (vgl. Fußnote 18 Seite 11 des Sicherheitsrahmenkonzeptes)? Die Staatsregierung hat an der Novellierung des gewerblichen Bewachungsrechts (Bundesrecht) mitgewirkt. Das Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2016 (BGBl. Teil I S. 2456) und die Verordnung zur Änderung der Bewachungsverordnung vom 1. Dezember 2016 (BGBl. Teil I S. 2692) justieren die Anforderungen an Bewachungsgewerbetreibende und ihr Personal neu. Das ursprünglich durch Änderung des § 9 Abs. 2 der Bewachungsverordnung vorgesehene Regelungsziel wurde nach Entscheidung des Bundesgesetzgebers durch Änderung des § 34a Gewerbeordnung (GewO) erreicht. Die materiellen Voraussetzungen für eine Erlaubniserteilung wurden verschärft und die Prüfungsvorgaben an die Vollzugsbehörden erweitert. Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Wachpersonal sind die Erlaubnisbehörden gemäß § 34a Abs. la Satz 3 GewO n. F. zusätzlich verpflichtet, eine Stellungnahme der für den Wohnort zuständigen Behörde der Landespolizei, einer zentralen Polizeidienststelle oder des jeweils zuständigen Landeskriminalamtes einzuholen, ob und welche tatsächlichen Anhaltspunkte bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen können. Mit Seite 3 von 4 STAATSM1N1STERIUM DES INNERN § 34a Abs. la Satz 4 Nr. 1 GewO n. F. wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen, für in Einrichtungen für Asylsuchende eingesetztes Wachpersonal beim Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen die Abfrage des nachrichtendienstlichen Informationssystems zu veranlassen. Nach § 34a Abs. la Satz 5 GewO n. F. gilt das auch nach Aufnahme der Tätigkeit als Wachperson. Insoweit waren die Bemühungen des Freistaates Sachsen, durch Änderung des Bewachungsrechtes für das in EAE eingesetzte Wachschutzpersonal eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung einzuführen, im Ergebnis erfolgreich. Der aktuelle Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften (BR-Drs. 209/18) sieht in § 34a Abs. 1a Satz 5 GewO -E vor, dass die Abfrage bei der zuständigen Landesbehörde für Verfassungsschutz verpflichtend wird. Darüber hinaus soll die zuständige Landesbehörde für Verfassungsschutz nach § 34a Abs. 1b GewO -E verpflichtet werden, Informationen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Wachpersonen von Bedeutung sind und die ihr erst im Nachhinein bekannt werden, an die zuständige § 34a -Behörde zu übermitteln (Nachberichtspflicht). Frage 5: Inwieweit ist eine Evaluierung und ggf. Überarbeitung des auf 2. Dezember 2015 datierenden Sicherheitsrahmenkonzepts geplant? Das Sicherheitsrahmenkonzept hat sich aus Sicht der Staatsregierung bewährt. Ein Bedarf, das Konzept grundlegend zu überarbeiten, ergibt sich daher derzeit nicht. Eine Überarbeitung würde sich darüber hinaus allenfalls auf redaktionelle Anpassungen, z. B. die Aufnahme der in der Antwort auf die Frage 4 benannten Änderung des § 34a GewO beschränken. In Anbetracht der geplanten weiteren Änderungen im Bewachungsrecht erscheint dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zielführend. ndlichen,Grüßen Prof.' Dr. Roland VVöller Anlage Freistaat SACHSEN Seite 4 von 4 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14308 Ort EAE-Objekt Unternehmen Träg er der Fort- Anzahl Dauer Fortbildungsinhalte , bildung Teil nehmer Chemnitz Adalbert-Stifter- • Interkulturelle Kompetenzen, Weg 25 90 16 h • Deeskalation, Religions- und Staatsangehörigkeit der Flüchtlinge, Altendorfer Str. - 90 16 hWSM Wach • Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Chris-98a schutz GmbH Platinum Commu- tentum und Islam, Thüringer Weg 5 90 16 hMittweida nications GmbH • Muslimische Traditionen, Gebräuche und Feste, • Definition Islamismus, • Kulturelle Unterschiede anhand der Körperspra-Schneeberg Alte Hohe Str. 45 16h che Dresden alle Objekte: Ihre Wache IHK-Schulungen 194 4 h • Umgang mit kulturellen und religiösen Beson- Hamburger Str. GmbH sowie Drittanbieter derheiten der häufigsten Herkunftsländer der 19, Bremer Str. (z. B. DRK Bil- Erstaufnahmeeinrichtungen, 25, Stauffenber- dungswerk Sach- • Sensibilisierung der eigenen Wahrnehmung, gallee 2b, (Stand sen GmbH) Vorurteile, by) Dresden so- • Angemessenes Reagieren/Handlungswie Grillenburg empfehlungen, wie kulturelle Besonderheiten bei der täglichen Arbeit berücksichtigt werden können , • Grundlage, Ursachen und Prävention von Konflikten , • Umgang mit Konflikt- und Spannungssituationen , • Deeskalation Anlage zu Drs.-Nr. 6/14308 Ort EAE-Objekt Unternehmen Träger der Fortbildung Anzahl Teilnehmer Dauer Fortbildungsinhalte Leipzig Max-Liebermann- • Interkulturelle Grundsensibilisierung — Einfüh- Str. 36c rung, • Das Albatros -Spiel, • Das Asylrecht, • Die zehn häufigsten Herkunftsländer, SECURITAS • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz SD GmbH & Co. Securitas Aka- 35 8,5 h (AGG), KG Leipzig demie • Das Asylverfahren, • Kulturen und Weltreligionen, • Besonderheiten des Auftrages, • Umgang mit Menschen/Grundsätze der Psychologie , • Gesundheitsprävention, Schkeuditz Dölzig 32 8,5 h • Drogenprävention 2018-09-05T11:19:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes