STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14314 Thema: Ausbauziele für Erneuerbare Energien und Auswirkung auf die Aufstellung der Regionalpläne nach Änderung der Stromstatistik Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 45-1053/7/4 Dresden, 0 i SeP- 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen ist folgende Vorbemerkung vorangestellt: „Im März 2013 hat die Staatsregierung das Energie-und Klimapro¬ gramm 2012 beschlossen. Zielwert für den Ausbau der Erneuerbaren Energien ist ein Anteil von 28 Prozent am Bruttostromverbrauch im spätestens im Jahr 2023. Laut zu Grunde gelegter Annahme der Staats¬ regierung betrug der Bruttostromverbrauch im Jahr 2010 rund 21.278 Gigawattstunden (GWh). Bis 2020 wurde von einem insgesamt gleichbleibenden Stromverbrauch ausgegangen. Davon 28 Prozent sind 5.958 GWh. Darauf beziehen sich die regionalen Planungsverbän¬ de bei der Aufstellung ihrer aktuellen Regionalpläne. Im Frühjahr 2017 gab das Statistische Landesamt bekannt, dass die bisherigen Angaben zum Bruttostromverbrauch zu niedrig waren und korrigierte die Werte von 2009-2013. Nach der notwendig geworden Anpassung der Statistik war der Ver¬ brauch im Jahr 2010 um zehn Prozent höher: 24.576 GWh (Quelle: https://www.statistik.sachsen.de/download/050_W-lnd-Bau/E_VI_Tab- 05_Strombilanz.pdf). Seitdem hat er sich bis zum Jahr 2016 sogar noch auf 26.268 GWh erhöht. Das heißt, gegenüber den Annahmen der Staatsregierung sind es bereits heute fast ein Viertel, also 4.990 GWh mehr. Entsprechend erhöht sich somit der absolute Zielwert des Ener¬ gie- und Klimaprogrammes um 1.397 GWh auf 7.355 GWh (28 Prozent von 26.268 GWh). Im Jahr 2016 betrug die Erzeugung laut aus Erneuer¬ baren Energien laut Strombilanz 5.360 GWh. Weitere 2.000 GWh müssten in den nächsten fünf Jahren dazu kom¬ men." ir Zertifikat seit 2006 audll bcrufundfamllle Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie soll diese geänderte Bemessungsgrundlage noch im laufenden Regionalplanfortschreibungsprozeß berücksichtigt werden, insbeson¬ dere in Bezug auf den Flächenausweis für die Windenergie? Im Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 (EKP 2012) wurden für den Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) in Sachsen Ertragsziele (in GWh/a) für die jeweiligen Technologien vereinbart. Rechtsgrundlage für die derzeit laufende Fortschreibung der Regionalpläne ist der Landesentwicklungsplan 2013. Für die regionalplanerische Steuerung der Windener¬ gienutzung verweist der Landesentwicklungsplan auf das für die Nutzung der Wind¬ energie geltende Ziel der Sächsischen Staatsregierung. Dieses beläuft sich laut Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 (EKP 2012) ungeachtet der zu Grunde gelegten Annahmen auf einen zu erzielenden Ertrag von 2.200 GWh/a. Frage 2: Mit welchen Energieträgern zu welchen Anteilen sollen die zusätzlichen 2.000 GWh erzeugt werden? Frage 3: Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen soll die neu entstandene Lücke zum 28 Prozent Ausbauziel geschlossen werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Im EKP 2012 wurden für den Ausbau der EE in Sachsen aufgrund von Potenzialein¬ schätzungen Ertragsziele (in GWh/a) für die jeweiligen Technologien ermittelt. Neben dem oben erwähnten Ertragsziel für die Windenergie sind dies 1800 GWh/a für Solar¬ energie, 1800 GWh/a für Bioenergie und 320 GWh/a für Wasserkraft. Auf der Grundlage der im Zeitraum der Erstellung des EKP 2012 geltenden Berech¬ nungsverfahren und -grundlagen der amtlichen Statistik ergab sich aus der Summe dieser Erträge ein Anteil von 28 % erneuerbarer Energien an der Höhe des für das Ziel¬ jahr angenommenen Bruttostromverbrauchs. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere für den Ausbau der Windenergie in Gestalt der Ausweisung von Vorrang- und Eignungsgebieten zwar Voraussetzungen für den Ausbau erneuerbarer Energien geschaffen werden können, die Errichtung von EE- Anlagen jedoch nicht durch die Staatsregierung veranlasst wird. Die Errichtung solcher Anlagen erfolgt durch Dritte und in der Regel auf Grundlage wirtschaftlicher bezie¬ hungsweise unternehmerischer Erwägungen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingun¬ gen für die Errichtung solcher Anlagen ergeben sich aus der Gesetzgebung des Bundes, Im Bereich der erneuerbaren Energien ist hier das Erneuerbare-Energien- Gesetz maßgeblich. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 4: Welche Konsequenzen hätte die Verankerung einer fehlerhaften Daten¬ basis in den Planungsgrundlagen der derzeit aufzustellenden Regio¬ nalpläne, wenn diese so beschlossen würden? Es handelt sich aus Sicht der Staatsregierung nicht um eine fehlerhafte Datenbasis, sondern um eine Änderung der Erfassungssystematik in der amtlichen Statistik. Grund für die im Jahr 2016 erfolgte Änderung war, dass infolge der Liberalisierung des Strommarktes die Verfahren zur Erhebung des Stromverbrauches angepasst wurden. Ein Zusammenhang zwischen dieser methodischen Revision und den in der Antwort zu Frage 1) erläuterten Vorgaben der Regionalplanung wird nicht gesehen. it freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2018-09-04T14:51:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes