STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14327 Thema: Prävention Gewalt in der Pflege Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zum Vorkommen von Gewalt in der ambulanten und stationären Pflege? Der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen) als zuständige Heimaufsichtsbehörde erlangt vorrangig aufgrund von (anonymen) Beschwerden (schriftlich, telefonisch) bzw. über Hinweise anderer Prüfinstitutionen Hinweise zum Thema Gewalt. Es gingen im Jahr 2015 elf Beschwerden zu diesem Thema bei der Heimaufsicht ein. Im Jahr 2016 waren es neun, im Jahr 2017 sieben Beschwerden. Die Heimaufsichtsbehörde und die Fachaufsicht gehen den Beschwerden nach. Frage 2: Auf welche (strukturellen) Ursachen führt die Staatsregierung das Vorkommen von Gewalt in der Pflege zurück? Das Thema Gewalt in der Pflege kann vielschichtige Ursachen haben. Diese sind situationsbedingt im Einzelfall unterschiedlich und auf vielschichtige Ursachen zurückzuführen. Hauptgründe können sein: Krankheit (ehren.), Überlastung , Arbeitsüberlastung, Stress, Überforderung, Burnout, Abhängigkeit, Ohnmacht, Konflikte, Persönlichkeit, Biographie, Hilflosigkeit, Wehrlosigkeit, Vulnerabilität. Frage 3: Welche Präventionsmaßnahmen unternimmt die Staatsregierung zusammen mit der SLfG derzeit? Derzeit gibt es keine derartigen Präventionsmaßnahmen mit der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.V. (SUG). Die Staatsregierung steht zum Thema Gewalt in der Pflege in enger Abstimmung mit dem KSV Sachsen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-18/738 Dresden, 7. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 O 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 4: Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung in der Zukunft, um diesem Problem zu begegnen? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung , weil durch die Frage der Prozess der Willensbildung innerhalb der Staatsregierung ausgeforscht werden soll. Auch eine Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Kernbereichsschutz ergibt nicht, dass die Frage zu beantworten ist. Denn der Landtag keine Befugnisse hat, in laufende Entscheidungsprozesse einzugreifen. Mit freundlichen Grüßen 0. t/lt{ Barbara Klepsch Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-09-10T09:02:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes