STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14329 Thema: Pflegeanträge Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Pflegeanträge wurden in 2017 in Sachsen gestellt? Frage 2: Bei wie vielen Anträgen wurde Pflegebedürftigkeit attestiert und in welchem Umfang (Angabe Grad der Pflegebedürftigkeit) (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Alter und Geschlecht der Pflegebedürftigen)? Frage 3: Wenn Anträge abgelehnt wurden - aus welchen Gründen? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Bearbeitung und Entscheidung über die Pflegeanträge einschließlich der Anerkennung der Pflegegrade auf Basis der Pflegebegutachtung erfolgt durch die Pflegekassen im Rahmen der Selbstverwaltung. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat die Rechtsaufsicht über die AOK Plus. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht kann die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vom Informationsrecht nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Anhaltspunkte, dass dies der Fall ist, liegen der Staatsregierung nicht vor. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-18/740 Dresden, l~eptember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Ein rein präventives, allgemeines oder pauschales Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde ist vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Mit freundlichen Grüßen / '·~ / \._J, /!q Barbara 'Klepsc Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-09-07T12:15:18+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes