STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14330 Thema: Mindestlohn in der Pflege Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Beschäftigte in der Altenpflege und der Pflege von Menschen mit Behinderungen erhielten seit 2015 lediglich den im jeweiligen Jahr gültigen Mindestlohn? Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben , Alter und Geschlecht der Beschäftigten sowie Trägerschaft des Arbeitsgebers und Arbeitsort (Landkreis I kreisfreie Stadt). Frage 2: Wie hoch war damit der prozentuale Anteil derer mit Mindestlohn an der Gesamtbeschäftigtenzahl? Bitte aufschlüsseln nach Jahren. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Beschäftigte in der Altenpflege und der Pflege von Menschen mit Behinderungen seit 2015 den im jeweiligen Jahr gültigen Mindestlohn erhielten und wie hoch der prozentuale Anteil derer mit Mindestlohn an der Gesamtbeschäftigtenzahl war. Statistiken dazu werden vom Freistaat Sachsen nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-18/741 Dresden, (--September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de 2018-09-07T12:15:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes