STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14331 Thema: Inanspruchnahme Entlastungsbetrag (§ 45 SGB XI) in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Pflegebedürftige haben seit 2017 den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Anspruch genommen? Frage 2: Wie hoch waren die Ausgaben in den Landkreisen und kreisfreien Städten? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Pflegekassen gewähren den Entlastungsbetrag nach 45b SGB XI im Rahmen der Selbstverwaltung. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat die Rechtsaufsicht über die AOK Plus. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht kann die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vom Informationsrecht nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Anhaltspunkte, dass dies der Fall ist, liegen der Staatsregierung nicht vor. Ein rein präventives, allgemeines oder pauschales Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde ist vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-18/742 Dresden, rseptember 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 3: Wie gestaltet sich die Angebotslandschaft für Leistungen nach § 45b SGB XI? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten, Angebot und Trägerschaft. In der Pflegedatenbank des Freistaates Sachsen sind zum Stand 15.08.2018 1.151 Angebote der ambulanten Pflege, 114 Angebote der Kurzzeitpflege sowie 372 Angebote der Tages- und Nachtpflege ausgewiesen. Des Weiteren sind zum Stand 30.06.2018 505 Angebote zur Unterstützung im Alltag durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen anerkannt. Zur Aufschlüsselung nach Landkreisen und Kreisfreien Städten wird auf die Anlage verwiesen. Informationen zur Trägerschaft der genannten Angebote liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 4: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung zur Nachfrage entsprechender Leistungen vor? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zur Nachfrage von Leistungen nach § 45b SGB XI in Sachsen vor. Statistiken dazu werden vom Freistaat Sachsen nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen 0,/a Barbara Klepsch Anlage Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Kleine Anfrage Drucksache 6/14331 - Anlage Angebot Landkrei·s·J k.r. eisfreie .. ·, · .. • .. · .•. • .. •.•.· .. ···•.· .. ··.·.····;········ .. ·•·.·.·.· .. •· .. ·.·.·.· .. ·.·.·.·.·.·.•.• .. ·.• .. ·· .. ···.·· .. ·.• .. Stadt .·· Am~ulant~ Pflege~~ 1 .. ·. ·.· ·.. .· .. · .· . . . . :; . s.umme nach •.• a ..• ·.n·.···.·e····.·.···.··,.r·•.• .. k··. a .. • .. ~.·",·.• ... t·.· .. ·e····· .. ··.A··· n·g···e· .... ·.b···· ()t.· e·z····u······~ .• .1 Land···· kreis. en uncl lu~ter,stützung.im,Alltag*2 · · . }\ngeboten ~.L~~lif) > 1~:1::~t::e*1 Erzgebirgskreis 1 118 LK Bautzen 1 85 LK Görlitz I 88 LK Leipzig LK Meißen LK Mittelsachsen LK Nordsachsen LK Sächsische Schweiz- Osterzgebirge LK Zwickau Stadt Chemnitz Stadt Dresden Stadt Leipzig Vogtland kreis 77 75 90 63 61 110 63 115 122 84 1.151 * 1 Quelle: Pflegedatenbank des Freistaates Sachsen, Stand 15.08.2018 * 2 Quelle: Kommunaler Sozialverband Sachsen, Stand 30.06.2018 9 13 10 3 12 10 6 7 12 8 10 7 7 114 371 471 211 34 30 162 30 37 165 21 24 125 32 43 162 29 29 158 27 24 120 23 31 122 38 36 196 16 42 129 33 82 240 33 55 217 19 25 135 372 505 2.142 2018-09-07T12:16:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes