STAATSM1NISTER11JM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/14334 Thema: Gewaltvorfälle bei Sportereignissen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Die Zahl der Gewaltvorfälle im Amateur -Fußball in NRW ist laut WDR (01.06.2018) gegenüber der Vor -Saison leicht zurückgegangen . Dennoch mussten auch in der vergangenen Saison Spiele in den Fußball -Kreisligen, an denen oft Migrantenvereine beteiligt waren, abgebrochen werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Gewaltvorfälle wurden in Sachsen seit 2012 während diverser Sportereignisse registriert (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Sportereignis , Sportart — nicht nur Fußball — und Personen- sowie Sachschäden )? Frage 2: Wie oft mussten seit 2012 Sportereignisse wegen dieser Gewaltvorfälle abgebrochen werden, wie viele davon wurden wiederholt? (bitte nach Jahr und Sportereignis aufschlüsseln) Frage 3: Bei wie vielen dieser Gewaltvorfälle waren seit 2012 Migranten in welcher Form beteiligt? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/63/23 Dresden, 7. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Welche dieser Gewaltvorfälle wurden seit 2012 aus welchen Gründen in die Kategorien „links-„ bzw. „rechtsextrem" eingeordnet? Frage 5: Wie viele Gewaltvorfälle wurden seit 2012 bis zu drei Stunden nach dem Sportereignis außerhalb der Sportstätte gezählt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen sind in den letzten fünf Jahren insgesamt 1.512 Straftaten im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen verzeichnet. Die Verteilung der verzeichneten Straftaten für die Jahre 2012 bis 2017 stellt sich wie folgt dar: 2012: 155; 2013: 251; 2014: 279; 2015: 268; 2016: 275; 2017: 284. Hinsichtlich des augenfälligen Unterschieds zwischen 2012 und 2013 bis 2017 wird darauf hingewiesen, dass dies nicht zwangsläufig durch einen entsprechenden Fallzahlenanstieg , sondern umgekehrt durch zwischenzeitliche Aussonderungen betreffend das Jahr 2012 bedingt sein kann. Im Übrigen wird von einer vollständigen Beantwortung der Fragen wegen des hierfür unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Die abgefragten Informationen liegen der sächsischen Polizei nicht unmittelbar vor und können auch nicht durch eine elektronische Recherche erlangt werden. Eine vollständige Beantwortung der Fragen wäre daher nur möglich, wenn man sämtliche Ermittlungsverfahren, die als im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen stehend gekennzeichnet worden sind, manuell auswerten würde. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Polizei in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Akten- und Datenbeständen der Polizei erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Organisationseinheiten bzw. aktenhaltenden Stellen, der Aufwand zur Beiziehung von Zuarbeiten und für ergänzende elektronische Recherchen, das Auswerten der Akten und Daten sowie die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Verfahren auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt rd. 1.500 Vorgängen zeitliche Aufwand auf rd. 93 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Frage erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Frage würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in der sächsischen Polizei, die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Si- Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN UM. ;IM=RE cherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Polizei nicht zu leisten ist. Et f e ndlich? Grülen L.4 rof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-09-07T12:17:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes