STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14336 Thema: Durch Neonazis erstellte „Feindeslisten" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Fragestellerin nimmt Bezug auf die Kleinen Anfrage ,Beschlagnahme von Feindeslisten bei Rechtsterroristen, Neonazis und Rechtsextremisten' (Drs. 19/3350) der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, die zwischenzeitlich vorliegende Beantwortung durch die Bundesregierung und damit im Zusammenhang stehende Presseberichterstattung. Demnach wurden bei den NSU-Ermittlungen Daten zu rund 10.000 Personen, bei den Ermittlungen gegen Franco A., Maximilian T. und Mathias T. Daten zu 32 Personen sowie bei den Ermittlungen gegen die Prepper-Gruppe ,Nordkreuz` Daten zu etwa 25.000 Personen festgestellt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen Personen, die auf welchen „Feindeslisten" im Sinne der in der Vorbemerkung erwähnten Aufzeichnungen und Datensammlungen verzeichnet sind, handelt es sich nach Kenntnis der Staatsregierung um im Freistaat Sachsen wohnhafte Personen? (Bitte jeweils aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten.) Frage 2: Bei wie vielen Personen im Sinne der Frage 1 handelt es sich um Journalistinnen, Politikerinnen, Amts- und Mandatsträgerinnen und/oder andere Personen des öffentlichen Lebens? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/63/58 Dresden, 7. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 3: Wie viele Personen im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form durch welche Behörden des Freistaates Sachsen informiert und inwieweit machten sich in der Folge welche weiteren Sensibilisierungs- oder Schutzmaßnahmen erforderlich? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Es wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14273 verwiesen. Frage 4: In welchen durch sächsische Staatsanwaltschaften bearbeiteten Ermittlungsverfahren mit angenommenem oder erwiesenem rechtsmotivierten Hintergrund wurden seit dem Jahr 2011 wie viele „Feindeslisten" oder ähnliche Datensammlungen und Aufzeichnungen mit wie vielen jeweils verzeichneten Personen festoder sichergestellt? Frage 5: Wie viele Personen, die in Datensammlungen und ähnlichen Aufzeichnungen im Sinne der 4 enthalten sind, wurden zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form durch welche Behörden des Freistaates Sachsen informiert und inwieweit machten sich in der Folge welche weiteren Sensibilisierungs- oder Schutzmaßnahmen erforderlich? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Den sächsischen Staatsanwaltschaften und dem Polizeilichen Terrorismus- und Extremismusabwehrzentrum der sächsischen Polizei sind aus der laufenden Bearbeitung politisch rechts motivierter Straftaten keine Fest- oder Sicherstellungen von Tatverdächtigen erstellten „Feindeslisten" oder ähnlichen Datensammlungen und Aufzeichnungen zu Personen bekannt, die nachweislich als Ausgangsbasis für die Durchführung weiterer Straftaten dienen sollten. Im Übrigen wird von einer vollständigen Beantwortung der Fragen wegen des hierfür unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Die abgefragten Informationen liegen den sächsischen Staatsanwaltschaften nicht unmittelbar vor. Diese können auch nicht durch eine elektronische Recherche erlangt werden, da es nicht möglich ist, in den Datenbanken der Staatsanwaltschaften bzw. der Polizei danach zu suchen, ob in Ermittlungsverfahren „Feindeslisten" oder ähnliche Datensammlungen und Aufzeichnungen fest- oder sichergestellt worden sind. Eine vollständige Beantwortung der Fragen wäre daher nur möglich, wenn man sämtliche Verfahrensakten, die im Zeitraum von 2011 bis zum 31. Juli 2018 bei den sächsischen Staatsanwaltschaften als „Innerer Frieden — rechtsextremistisch" gekennzeichnet worden sind, händisch auswerten würde. Dies betrifft 14.218 Ermittlungsakten. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Bei der sächsischen Polizei wären es 14.561 Fälle, die in der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) unter dem Phänomenbereich der PMK -rechts- verzeichnet sind. Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften bzw. der Polizei in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften bzw. der Polizei erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt rd. 14.500 Vorgängen zeitliche Aufwand auf rd. 900 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Frage erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Frage würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften bzw. der Polizei, die für laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege bzw. der Polizei nicht zu leisten ist. 7Dr. ' ndliche7Grüßen (--.. of. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-09-07T12:18:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes