STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staalsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kaja Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14339 Thema: Rastanlagen an der B 174 sowie Nachfrage zu Drs. 6/8086 B 180 (Erzgebirgskreis) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-4026/4/2 Dresden, 0 4. Sep. 20J9 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Sachlage am Grenzübergang Reitzenhain auf der B 174 hinsichtlich der hygienischen Zustände für die LKW-Fahrer*innen, der Müllprobleme, der Belastung durch Fäkalien und der Reifenspuren auf den Grünflächen nach Kenntnis der Staatsregierung seit Februar 2017 entwickelt? Die Flächen, für welche der Landkreis Erzgebirgskreis im Rahmen des Stra¬ ßenbetriebes für die Bundesstraße zuständig ist, werden zweimal wöchent¬ lich gereinigt. Als freiwillige und zusätzliche Leistung des Landkreises wurden vier Müllcontainer mit je 2,5 m3, sowie in den Sommermonaten eine mobile Toilettenkabine aufgestellt und regelmäßig geleert. Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamillc Dennoch hat sich die Gesamtsituation hinsichtlich der hygienischen Zustän¬ de für die LKW Fahrer, der Belastung durch Fäkalien auf den Grünflächen, nicht signifikant verbessert. Frage 2: Inwiefern erfolgte mit welchem Ergebnis eine konkrete Standortuntersuchung für den Bau einer Rastanlage an der B 180 in unmittelbarer Nähe der Anschlussstelle B 174/B 180 (Gornau/Amtsberg) und inwieweit hat sich die sächsische Staatsregierung auf Bundesebene dafür eingesetzt? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Frage 3: Inwiefern erfolgte mit welchem Ergebnis eine konkrete Standortuntersuchung für die Flächen der ehemaligen Grenz¬ zollanlage Reitzenhain, die als bewirtschaftete Rastanlage nachgenutzt werden könnte und inwieweit hat sich die säch¬ sische Staatsregierung auf Bundesebene dafür eingesetzt? www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 2 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 4: Inwiefern liegt eine Zustimmung zur Planung und Errichtung von unbewirtschafteten Rastanlagen mit WC am entsprechenden Bundesstra¬ ßenabschnitt der B 174 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vor? Frage 5: Inwiefern wurde von Seiten der zuständigen sächsischen Behörden mit welchem Ergebnis geprüft, ob die Parkfläche in Hohndorf, die sich im Eigentum der Gemeinde Großolbersdorf befindet, erweiterbar ist? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 2 bis 5: Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hat die vom Bund erbetene Bedarfsermitt¬ lung für Rastanlagen an der B 174 zwischen Chemnitz und der Bundesgrenze Deutschland/Tschechien aufgestellt. Im Ergebnis wurde ein Bedarf von rund 100 Lkw- Stellplätzen ermittelt. Die Unterlage wurde im November 2017 dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Zustimmung vorgelegt. Im Mai 2018 bestätigte der Bund den Bedarf und stimmte der Aufnahme weiterer Planungen durch die Auf¬ tragsverwaltung zu. In der Bedarfsermittlung wurden u. a. Standorte der ehemaligen Grenzzollanlage Reit¬ zenhain, Nähe der Anschlussstelle B 174/B 180 (Gornau/Amtsberg) und die Parkfläche in Hohndorf, die sich im Eigentum der Gemeinde Großolbersdorf befindet, betrachtet. Der Abstand zwischen den Rastanlagenstandorten beträgt 23 km (Reitzenhain - Hohn¬ dorf) bzw. 35 km (Reitzenhain - Gornau) und entspricht in etwa dem Regelwert der „Empfehlungen für Rastananlagen an Straßen (ERS)". Der Stellplatzbedarf könnte demnach an einem oder zwei Standorten gedeckt werden. Welche Standorte sich am besten eignen, bleibt der weiteren Planung vorbehalten. Derzeit werden die Planungsleistungen für die Standortuntersuchung durch das Lan¬ desamt für Straßenbau und Verkehr vorbereitet. In diesem Planungsschritt werden die Aus- und Neubaumöglichkeiten der zuvor genannten Standorte detailliert untersucht und bewertet. Das Ergebnis der Standortuntersuchung soll 2019 vorliegen. Die Stand¬ ortfestlegung ist Basis für die anschließende Entwurfsplanung. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2018-09-04T14:54:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes