SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/14342 Thema: Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist die Tätigkeit der Kommission über den 31. Mai 2019 (Vorlage des Abschlussberichts) angelegt bzw. festgeschrieben, wenn ja, auf welchen Zeitraum? Eine Tätigkeit der Kommission über den 31 . Mai 2019 hinaus ist nicht vorgesehen . Frage 2: Hat die Kommission ein eigenes, frei verfügbares Budget und wenn ja, wofür, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum? Der Kommission steht für den Zeitraum ihrer Tätigkeit ein Budget von bis zu 50 Tsd . Euro zur Verfügung, um anlassbezogen externen Sachverstand (z. B. IT-Spezialisten, Institute) hinzuziehen zu können. SSACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/22-H 1322/185/109- 2018/40482 Dresden, 10. September 2018 zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf. sachsen.de• www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für versdllüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMINISTERlUM DER FINANZEN SSACHsEN Frage 3: Erhalten die Mitglieder der Kommission eine Entschädigung für ihre Tätigkeit in der Kommission - wenn ja, in welcher Höhe? Die Mitglieder der Kommission erhalten eine teilnahmeabhängige Sitzungspauschale pro Sitzung der Kommission . Sie beträgt für den Vorsitzenden aufgrund des mit seiner Funktion verbundenen erhöhten Koordinierungsaufwandes 250 Euro zzgl. der ggf. gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer pro Sitzung. Das beim Sächsischen Rechnungshof beschäftigte Mitglied der Kommission erhält in entsprechender Anwendung der VwV-Beiratsentschädigung eine Sitzungsentschädigung je Sitzungstag a) bei einer Sitzungsdauer von bis zu 5 Stunden in Höhe von 17,90 Euro b) bei einer Sitzungsdauer von mehr als 5 Stunden in Höhe von 25,56 Euro. Die übrigen, nicht beim Freistaat Sachsen beschäftigten Mitglieder der Kommission , erhalten eine Sitzungspauschale pro Sitzung in Höhe von 200 Euro. Daneben werden allen Mitgliedern der Kommission - bis auf den Vorsitzenden - Reisekosten in entsprechender Anwendung des SächsRKG erstattet. Dem Vorsitzenden wurden in einem mit ihm geschlossenen Vertrag grundsätzlich nach dem SächsRKG bemessene, jedoch punktuell erhöhte Reisekosten zugestanden. Auf Grund der dem Vorsitzenden obliegenden weiteren Aufgaben umfasst der Vertrag außerdem ein Honorar in Höhe von 600 Euro zzgl. der ggf. gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer pro Monat . Frage 4: Wer führt die von der Kommission geplante „umfassende Datenerhebung " zur Erfassung der sächsischen Förderlandschaft nach welchen Kriterien durch? Die Datenerhebung wird von den Kommissionsmitgliedern und durch die Geschäftsstelle im Auftrag der Kommission durchgeführt. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN ~SACHsEN Da die Kommission den ihr übertragenen Auftrag eigenverantwortlich und weisungsunabhängig wahrnimmt, sind der Staatsregierung gegenwärtig keine Aussagen zu den konkreten Kriterien der Datenerhebung möglich. Auf die Vorbemerkung des Antwortschreibens zur Kleinen Anfrage Drs. 6/13438 wird verwiesen. Frage 5: Nach welchen Kriterien wurden die Kommissionsmitglieder ausgewählt und welches/welche Mitglied/er vertreten in der Kommission explizit die Interessen/Erfahrungen von Wirtschaftsunternehmen und hier im Besonderen von kleinen und mittleren Unternehmen? Die Auswahl der Kommissionsmitglieder erfolgte aufgrund ihrer persönlichen Eignung und ihrer einschlägigen beruflichen Funktionen, Erfahrungen und Kenntnisse. Die Interessen der Wirtschaftsunternehmen werden dabei von Frau Manuela Gogsch, Geschäftsführerin Industrie und Außenwirtschaft der IHK Dresden, vertreten. Unabhängig davon stehen die Interessen der Wirtschaftsunternehmen einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen aufgrund des breit gefächerten Auftrags der Staatsregierung („Untersuchung aller Fachförderprogramme", vgl. Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs. 6/13438) im Blickpunkt aller Kommissionsmitglieder. Mit freundlichen Grüßen ~~:;: Seite 3 von 3 2018-09-10T14:52:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes