STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/14349 Thema: Klassifizierung von gefährlichen Orten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 13. Juli 2018 hat das sächsische Innenministerium eine Liste mit 61 Kriminalitätsschwerpunkten, sog. ,gefährlichen bzw. verrufenen Orten', in Sachsen auf eine Kleine Anfrage hin veröffentlicht. In der Folge entbrannte eine mediale Auseinandersetzung über die Richtigkeit dieser Einstufungen. Zuletzt berichtete der Focus in seiner Onlineausgabe vom 07.08.2018 darüber, dass bspw. der Lugauer Ordnungsamtsleiter die Einstufung nicht nachvollziehen könne, der Rochlitzer Bürgermeister sprach gar von einer ‚Katastrophe'. Kommunen sorgten sich um ihren Ruf. (Vgl. https://www.focus.de/politik/deutschland/liste-mit-61-gefaehrlichenorten -veroeffentlicht-qemeinden-in-sachsen-sind-sauer-benennt-diepolizei -willkuerlich-notio-areas id 9379436.html). Bestätigung für ihr Unverständnis erhielten die Betroffenen von dem innenpolitischen Sprecher der Grünen Landtagsfraktion Valentin Lippmann, der dazu äußerte: ,Ich fühle mich in meiner Annahme bestätigt, dass durch die gefährlichen Orte massiv verdeckte Kontrollbereiche in Sachsen geschaffen werden' (vgl. Focus, ebenda). Der MDR spekuliert mit einem Beitrag vom 01.08.18, dass es vorliegend im Wesentlichen um schnelle Erfolge für die Kriminalitätsstatistik geht, insbesondere durch die einfache Feststellung und Aufklärung von Drogendelikten (vgl. https://www.mdr.de/investiqativ/polizei-sachsen-qefahrliche-orte- 100.html). Diese Vorwürfe wies ein Sprecher des Innenministeriums zurück. Andererseits sei es ein Fehler gewesen, dass man den Begriff des ,gefährlichen Ortes' selbst verwendet habe. Im Polizeirecht existiere dieser gar nicht, habe sich aber ‚leider im Sprachgebrauch etabliert'. (Vgl. Focus, ebenda)." Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/63/25 Dresden, 10. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STEREJTV1 DES INNERN Freistaat SACHSEN Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Listen zu Orten nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG), an denen lagebedingt Identitätsfeststellungen zulässig sind, werden durch die Polizei weder geführt noch veröffentlicht. Die in den der Kleinen Anfrage vorangestellten Ausführungen bezeichnete Liste mit 61 Orten in Sachsen wurde ausschließlich aus Anlass der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/13749 in Erfüllung der verfassungsrechtlichen Pflichten der Staatsregierung bei parlamentarischen Interpellationen erstellt. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass diese auch nicht unmittelbar vom Staatsministerium des Innern veröffentlicht wurde, sondern dies durch den Sächsischen Landtag erfolgte. Bei dem Begriff „gefährlicher Ort" handelt es sich nicht um einen im Sächsischen Polizeigesetz gesetzlich definierten Begriff. Aus diesem Grund wurde der Begriff in der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/13749 mit Anführungszeichen besonders gekennzeichnet. Stattdessen handelt es sich um einen in der bundesweiten Rechtslehre zum Gefahrenabwehrrecht gebräuchlichen terminus technicus für einen örtlich begrenzten kriminalitätsbelasteten Bereich, welcher die Voraussetzungen des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SächsPolG umschreibt. So findet sich dieser Begriff ganz allgemein seit Jahrzehnten im juristischen Schrifttum (vgl. statt vieler Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 6. Auflage 2018 oder Möllers, Wörterbuch der Polizei, 3. Auflage 2018) und in Kommentaren/Erläuterungen zu den Polizeigesetzen der Länder wieder. Er ist insofern unpräzise, da die Bezeichnung eines „gefährlichen Ortes" sprachlich mit einer konkreten Gefahr für jeden Einzelnen an diesem Ort einhergehen könnte mit der Folge, diesen Ort zukünftig besser zu meiden. Ein solcher Rückschluss auf die individuelle Opferwahrscheinlichkeit lässt sich aber oftmals nicht mit Tatsachen belegen und geht insofern fehl. Frage 1: Auf welcher konkreten polizeilichen Erkenntnisgrundlage erfolgte die Klassifizierung der 61 Kriminalitätsschwerpunkte, die am 13.07.18 durch das Innenministerium bekannt gegeben wurden? (Bitte für alle Orte [außer Dresden und Leipzig], wie in Anlage 3 zu Drs. 6/13748 aufgeführt, einzeln aufschlüsseln) Außer den Polizeidirektionen Dresden und Leipzig meldeten die Polizeidirektionen Chemnitz und Görlitz Orte im Sinne des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SächsPolG. Es wird auf die Anlage verwiesen. Die Darlegung der den übrigen Orten zugrunde liegenden Erkenntnisse wird an die Geheimschutzstelle des Sächsischen Landtages mit der Bitte übersandt, den Damen und Herren Abgeordneten die Einsichtnahme zu ermöglichen. Die im Kontext der Beantwortung stehenden Unterlagen unterliegen der Einstufung „VS — Nur für den Dienstgebrauch ", da ihre Bekanntgabe für den Freistaat Sachsen nachteilig wäre. Sie legen konkrete Umstände näher dar, die Anlass für künftige polizeiliche Maßnahmen sind, die durch eine Veröffentlichung erschwert würden. Seite 2 von 4 STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die Staatsregierung hat die Pflicht, Fragen der Abgeordneten umfassend, nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten; sie hat aber zugleich die Pflicht, dies für individuelle und kollektive Rechtsgüter so schonend wie möglich zu tun. Hierbei ist auch zu bedenken, dass es inhaltlich um ortsgebundene, der Polizei bekannte Bezüge betreffend die Vorbereitung, Verabredung oder Begehung von Straftaten geht, die im Falle einer Veröffentlichung zum kaum kontrollierbaren Gegenstand von Interpretationen und Stigmatisierungen würden, mit nicht abschätzbaren Folgen für Betroffene. Der Umstand, dass dem Parlament die konkreten Erkenntnisgrundlagen in nichtöffentlicher Form zur Kenntnis gegeben werden, eröffnet sachlich umfassend die parlamentarische Kontrolle und hindert das Parlament nicht, eigenverantwortlich auch öffentlich zu Bewertungen zu kommen. Frage 2: Inwiefern erfolgte bei der nach Ziffer 1 erfolgten Klassifizierung jeweils ein Austausch zwischen den örtlichen Polizeirevieren und den diesen übergeordneten Polizeidirektionen? Die Erkenntnis, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des § 19 Absatz 1 Nummer 2 SächsPolG gegeben sind, wird aus der permanent fortzuschreibenden polizeilichen Lage gewonnen, die ständig unter Beachtung der hinzutretenden Ereignisse neu bewertet wird. Dies erfolgt einerseits durch die örtlich zuständigen Polizeireviere, welche ihre aktuellen Erkenntnisse an das für die Kriminalitätsbekämpfung zuständige Referat der Polizeidirektion melden. Andererseits ergänzt das Referat diese Erkenntnisse um weitere Aspekte der Häufigkeit bestimmter Delikte über einen längeren Zeitraum, den kurzfristigen Steigerungsraten und der Bedeutung bestimmter Örtlichkeiten für das Gemeinwesen (z. B. an Schulen, in Parks oder Einkaufspassagen) und bewertet jede lokale Fallzahlenbelastung im Verhältnis zum gesamten Kommunalgebiet. Insofern ist ein ständiger und regelmäßiger Informationsaustausch innerhalb einer Polizeidirektion gegeben. Frage 3: Welche Kommunen bzw. Gemeinden haben sich mit welchen Fragen die o. g. Liste betreffend an die Staatsregierung gewandt und welche baten dabei insbesondere um Streichung von der Liste mit jeweils welcher Begründung? Wie hat die Staatsregierung darauf reagiert bzw. welche Schritte wird die Staatsregierung nun einleiten? Eine Listenerstellung im Sinne der Frage erfolgt nicht. Insoweit wird auf die Ausführungen in Absatz 1 der Vorbemerkung verwiesen. Hinsichtlich der fragegegenständlichen 61 Orte nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SächsPolG (Kleine Anfrage, Drs.-Nr. 6/13749) hat sich nach Kenntnis der Staatsregierung nur der Bürgermeister der Gemeinde Rochlitz mit einem Schreiben an das Sächsische Staatsministerium des Innern gewandt. Der Staatsminister des Innern war dazu am 27. Juli 2018 in Rochlitz zu einem Gespräch vor Ort. Die Staatsregierung wird auch weiterhin konsequent Gefahrenabwehr betreiben. Seite 3 von 4 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN gar Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie ordnet die Staatsregierung die Vorhaltungen des innenpolitischen Sprechers der Grünen -Landtagsfraktion Valentin Lippmann („Ich fühle mich in meiner Annahme bestätigt, dass durch die gefährlichen Orte massiv verdeckte Kontrollbereiche in Sachsen geschaffen werden") und die MDR-Vermutungen, dass es im Wesentlichen (nur) um schnelle Erfolge für die Kriminalitätsstatistik ginge, ein? Die Staatsregierung ist gemäß der Artikel 50, 51 der Verfassung des Freistaates Sachsen nicht verpflichtet, Bewertungen abzugeben, die ein Abgeordneter für geboten hält, sondern nur dazu, den Abgeordneten Informationen zu verschaffen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004, Vf. 44-1-03). Die Staatsregierung nimmt daher weder zur Gefühlswelt des Abgeordneten noch zu medialen Vermutungen des Mitteldeutschen Rundfunks Stellung. Frage 5: Welche Kriterien müssen erfüllt sein, wenn von Seiten der Polizei oder Staatsregierung zukünftig (trotz der bereits gemachten Distanzierung von der Verwendung der Begrifflichkeit) doch noch von einem „gefährlichen Ort" gesprochen wird? Die Kriterien für die Zulässigkeit von polizeilichen Maßnahmen an Orten gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SächsPolG ergeben sich aus dem Gesetz. Pribf.pr. 'Roland Wöller Anlage Seite 4 von 4 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14349 1. Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion (PD) Chemnitz - Polizeirevier Chemnitz-Nordost Im Polizeirevier Chemnitz-Nordost bilden vor allem die Stadtteile Zentrum und Sonnenberg die Kriminalitätsschwerpunkte. Zwar sanken die Gesamtstraftatenzahlen im Jahr 2017 in diesen Stadtteilen um 10,3 % auf 7.783 Delikte, jedoch stiegen parallel hierzu die Fallzahlen im Bereich der Rohheitsdelikte zum Teil erheblich an. So wurde im Jahr 2017 ein Anstieg um 14,0 % (2016: 921 Delikte, 2017: 1.050 Delikte) festgestellt. Betrachtet man die Raubdelikte separat, so stiegen die Fallzahlen sogar um 18,6% (2016:97 Delikte, 2017: 115 Delikte). Allein im Stadtteil Zentrum kam es im Jahr 2017 zu 86 registrierten Raubdelikten. Die Fallzahlen der Rauschgiftkriminalität sanken im Jahr 2017 nur geringfügig. Betrachtet man die beiden Stadtteile im Halbjahresvergleich 2017 zu 2018 kann bereits jetzt ein erheblicher Anstieg in der Rauschgiftkriminalität um 58,7 % (Sonnenberg) und um 22,5 % (Zentrum) abgeleitet werden. Die Fallzahlen der Rohheitsdelikte bleiben im Halbjahresvergleich annähernd gleich. Die Stadtteile Zentrum und Sonnenberg bilden mit den nachfolgend aufgelisteten Orten den deutlichen Kriminalitätsschwerpunkt der Stadt Chemnitz ab. Nicht zuletzt wurden ca. 30 % aller Straftaten der Stadt Chemnitz in diesen beiden Stadtteilen registriert. Chemnitz, Rathausstraße, Zentrale Umsteigestelle (ZUS) Die ZUS ist insbesondere in der Schlechtwetterphase Tatort von Straftaten aus verschiedenen Deliktsbereichen. Neben Körperverletzungsdelikten beeinträchtigen die begangenen Raubdelikte in erheblichem Umfang das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung. Weiterhin wurden immer wieder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im Nahbereich festgestellt . Chemnitz, Stadthallenpark mit den Bereichen Grünfläche, Stadthallenvorplatz, Springbrunnen und angrenzende Fußgängerzone der Straße der Nationen Der Stadthallenpark ist seit 2015 ein Kriminalitätsschwerpunkt, der seitdem regelmäßig im Fokus der Berichterstattung der lokalen Medien steht. In jüngster Vergangenheit kam es erneut zu gefährlichen Körperverletzungen, Raubdelikten und zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz . Durch Besucher des Parks wurden Depots von Drogen entdeckt und der Polizei mitgeteilt. Weiterhin informierten Bürger die Polizei, dass ihren Kindern Drogen zum Probieren angeboten wurden. Im Rahmen der polizeilichen Einsatzmaßnahmen wurden in den Nachtstunden vermisst gemeldete Kinder und Jugendliche aufgegriffen. Diese konsumierten gerade in der Schönwetterphase im Park Alkohol und Betäubungsmittel und mussten oftmals Rettungskräften übergeben werden. Chemnitz, Am Wall, Grünflächen und Fußgängerzone in Höhe Rewe, Bürgeramt Im Bereich Am Wall halten sich regelmäßig Personengruppen auf, die über den Tagesverlauf Alkohol in größeren Mengen konsumieren. In der Vergangenheit kam es oftmals zu Ausei- Seite 1 von 6 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14349 nandersetzungen und Körperverletzungsdelikten, häufig unter Verwendung von gefährlichen Werkzeugen, wie abgebrochenen Bierflaschen. Die Eigentümer der dort ansässigen Einkaufsmärkte zeigten regelmäßig Ladendiebstähle an. Beim Einschreiten der Security- Mitarbeiter entwickelten sich aus den Ausgangssachverhalten immer wieder räuberische, zum Teil gemeinschaftliche Diebstähle. Chemnitz, Parkplatz Tietz mit den angrenzenden Straßen Moritzstraße, Zschopauer Straße, inklusive „Hallo Döner Drive" Im Bereich des Parkplatzes wurden immer wieder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt. In diesem Zusammenhang gab es Hinweise von Bürgern, dass in dem Bereich ein reger Handel mit Drogen betrieben wurde. Weiterhin kam es immer wieder zu Diebstahls - und Raubdelikten durch „Antanzen" und zu Körperverletzungsdelikten, häufig unter Verwendung von Pfefferspray. Chemnitz, Tschaikowskistraße von Fürstenstraße bis Gießerstraße In jüngster Vergangenheit wurden auf diesem Straßenabschnitt mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt, wie beispielsweise die unerlaubte Abgabe von Drogen an Minderjährige. Weiterhin ereignete sich eine Raubstraftat. Die beteiligten Personen, Tatverdächtige wie Opfer, stehen aktenkundig immer wieder mit Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie mit Eigentumsdelikten im Zusammenhang. Weiterhin wurden an diesem Ort regelmäßig Körperverletzungsdelikte, Sachbeschädigungen, Ladendiebstähle und Einbruchsdiebstähle in Keller registriert. Chemnitz, Brückenstraße, Bereich Karl -Marx -Monument, einschließlich Zuwege und Hinterhof In diesem Bereich kam es vermehrt zu Körperverletzungsdelikten. Weiterhin wurde mehrfach durch Bürger mitgeteilt, dass sie in diesem Bereich die Übergabe von Drogen beobachtet haben. Im Rahmen der polizeilichen Einsatzmaßnahmen konnten diese Hinweise durch die Feststellung von Drogendelikten bestätigt werden. Chemnitz, Johannisplatz, Bereich Grünflächen, Spielplatz und Fußgängerzone bis zum Haltestellenbereich der ZUS Bei dem Platz handelt es sich um einen Tatort der Drogenkriminalität. Mehrere Feststellungen von Handel bzw. Abgabe von Drogen an Minderjährige konnten in der Vergangenheit gemacht werden. In diesem Zusammenhang kam es im Nahbereich mehrfach zu Rohheitsdelikten . Eltern teilten der Polizei mit, dass Kindern Betäubungsmittel angeboten wurden. Chemnitz, Theodor -Körner -Platz, Bereich der Parkanlage inklusive der angrenzenden Straßen In der Parkanlage sowie auf den angrenzenden Straßen wurden in jüngster Vergangenheit mehrere Drogendelikte festgestellt. Seite 2 von 6 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14349 Chemnitz, Lessingplatz, Bereich der Parkanlage Im Bereich des Parks wurden mehrere Personen mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt. Durch Anwohner wurde bekannt, dass sich in der Nähe des Parks eine „Crystal-Küche" befinden soll, die von mehreren Personen häufig aufgesucht wird. - Polizeirevier Freiberg Die Gesamtzahl an Straftaten in der Stadt Freiberg verringerte sich zwar im Jahr 2017 um 14,3 % auf 2.871 Delikte, dabei blieben jedoch die Rohheitsdelikte auf einem nahezu annähernd gleichen Niveau (2016: 374 Delikte, 2017: 369 Delikte). Daneben stieg die Anzahl der Raubdelikte um 7,7 % auf 28 Delikte. Ebenso verzeichnete man einen Anstieg der Rauschgiftkriminalität um 10,6 % auf 302 Delikte. Vergleicht man das Halbjahr 2018 mit dem Vergleichszeitraum 2017 ist ein deutlicher Anstieg der Gesamtstraftatenzahl zu verzeichnen. Die Anzahl der Rohheitsdelikte im ersten Halbjahr 2018 stiegen um 43,6 %, ebenso die Delikte der Straßenkriminalität um 29,6 %. Gerade in den Stadtteilen Petriviertel, Bahnhofsvorstadt und Domviertel stiegen im ersten Halbjahr 2018 im Vergleich zu 2017 die Fallzahlen von Rohheits- und Rauschgiftdelikten teils erheblich an. Die Straßenkriminalität in den vorgenannten Stadtteilen stieg im ersten Halbjahr 2018 um 32,3% an. Die nachfolgend aufgeführte Örtlichkeit bildet dabei einen Kriminalitätsschwerpunkt in der Stadt Freiberg. Freiberg, Albertpark, Parkanlage Aus aktuell anhängigen Verfahren liegen Erkenntnisse vor, dass sich das „Drogen -Klientel" regelmäßig zum Drogenkonsum und anzunehmendem Erwerb dort trifft. Bereits 2017 wurden im Albertpark mehrere Straftaten erfasst. Auch im Jahr 2018 setzte sich der Trend fort. Trotz der Witterungsabhängigkeit der Frequentierung wurden bis Mai 2018 bereits mehrere Drogendelikte erfasst. Unter dem Einfluss von Rauschmitteln kam es ebenso zu Auseinandersetzungen . Aufgrund der regelmäßigen Präsenzmaßnahmen konnte die Lage beruhigt werden. - Polizeirevier Aue Im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Aue sind in den Städten Aue, Johanngeorgenstadt und Schwarzenberg vereinzelte örtliche Kriminalitätsschwerpunkte zu verzeichnen. Im Jahr 2017 ist zwar die Gesamtzahl an Straftaten in der Stadt Aue zurückgegangen, wie auch die Delikte der Straßenkriminalität. Betrachtet man jedoch das erste Halbjahr 2018 mit dem Vergleichszeitraum 2017, so ist ein Anstieg der Gesamtstraftaten um 9,5 % recherchierbar. Die Zahl der Rohheitsdelikte stieg sogar um 36,2 %, die Anzahl der Delikte der Rauschgiftkriminalität blieb annähernd konstant. Bei den nachgenannten Bereichen am Bahnhof und dem Postplatz stieg jedoch bereits 2017 die Anzahl von Rohheitsdelikten (2016: drei Delikte, 2017: elf Delikte) und der registrierten Delikte der Rauschgiftkriminalität (2016: drei Delikte, 2017: sechs Delikte) an. Seite 3 von 6 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14349 In Johanngeorgenstadt stieg im Jahr 2017 die Gesamtstraftatenzahl um 19,2 % auf 279 Delikte (2016: 243 Delikte), die Anzahl der Rohheitsdelikte und Delikte der Straßenkriminalität ebenfalls um jeweils sieben Fälle. In der Stadt Schwarzenberg wurde im Jahr 2017 ein deutlicher Anstieg im Bereich der Rauschgiftkriminalität erfasst (2016: 19 Delikte, 2017: 76 Delikte). Ebenfalls stieg die Anzahl der Fälle der Straßenkriminalität im Jahr 2017 um 16,4 % (2016: 140 Delikte, 2017: 163 Delikte ). Aue, Am Bahnhof 1, Busbahnhof An Busbahnhof wurden in den letzten Wochen vermehrt Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt. Durch Zeugen gab es immer wieder Hinweise, dass in diesem Bereich Drogen konsumiert und zum Teil auch Handel betrieben werden. Weiterhin wurde im Rahmen von Ermittlungen bekannt, dass ausländische Straftäter mit der Erzgebirgsbahn nach Chemnitz fahren, im Innenstadtbereich Drogen erwerben und die Drogen zurückverbringen . Im Bereich des Bahnhofes wurden bereits Verstecke aufgefunden. Aue, Postplatz, Busplatz mit Haltestellenbereich In der Parkanlage am Postplatz wurden in der Vergangenheit mehrere Drogendelikte festgestellt . Auch Gespräche mit anliegenden Betreibern erbrachten Hinweise, dass regelmäßig mit Drogen gehandelt wurde. Außerdem wurden Körperverletzungsdelikte und Raubstraftaten zur Anzeige gebracht. In der Schulzeit sollen laut Bürgerhinweisen Drogen an Schüler verkauft werden. Aue, Carolateich, Parkanlage In der Parkanlage wurden im Jahr 2017 mehrere Drogendelikte auch durch eigene polizeiliche Wahrnehmungen festgestellt. Aue, Marie -Müller -Straße 2, Parkanlage im Bereich Einkaufsmarkt In der Parkanlage wurden in jüngster Vergangenheit nach Zeugenhinweisen Drogendelikte festgestellt. - Polizeirevier Annaberg In der Stadt Annaberg-Buchholz, im Stadtteil Annaberg, sind die Gesamtstraftaten im Jahr 2017 um 23,6 % zurückgegangen (2016: 1.660 Delikte, 2017: 1.268 Delikte), jedoch konnte gleichzeitig ein erheblicher Anstieg der Fallzahlen der Rauschgiftkriminalität um 34,9 % (2016: 143 Delikte, 2017: 193 Delikte) verzeichnet werden. Dabei scheint sich nach ersten Erkenntnissen der Bereich des Busbahnhofs und des angrenzenden Parkgeländes als Treffpunkt und möglicher Umschlagplatz der Rauschgiftkriminalität zu entwickeln. Seite 4 von 6 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14349 Annnaberg-Buchholz, Bereich Busbahnhof mit daneben liegenden Parkgelände bis zur Geversdorfer Straße (sogenannter „Alter Friedhof) Der genannte Bereich ist Treffpunkt von Gruppierungen, bei denen Ordnungsverstöße und Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt wurden. Zum Parkgelände liegen Erkenntnisse des Drogenhandels vor. - Polizeirevier Rochlitz Im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Rochlitz ergeben sich in der Stadt Burgstädt örtliche Kriminalitätsschwerpunkte. Zwar sank die Gesamtanzahl von Straftaten in der Stadt Burgstädt um 3,2 `)/0 auf 536 Delikte (2016: 554 Delikte), jedoch steigen gleichzeitig die Fälle der Körperverletzungsdelikte um 17, 6 % (2016: 51 Delikte, 2017: 60 Delikte). Im Bereich der Rauschgiftkriminalität verdoppelte sich die Fallzahl auf zwölf Delikte. Die nachfolgend aufgelisteten örtlichen Bereiche bilden dabei die Kriminalitätsschwerpunkte. Burgstädt, Bahnhofstraße 2, Haltestellenbereich des OPNV Im Haltestellenbereich wurden Sachbeschädigungen durch Graffitischmierereien festgestellt, ebenso Straftaten im Zusammenhang mit dem Reiseverkehr wie sonstige Sachbeschädigungen und Auseinandersetzungen zwischen Jugendlichen. Zudem besteht der Verdacht, dass der Ort als Tatort des Verkaufs von Drogen an Endkunden dient. Burgstädt, Mittweidaer Straße 1, Vorplatz des Einkaufsmarktes Der Vorplatz des Einkaufsmarktes ist Tatort für den Drogenhandel an Endkunden. Des Weiteren wurden im Markt vermehrt Diebstahlshandlungen, begangen durch osteuropäische Tätergruppierungen, festgestellt. Bur_cigädt, Mittweidaer Straße 16, Parkanlage Wettinhain Die Parkanlage ist Tatort für den Drogenhandel an Endkunden. Des Weiteren wurden Straftaten nach § 86a Strafgesetzbuch, Sachbeschädigungen und Körperverletzungsdelikte festgestellt . - Polizeirevier Stollberg Im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Stollberg gibt es in den Städten Lugau, Jahnsdarf , Niederdorf, Burkhardtsdorf und Oelsnitz/Erzgeb. örtlich begrenzte Kriminalitätsschwerpunkte . Die Gesamtstraftaten im Zuständigkeitsbereich sanken im Jahr 2017 um 1,0 % (2016: 2.709 Delikte, 2017: 2.683 Delikte), jedoch stiegen die Fallzahlen im Bereich der Straßenkriminalität um 10,5 `)/0 auf 505 Delikte (2016: 457 Delikte) sowie der Rauschgiftkriminalität um 23,1 % auf 144 Delikte (2016: 117 Delikte) an. Die Stadt Burkhardtsdorf wies 2017 sogar einen Anstieg in den Gesamtstraftaten von 19,3 % (167 Delikte) auf, einhergehend mit steigenden Fallzahlen in den Bereichen der Straßenkriminalität um 23,8 % auf 26 Delikte, der Rohheitsdelikte um 50,0 % auf 24 Delikte und der Rauschgiftkriminalität um 50,0 % auf sechs Delikte. In der Stadt Jahnsdorf ist dieser grundsätzliche Anstieg der Fall- Seite 5 von 6 Anlage zu Drs.-Nr. 6/14349 zahlen ebenso zu verzeichnen. So stiegen 2017 die Zahlen der Straßenkriminalität um 42,1 °A auf 27 Delikte (2016: 19 Delikte) sowie die Rohheitsdelikte um 28,0 % auf 32 Delikte (2016: 25 Delikte) an. Allein zehn Köperverletzungsdelikte (davon sieben gefährliche Körperverletzungen ) wurden in der Wilmersdorfer Straße 45 in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber registriert. In der Stadt Oelsnitz stiegen die Fallzahlen der Straßenkriminalität um 34,5 % auf 89 Delikte und der Rauschgiftkriminalität um 25,0 % auf 40 Delikte an. In der Stadt Lugau stiegen die Fallzahlen der Straßenkriminalität um 13,8 % auf 33 Delikte und der Rauschgiftkriminalität um 55,6 °A) auf 14 Delikte. Die nachfolgend aufgelisteten Orte bilden dabei die Kriminalitätsschwerpunkte. Luqau, Palletti-Park, Chemnitzer Straße 1, einschließlich ehemaliger Güterbahnhof Der Park ist Aufenthaltsort von Straftätern mit unterschiedlichen Nationalitäten. Es wurden Körperverletzungsdelikte zwischen mehreren Personen und Gruppierungen festgestellt. Oelsnitz/Erzgeb., Bahnhofstraße, ehemaliges Landesgartenschaugelände, Skateranlaqe Der Ort ist ein Aufenthaltsort von Jugendlichen und Heranwachsenden, welche Sachbeschädigungen an Spielgeräten, Pflanzen und Gebäuden begingen. 2. Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion (PD) Görlitz Für den Bereich der Historischen Altstadt im Zentrum von Görlitz wurden sowohl die Gesamtfallzahlen als auch die Belastung in einzelnen Kriminalitätsphänomenen, hier besonders die Eigentumskriminalität, ausgewertet. Von 574 registrierten Straftaten im Jahr 2017 im Bereich der Historischen Altstadt entfielen allein 235 Delikte auf die Eigentumskriminalität. Damit liegt diese Kriminalitätsbelastung etwa gleichauf mit den Stadtteilen Weinhübel (234 Delikte ), Königshufen (331 Delikte) und Südstadt (334 Delikte). Unter Berücksichtigung der Häufigkeitsziffer (Einwohnerzahlen auf 100.000 berechnet) wird der kriminalistische Schwerpunkt der Historischen Altstadt erkennbar: Liegt die Häufigkeitsziffer für das Stadtgebiet von Görlitz bei 14.418, weist die Historische Altstadt mit 21.967 den höchsten Wert im gesamten Stadtgebiet auf; bei den Eigentumsdelikten ist die Häufigkeitszahl für die Historische Altstadt mit 8.993 beinahe doppelt so hoch wie im gesamten Stadtgebiet zusammen (4.841). Auf ähnlichem Niveau bewegen sich die Zahlen für die anderen genannten Stadtteile. Im Ergebnis konnte statistisch nachgewiesen werden, dass die Kriminalitätsbelastung im Stadtteil Historische Altstadt flächendeckend einerseits erheblich über dem Durchschnitt liegt und andererseits sich scharf von der Belastung unmittelbar angrenzender Bereiche abgrenzen lässt. Dies führte zur Einklassifizierung als Ort gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SächsPolG. Seite 6 von 6 2018-09-10T14:54:33+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes