STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/14350 Thema: Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz und weitere Gesetzte des Dresdner,,Mission Lifeline e.V."n zugleich Nachfrage zu Drs.6/10521 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,ln der Antwort auf die Kleinen Anfrage 6/9985 wurde von Seiten der Staatsregierung mitgeteiltn dass gegen zwei Mitglieder des Vereins ,,Mission Lifeline e.V." ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Einschleusens von Ausländern geftihrt und mit Verfügung vom 3. Juli 2017 gemäß S 170 Abs. 2 SIPO eingestellt wurde. Nachdem der ,,Mission Lifeline e.V." folgend, am 16.08.2017, einen Beitrag veröffentlichte, in dem er darstellte, dass er ein Schiff erwarb und demnächst im Mittelmeer kreuzen würde, stellte der Verfasser eine weitere Kleine Anfrage, 6110521n in der er u. a. beantwortet haben wollte, ob aufgrund der neuen Tatsachenn insbesondere vor dem Hintergrund des nunmehr abgeschlossenen Kaufes eines Rettungsschiffes, erneut ein Ermittlungsverfahren gegen den ,,Mission Lifeline e.V." geführt wird und das Schiff und Spendengelder oder sonstige Vermögenswerte beschlagnahmt Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/947 - KLR Dresden, ,/o. September 2018 ñBt-5Hlñ¡¡l -\l&frJ\ry TOB MIT ' JUSTIZvoLtZUGSBÉAMTE ì,I'WWJOB.MIT.J.DE Hausanschrift: Såchsisches Staatsm¡nisterium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsvefbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 1 l Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang fi¡r elektronisch sign¡erte sowie für verschli¡sselte elektronische Dokumente nur übsr das Elektronische Gerichls- und Verwallungspostfach; nåhsre lnlormationen unter M.egvp.de a Seite 1 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN RET-\H w werden würden. Mit Antwort vom 18.09.2017 verne¡nte dies die Staatsregierung. Sie gab an, dass ,,nach derzeitigem Stand keine zure¡chenden Anhaltspunkte für (weitere) strafrechtliche Ermittlungen vorliegen". Das ,,Vorliegen e¡nes Anfangsverdachtes sei derzeit nicht der Fall", so d¡e Staatsregierung weiter. Zwischenzeitlich ist das Schiff der ,,Mission Lifeline e.V.", die ,,Lifeline", wie angekündigt im Mittelmer gekreuzt. lm den Kapitän des Schiffes erwogen wurden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu den Aktivitäten der Mitglieder des ,,Mission Lifeline e.V." und der Schiffsbesatzung der ,nlifeline" seit dem 01.07.2017? (Bitte genau aufschlüsselnn seit wann die Staatsregierung insbesondere Kenntnis von welchen zivil- und strafrechtlich relevanten Tatsachenn bzw. von Straftaten selbst, hat) Erkenntnisse, die über die Presseberichterstattung zu den Aktivitäten der Juni dieses Jahres geriet das Schiff in den medialen Fokusn nachdem es 234 Migranten aufnahm und laut Medienberichten die Anweisungen der italienischen Behörden ignorierte. Aus Rom hieß esn das Schiff sei aufgefordert wordenn die Bergung der Migranten aus libyschen Hoheitsgewässern der libyschen Küstenwache zu überlassen . Schließlich erging eine Anlegeerlaubnis auf Malta, wobei dort Ermittlungen gegen Mitglieder des,,Mission Lifeline e.V." und der Schiffsbesatzung der,,Lifeline" hinausgehen, liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 2: Welche Anstrengungen hat die Staatsregierung unternommen, um in die nach ZllÍer 1. erfragte Erkenntnislage zu gelangen und welche Anstrengungen hat sie unternommen, um Erkenntnisse darüber hinaus zu sammeln? (Bitte das genaue Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUI\¡ DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN s3l-N€'¡rl w Vorgehen der entsprechenden behördlichen Stellen mit Angabe des jeweiligen Datums aufschlüsseln) Auf die Antwort zu Frage 1 nehme ich Bezug. Weitere ,,Anstrengungen" erfolgten - mit Ausnahme der zu Frage 5 dargelegten Anfrage - nicht. Frage 3: Werden aufgrund der abermals neuen Tatsachen, insbesondere vor dem Hintergrund der Umsetzung aller angekündigten Maßnahmen, erneut Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder des ,,Mission Lifeline e.V." bzw. gegen die Schiffsbesatzung der ,nlifeline" geführt? Wenn jan seit wann und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Von Amts wegen wurden keine erneuten Ermittlungsverfahren wegen Einschleusens von Ausländern eingeleitet. Entsprechenden Strafanzeigen, von denen nach dem 27. Juni 2018 vier bei der Staatsanwaltschaft Dresden eingingen, wurde gemäß S 152 Absatz 2 Strafprozessordnung (SIPO) keine Folge gegeben, da nach derzeitigem Stand keine zureichenden Anhaltspunkte für (weitere) strafrechtliche Ermittlungen vorliegen . Festzuhalten ist zunächst, dass das Schiff ,,Lifeline" nach den Presseberichten vor dem 27.Juni 2018 stets mit Zustimmung bzw. auf ausdrückliche Anweisung der italienischen Behörden die aufgenommenen Personen an andere Schiffe übergeben oder an Land gebracht hat. Auch bei der bislang letzten Fahrt des Schiffes wurden die aufgenommenen Personen am 27. Juni 2018 schließlich mit der ausdrücklichen Genehmigung der Behörden von Malta dort an Land gebracht. Die Personen wurden daher gerade nicht heimlich an Land abgesetzt, sondern das Schiff hat auf See die ausdrückliche Genehmigung, anlanden zu dürfen, abgewartet. Zureichende Anhaltspunkte, dass es nach dem örtlichen Recht strafbar ist, die Personen unter diesen Umständen an Land zu bringen, was gemäß $ 7 Absatz 2 Nummer 1 Strafgesetzbuch (SIGB) Grundvoraussetzung für die An- Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN NEI-\ËrJ w wendung deutschen Strafrechts wäre, liegen daher nicht vor. Jedenfalls ist - nach derzeitigem Kenntnisstand - die Einleitung von entsprechenden Verfahren durch die italienischen und maltesischen Behörden nicht bekannt. Soweit nach den Presseberichten gegen den Kapitän des Schiffes in Malta bereits ermittelt werde, so sollen diesen Ermittlungen - nach den einschlägigen Presseberichten - allein Vorwürfe im Zusammenhang mit der Registrierung des Schiffes zugrunde liegen . Diesbezüglichen Ermittlungen stünde hier das Verbot der Doppelverfolgung entgegen . Frage 4: Beabsichtigt die Staatsregierung nunmehr das von ,nMission Lifeline e.V." erworbene Schiff und die von,,Mission Lifeline e.V." gesammelten Spendengelder und sonstigen Vermögenswerte beschlagnahmen und das Konto von nnMission Lifeline e.V." sperren zu lassen? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Auf die zusammenfassende Antwort zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6110521nehme ich Bezug. Frage 5: ln welchem Umfang und mit welchen lnhalten haben sich andere Staaten und insbesondere deren Strafverfolgungsbehörden mit dem Freistaat Sachsen wegen des Einschleusens von Ausländern und sonstiger in Frage kommenden Straftaten wann in Verbindung gesetzt und in welchem Umfang hat sich der Freistaat selbst mit anderen Staaten, wie ltalien, Malta oder Libyen, diesbezüglich wann in Verbindung gesetzt? (Bitte das genaue Vorgehen der entsprechenden behördlichen Stellen mit Angabe des jeweiligen Datums aufschlüsseln) Entsprechende Anfragen ausländischer Behörden liegen nicht vor. Zudem hat sich der Freistaat Sachsen selbst nicht mit anderen Staaten in Verbindung gesetzt. Seite 4 von 5 STAATSN4INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw Ergänzend teile ich mit, dass auf Bitte und in Absprache mit der Staatsanwaltschatt Dresden vom 4. Juli 2018 die italienischen und maltesischen Behörden durch die Bundespolizei auf polizeilichem Rechtshilfeweg gebeten wurden mitzuteilen, welche genauen Erkenntnisse dort vorliegen. Antworten hierauf liegen der Staatsregierung bisher nicht vor. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 2018-09-10T14:53:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes