STAATSMINISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14355 Thema: Begriff „Sachen" im Sächsischen Polizeigesetz — Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/14019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Bereits im Gesetzentwurf der Staatsregierung gemäß Drs. 1/238 ist in § 22 — ,Durchsuchung von Sachen' — und § 24 — Sicherstellung — der Begriff der ,Sache' bzw. ‚Sachen' eingeführt. In der vom Sächsischen Landtag beschlossenen Fassung waren dies die Paragrafen 24 und 26. Diese sind bis heute geltendes Recht in Sachsen. Die bisherigen Gesetzentwürfe zum Sächsischen Polizeigesetz sowie zu allen Änderungen des Sächsischen Polizeigesetzes, die bislang vom Sächsischen Landtag seit 1991 als Gesetze beschlossen wurden, gingen ausschließlich auf das Gesetzesinitiativrecht der Sächsischen Staatsregierung zurück. Die Staatsregierung führt die Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht über die sächsische Polizei und deren Ausbildung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Definition(en) sowie welche Begriffserklärung(en) und Begriffsinhalte im Zuge laufender Rechtsprechung und der Rechtspraxis liegen dem Begriff der „Sache" bzw. der „Sachen" gemäß §§ 22 und 24 des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zum „Polizeigesetz des Freistaates Sachsen" Drs. 1/238 zugrunde? Frage 2: Fallen elektronische Speichermedien unter den Begriff der „Sache" bzw. der „Sachen"? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/63/30 Dresden, 11. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es wird auf die Drs.-Nr. 1/238 verwiesen. Weitergehende Informationen liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 3: Welche Definition(en) des Begriffs „Sache" bzw. „Sachen" sowie welche Begriffsklärung (en) und Begriffsinhalte im Zuge laufender Rechtsprechung und Rechtspraxis werden an den Polizeifachschulen der sächsischen Polizei und an der Hochschule der sächsischen Polizei vermittelt? (Falls unterschiedlich bitte nach Einrichtung aufstellen!) Die Lehrkräfte an den Polizeifachschulen und an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) verwenden für die Definition des Begriffs „Sache" bzw. „Sachen" die Legaldefinition des Sachenbegriffs in § 90 Bürgerliches Gesetzbuch. Frage 4: Auf welche konkrete einschlägige juristische Fachliteratur stützen sich die Lehrkräfte bei der Begriffsvermittlung? (Bitte aufstellen nach Einrichtung und Literaturtiteln !) Die Lehrkräfte an den Polizeifachschulen stützen sich bei der Ausfüllung und Erklärung erläuterungsbedürftiger Begriffe des Sächsischen Polizeigesetzes vorrangig auf folgende Fachliteratur: Elzermann/Schwier, Polizeigesetz des Freistaates Sachsen, Kommentar für Praxis und Ausbildung, 5. überarbeitete Auflage 2014. Die Lehrkräfte an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) stützen sich bei der Ausfüllung und Erklärung erläuterungsbedürftiger Begriffes des Sächsischen Polizeigesetzes auf folgende Fachliteratur: • Elzermann/Schwier, Polizeigesetz des Freistaates Sachsen, Kommentar für Praxis und Ausbildung, 5. Auflage 2014, • Elzermann, Erläuterungen zum Sächsischen Polizeigesetz in Polizei -Fach- Handbuch, Ausgabe Sachsen (Loseblattsammlung), • Peterson-Thrö/Robrecht/Elzermann, Polizeirecht für Sachsen, Fälle und Lösungen, 4. Auflage 2014, • Lisken-Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Auflage, 2012, • Roos/Lenz, Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz, 4. Auflage, 2011, Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN • Tegtmeyer/Vahle, Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen, 12. Auflage, 2018, • Ebert/Seel, Thüringen Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei, Kommentar, 7. Auflage 2016. it fräundlichen7Grüßen 141 Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat SAC}-ISEN Seite 3 von 3 2018-09-11T10:19:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes