STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14356 Thema: Begriffe „Gesundheit" und „Leib" im Sächsischen Polizeigesetz — Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/14018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Bereits im Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Polizeigesetz des Freistaates Sachsen gemäß Drs. 1/238 sind in § 17 — ,Vorladung, Vernehmung ' — Absatz 3 die Begriffe ‚Gesundheit' und ‚Leben' eingeführt. In der vom Sächsischen Landtag beschlossenen Fassung ist dies der Paragraf 18 Absatz 3. Dieser ist bis heute geltendes Recht in Sachsen (vgl. § 18 Abs. 5 SächsPolG). In der vom Sächsischen Landtag beschlossenen Fassung ist dies der Paragraf 18 Absatz 3. Dieser ist bis heute geltendes Recht in Sachsen (vgl. § 18 Abs. 5 SächsPolG). Im Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Polizeigesetz des Freistaates Sachsen gemäß Drs. 1/238 ist § 21 Absätze 2 und 3 — ,Durchsuchung von Personen' — der Begriff ,Leib' eingeführt. Die Vorschriften der Absätze 2 und 3 gelten in Form der Absätze 2 und 3 des § 23 des gültigen Polizeigesetzes fort. Die bisherigen Gesetzentwürfe zum Sächsischen Polizeigesetz sowie zu allen Änderungen des Sächsischen Polizeigesetzes , die bislang vom Sächsischen Landtag seit 1991 als Ge-setze beschlossen wurden, gingen ausschließlich auf das Gesetzesinitiativrecht der Sächsi-schen Staatsregierung zurück. Die Staatsregierung führt die Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht über die sächsische Polizei und deren Ausbildung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/63/31 Dresden, 11. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Frage 1: Welche Definition(en) sowie welche Begriffserklärung(en) und Begriffsinhalte im Zuge laufender Rechtsprechung und der Rechtspraxis liegen den Begriffen „Leben " und „Gesundheit" gemäß § 17 Abs. 3 des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zum „Polizeigesetz des Freistaates Sachsen" Drs. 1/238 zugrunde? Frage 2: Welche Definition(en) sowie welche Begriffserklärung(en) und Begriffsinhalte im Zuge laufender Rechtsprechung und der Rechtspraxis liegen den Begriffen „Abwehr einer Gefahr für Gesundheit" und „Abwehr einer Gefahr für Leben" gemäß § 17 Abs. 3 sowie dem Begriff „Abwehr einer Gefahr für Leib" gemäß § 21 Absätze 2 und 3 des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zum „Polizeigesetz des Freistaates Sachsen" Drs. 1/238 zugrunde? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es wird auf die Drs.-Nr. 1/238 verwiesen. Weitergehende Informationen liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 3: Auf welche konkrete einschlägige juristische Fachliteratur stützen sich die Lehrkräfte bei der Begriffsvermittlung der erfragten Begriffe gemäß Frage 1 und 2? (Bitte aufstellen nach Einrichtung und Literaturtiteln!) Die Lehrkräfte an den Polizeifachschulen stützen sich bei der Ausfüllung und Erklärung erläuterungsbedürftiger Begriffe des Sächsischen Polizeigesetzes vorrangig auf folgende Fachliteratur: Elzermann/Schwier, Polizeigesetz des Freistaates Sachsen, Kommentar für Praxis und Ausbildung, 5. überarbeitete Auflage 2014. Die Lehrkräfte an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) stützen sich bei der Ausfüllung und Erklärung erläuterungsbedürftiger Begriffe des Sächsischen Polizeigesetzes auf folgende Fachliteratur: • Elzermann/Schwier, Polizeigesetz des Freistaates Sachsen, Kommentar für Praxis und Ausbildung, 5. Auflage 2014, • Elzermann, Erläuterungen zum Sächsischen Polizeigesetz in Polizei -Fach- Handbuch, Ausgabe Sachsen (Loseblattsammlung), • Peterson-Thrö/Robrecht/Elzermann, Polizeirecht für Sachsen, Fälle und Lösungen, 4. Auflage 2014, • Lisken-Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Auflage, 2012, Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN • Roos/Lenz, Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz, 4. Auflage, 2011, • TegtmeyerNahle, Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen, 12. Auflage, 2018, • Ebert/Seel, Thüringen Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei, Kommentar, 7. Auflage 2016. ndlicherf Grüßen L. Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-09-11T10:17:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes