STAATSMIN1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14360 Thema: Automatisierter Datenabruf aus sächsischem Melderegister — abgerufene Daten im Jahr 2017 und 1. Halbjahr 2018 — Nachfrage zur Kleinen Anfrage zu Drs. 6/14066 — Nachrichtendienstliche Datensysteme LfV Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Daten sind von den in § 19 SächsMeldV0 mit Verweis auf das Bundesmeldegesetz genannten Daten konkret umfasst und welche davon werden bei einem automatisierten Abruf gern. Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage zu Drs. 6/14066 an welches Datensystem des LfV übermittelt? Konkret umfasst sind folgende Daten: • Familienname, frühere Namen, Vornamen, ggf. Ordens- und Künstlername , Geburtsdatum und Geburtsort, bei Geburt im Ausland auch den Staat, ggf. akademischer Grad, Geschlecht; • Familienstand, bei Verheirateten oder Personen, die eine Lebenspartnerschaft führen, zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat, ggf. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat; • derzeitige Staatsangehörigkeiten; • derzeitige Anschriften oder Wegzugsanschrift (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung), ggf. Sterbedatum und Sterbeort; • frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung , Einzugsdatum und Auszugsdatum; Freistaat SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3397 Dresden, 11. September 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN I! ! Freistaat SACHSEN • bei Zuzug aus dem Ausland den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat, Einzugsdatum , Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie das Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland; • Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises, Ersatz- Personalausweises, des Passes oder Passersatzpapiers; • im Falle eines gesetzlichen Vertreters Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Sterbedatum, derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung; • für waffenrechtliche Verfahren ggf. die Tatsache, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist, sowie die Behörde, die diese Tatsache mitteilt, mit Angabe des Datums, an dem die waffenrechtliche Erlaubnis erstmals erteilt worden ist; • für sprengstoffrechtliche Verfahren ggf. die Tatsache, dass eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder ein Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz erteilt worden ist, sowie die Behörde, die diese Tatsache mitteilt, mit Angabe des Datums, an dem die sprengstoffrechtliche Erlaubnis erstmalig erteilt wurde; • ggf. bedingte Sperrvermerke nach § 52 Bundesmeldegesetz. Die vorgenannten Daten werden an das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen übermittelt, wobei keine direkte Datenübermittlung in ein Dateisystem des LfV Sachsen erfolgt. Die Daten werden nach Eingang manuell in das Vorgangsbearbeitungssystem VBS und in NADIS übernommen. Frage 2: Zu wie vielen Personen, Personengruppen/Personenkreisen sowie Sachverhalten und aus welchen Gründen hat das LfV Sachsen im Jahr 2017 und im 1. Halbjahr 2018 Daten gern. Frage 1 im automatisierten Abruf aus dem sächsischen Melderegister abgerufen und in welchen Datensystemen des LfV gespeichert? (Bitte aufstellen nach Personen, Personengruppen und Sachverhalten sowie Gründe nach a) Bestrebungen/Tätigkeiten gern. § 2 Abs. 1 SächsVSG, b) Erforschung /Bewertung von Bestrebungen und Tätigkeiten und c) Tätigwerden LfV Sachsen gern. § 2 Abs. 2 SächsVSG!) Automatisierte Abrufe erfolgten nur zu Personen. Im Jahr 2017 wurden von der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) insgesamt 9.093 Anfragen erfasst, im 1. Halbjahr 2018 insgesamt 5.164 Anfragen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN f5111E e Die Zuordnung gemäß der Fragestellung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Freistaat SACHSEN Jahr a) Bestrebungen/ b) Erforschung/ c) Tätigwerden LfV Tätigkeiten gem. § 2 Bewertung von Sachsen gern. § 2 Abs. 1 SächsVSG Bestrebungen und Abs. 2 SächsVSG Tätigkeiten 2017 3.424 118 88 1. Halbjahr 2018 1.299 88 81 ndlichen Grüßen Prof. Dr.'Roland Wöller 1. Seite 3 von 3 2018-09-11T10:26:43+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes