STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon; 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14362 Thema: Konsultationsverfahren Energie- und Klimaprogramm 2.0 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 45-1053/7/4 Dresden, 0 7. Sep. 2013 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen ist folgende Vorbemerkung vorangestellt: „Die Sächsische Staatsregierung befindet sich derzeit im Prozess der Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms Sachsen 2012. Hierzu liegt ein Gutachten der Sächsischen Energieagentur GmbH zu den Potenzialen der energetischen Nutzung von Photovoltaik, Wind¬ kraft, Biomasse, Wasserkraft und Solarthermie für Strom, Wärme und Verkehr bis zum Jahr 2030 vor, das zusammen mit dem Strategiepapier des SMWA zu EE-Ausbauzielen das „Grünbuch" bildet. Zu diesem „Grünbuch" soll ein ergebnisoffenes Konsultationsverfahren anhand eines zwischen der Staatskanzlei, dem SMWA, dem SMI und dem SMUL abzustimmenden Fragenkatalog mit Bürgerinnen und Bürgern und die Beteiligung des Sächsischen Landtages, des Energiebeirates des Frei¬ staates Sachsen und weiterer Fach- und kommunaler Verbände erfol¬ gen." Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllfc Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurde bei der Erstellung des Gutachtens durch die SAENA GmbH das Strategiepapier des SMWA zu Ausbauzielen der Erneuerbaren Energien als Rahmenkonzept bzw. Basis der gutachterlichen Arbeit zugrunde gelegt? Nein. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Frage 2: Welche Rahmenbedingungen wurden mit Blick auf das Schreiben des SMWA vom 02.08.2018 an die Koalitionsfrakti¬ onen im Sächsischen Landtag, Seite 2, 1. Absatz, der Begut¬ achtung durch die SAENA GmbH zugrunde gelegt (Anlage)? www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7.8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Für die Potentialermittlung im „Gutachten EE-Ausbaupotentiale in Sachsen" wurde das technische Potential ermittelt. Dieses definiert sich wie folgt: Das technische Potential umfasst den Anteil des theoretischen Potentials, der sich un¬ ter Berücksichtigung von begrenzenden Faktoren nachhaltig in einer Region gewinnen lässt. Diese begrenzenden Faktoren können auch als die dazugehörigen Rahmenbedingun¬ gen bezeichnet werden. Dazu gehören insbesondere verschiedene technische, infra¬ strukturelle oder ökologische Faktoren, die je nach betrachtetem Energieträger unterschiedlich sind. Für die Ermittlung des technischen Potentials wurden für alle Energieträger aktuelle oder bereits heute absehbare technische Entwicklungen mit berücksichtigt. Des Weite¬ ren wurden infrastrukturelle oder ökologische Rahmenbedingungen gesetzt, die heute allgemein anerkannt und z. B. auch durch gesetzlich geschützte Gebiete ausgewiesen sind. Frage 3: Welche grundlegend konkreten veränderten energiepolitischen Rah¬ menbedingungen auf Bundes- und EU-Ebene sollen in die Fortschrei¬ bung des Energie- und Klimaprogrammes einfließen? Seit der Erstellung des Energie- und Klimaprogramms Sachsen 2012 haben sich zahl¬ reiche energiepolitische Rahmenbedingungen verändert. Stellvertretend genannt seien beispielsweise auf Bundesebene die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs- Gesetzes im Jahre 2015 (KWKG) oder des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2016 sowie des Strommarktgesetzes im Jahr 2015. Auf EU-Ebene hat (bzw. wird ha¬ ben) vor allem das so genannte „EU Winterpaket - Clean Energy for all Europeans" mittelbare und unmittelbare Auswirkungen auf die weitere rechtliche Ausgestaltung der Energiewende in der Bundesrepublik Deutschland. Frage 4: Warum soll sich das ergebnisoffene Konsultationsverfahren lediglich auf die EE-Ausbauziele im Freistaat Sachsen beschränken und erfasst nicht den sich daraus abzuleitenden Maßnahmeplan zur Umsetzung des fortzuschreibenden Energie- und Klimaprogrammes? Nicht zuletzt im Rahmen der Umsetzung des EKP 2012 wurde deutlich, dass insbe¬ sondere der Ausbau der erneuerbaren Energieträger in der Öffentlichkeit von beson¬ ders hohem Interesse ist. Dem Informations- sowie Beteiligungsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger soll mit dem Konsultationsverfahren Rechnung getragen wer¬ den. Frage 5: Warum soll im Energie- und Klimaprogramm 2.0 mit Blick auf das Schreiben des SMWA vom 02.08.2018 an die Koalitionsfraktionen im Sächsischen Landtag, Seite 1, Äbb.1, lediglich die (Neu)Formulierung „unkritischer" Inhalte erfolgen? Es ist nicht vorgesehen, die Fortschreibung des EKP lediglich auf die (Neu-) Formulie¬ rung unkritischer Inhalte zu beschränken. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Wie in dem in der Frage angeführten Schreiben erläutert und graphisch dargestellt, erfolgt die Fortschreibung des EKR in zwei parallel verlaufenden Strängen, die in einem EKR 2.0 zusammenfließen, Inhaltlich sind die beiden Stränge in besagtem Schreiben des SMWA vom 2. August 2018 erläutert. Auf dieses wird insofern ergänzend verwiesen. den Grüßen Seite 3 von 3 2018-09-10T09:03:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes